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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10770
OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2010,10770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2010,10770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2010,10770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz für Mehrbedarfsaufwendungen nach Verkehrsunfall betreffend Haushaltsführung und Fahrzeugkosten

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - behinderungsbedingte Mehraufwendungen

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Anspruch auf behinderungsbedingte Mehraufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 287
    Höhe des Schadensersatzes nach Verkehrsunfall betreffend Haushaltsführungsschaden und Fahrzeugmehraufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Erhöhte KFZ-Kosten nach Verkehrsunfall = höherer Haushaltsschaden = mehr Schadensersatz?

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    47 Die Haushaltstätigkeit einschließlich der Versorgung und Erziehung von Kindern stellt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (s. nur NJW 1985, 735, zitiert nach Juris, Rn. 11 m.w.N.) insoweit eine Erwerbstätigkeit im Sinne der §§ 842, 843 BGB dar, als sie für den Familienunterhalt erbracht wird und zwar gleichgültig, ob sie absprachegemäß von beiden Ehegatten anteilig oder von der Ehefrau oder dem Ehemann allein ausgeführt wird.

    Anders als in dem vom BGH (NJW 1985, 735) entschiedenen Fall zahlt die Unfallkasse auch keine abstrakte, pauschale Entschädigung für Erwerbseinbußen.

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Der Tatrichter kann sich bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Sch.../ H... (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Aufl.) orientieren (vgl. BGH VersR 2009, 515).

    Für einen solchen ist die Einstufung in die Vergütungsgruppe IX b BAT gerechtfertigt (s. Tabelle 3 bei Sch.../H..., a.a.O., S. 28; vgl. auch BGH VersR 2009, 515, zitiert nach Juris Rn. 9).

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Auch die haftungsausfüllende Kausalität kann aber nur festgestellt werden, wenn der Tatrichter vom Ursachenzusammenhang überzeugt ist, wobei nach Maßgabe des § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (BGH NJW 1992, 3298, zitiert nach Juris Rn. 12; VersR 1970, 924, 926 f; VersR 1987, 310).Gleichwohl ist der Klägerin dieser Beweis nicht gelungen.
  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 5/69

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Daneben zahlt die Unfallkasse auch den konkreten, von ihr ermittelten Differenzbetrag zwischen dem ausbezahlten Nettolohn vor dem Unfallereignis und danach (insoweit anders BGH, a.a.O., zitiert nach Juris Rn. 14; NJW 1970, 1685 mit entspr. Unterscheidung).
  • OLG Celle, 23.06.1983 - 5 U 247/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Der Haushaltsführungsschaden war zudem nicht bereits jetzt bis zum Jahre 2036 festzustellen; vielmehr ist mit Erreichen des 75. Lebensjahres im Jahre 2029 erneut zu beurteilen, inwieweit hier ein Haushaltsführungsschaden weiterhin besteht (so auch OLG Celle, ZfS 1983, 291; Küppersbusch, 10. Aufl., Rn. 210).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 17/84

    Beschränkung des Rückgriffs durch den Versorgungsträger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Diese ist mit dem Vortrag der Klägerin auch nicht in Einklang zu bringen, da die Beklagte auch nach dem Auszug des Ehemannes der Klägerin insoweit weiterhin in Anspruch genommen wurde, obwohl dies nach Auffassung der Klägerin und der Unfallkasse nicht der Fall gewesen sein dürfte (s. hierzu auch BGH VersR 1985, 990; VersR 1982, 291).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Auch die haftungsausfüllende Kausalität kann aber nur festgestellt werden, wenn der Tatrichter vom Ursachenzusammenhang überzeugt ist, wobei nach Maßgabe des § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (BGH NJW 1992, 3298, zitiert nach Juris Rn. 12; VersR 1970, 924, 926 f; VersR 1987, 310).Gleichwohl ist der Klägerin dieser Beweis nicht gelungen.
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87

    Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Maßgeblich ist eine wertende Betrachtung, bei der die Vor- und Nachteile gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein müssen (BGH NJW 1989, 2117, zitiert nach Juris Rn. 13 m.w.N. z. Rspr.).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Diese ist mit dem Vortrag der Klägerin auch nicht in Einklang zu bringen, da die Beklagte auch nach dem Auszug des Ehemannes der Klägerin insoweit weiterhin in Anspruch genommen wurde, obwohl dies nach Auffassung der Klägerin und der Unfallkasse nicht der Fall gewesen sein dürfte (s. hierzu auch BGH VersR 1985, 990; VersR 1982, 291).
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Auch die haftungsausfüllende Kausalität kann aber nur festgestellt werden, wenn der Tatrichter vom Ursachenzusammenhang überzeugt ist, wobei nach Maßgabe des § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (BGH NJW 1992, 3298, zitiert nach Juris Rn. 12; VersR 1970, 924, 926 f; VersR 1987, 310).Gleichwohl ist der Klägerin dieser Beweis nicht gelungen.
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11

    Anforderungen an die Darlegung des Erwerbsschadens eines selbständig Tätigen

    Insoweit besteht auch ein Anspruch auf Ersatz der Kosten eines wegen der Behinderung angeschafften Kraftfahrzeugs, bereinigt um den Vorteilsausgleich wegen ersparter Aufwendungen und einen Nutzungsvorteil (vgl. kürzlich OLG Brandenburg, VRR 2010, 242, insb.
  • OLG Celle, 30.11.2011 - 14 U 182/10

    Zum Anspruch auf Kapitalabfindung bei Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten und zu

    In der Rechtsprechung finden sich zwar Entscheidungen, in denen ein Ersatzanspruch für die Anschaffung eines behindertengerechten Pkw infolge eines Unfalls zuerkannt wird (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 20. Mai 2010 - 12 U 113/09 , VRR 2010, 242 ; OLG Schleswig - 7 U 81/06, ZfS 2009, 159).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Soweit sich das Landgericht hinsichtlich des Umfangs der behinderungsbedingten Einschränkungen an der Tabelle 6 des o. g. Tabellenwerks orientiert hat, begegnet auch dies keinen Bedenken (vgl. zur Tabelle 6a, nach der hier von vergleichbaren Werten auszugehen ist: OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2010, Az. 12 U 113709, VRR 2010, 242, juris Tz. 43; OLGR Köln 2000, 274 f., juris Tz. 11; Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 4. Kap., Rn. 144).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
    Zahlreiche Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums gehen von einer grundsätzlichen Grenze bei 75 Jahren aus, weil ab diesem Zeitpunkt eine eigenständige Haushaltsführung regelmäßig nicht mehr gegeben sei (vgl. OLG Hamm, 21.02.1994, 6 U 225/92; OLG Brandenburg, 20.05.2010, 12 U 113/09, vgl. auch BGH, VersR 1974, 1016).
  • LG Deggendorf, 26.04.2018 - 33 O 23/15

    Zu den Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall - hier insbesondere zu

    Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtung gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (OLG Brandenburg, Urteil vom 20.5.2010, AZ 12 U 113/09, zitiert nach Beck online).
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Rechtsprechung
   KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12281
KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2009,12281)
KG, Entscheidung vom 02.07.2009 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2009,12281)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2009,12281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verwertung der Feststellungen eines Strafurteils im Haftpflichtprozess vor den Zivilgerichten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Verwertung der Feststellungen eines Strafurteils im Haftpflichtprozess vor den Zivilgerichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 265
  • NZV 2010, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Der Nachweis des Haftungsgrundes unterliegt den strengen Anforderungen des Vollbeweises (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2003, 1116 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (st. Rspr., vgl. BGHZ 53, 245, 256; BGH, VersR 1977, 721, BGH VersR 1989, 758, 759).
  • OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90

    Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Dabei wird in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (OLG Köln FamRZ 1991, 580 ff. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Gleichwohl können die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden (KG, Urteil vom 25. Januar 2006, - 11 U 15/04 -, KGReport Berlin 2006, 329; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727).
  • LG Berlin, 14.02.2000 - 58 S 314/99
    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Entscheidend für die Notwendigkeit der Parteianhörung ist der Umstand, dass lediglich einer der Parteien ein Zeuge zur Verfügung steht, weil sich nur in ihrem Fahrzeug ein Beifahrer befunden hat, während auf der anderen Seite der im Fahrzeug des Unfallgegners befindliche Fahrer bzw. Halter mitverklagt wird (vgl. LG Berlin MDR 2000, 882; Senat, Urteil vom 9. März 2000 - 12 U 3729/99; zur vergleichbaren Situation eines sogenannten Vieraugengesprächs, an dem (nur) auf einer Seite ein Mitarbeiter einer Partei beteiligt war: BGH, NJW 1999, 363).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Entscheidend für die Notwendigkeit der Parteianhörung ist der Umstand, dass lediglich einer der Parteien ein Zeuge zur Verfügung steht, weil sich nur in ihrem Fahrzeug ein Beifahrer befunden hat, während auf der anderen Seite der im Fahrzeug des Unfallgegners befindliche Fahrer bzw. Halter mitverklagt wird (vgl. LG Berlin MDR 2000, 882; Senat, Urteil vom 9. März 2000 - 12 U 3729/99; zur vergleichbaren Situation eines sogenannten Vieraugengesprächs, an dem (nur) auf einer Seite ein Mitarbeiter einer Partei beteiligt war: BGH, NJW 1999, 363).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    a) Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; Senat, Urteil vom 10. Mai 2004 - 12 U 57/03-; vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 286 Rdnr. 13; Senat, Urteil vom 24. September 1998, - 12 U 4638/97; Senat, NZV 2004, 355; ).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (st. Rspr., vgl. BGHZ 53, 245, 256; BGH, VersR 1977, 721, BGH VersR 1989, 758, 759).
  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 8/88
    Auszug aus KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
    Das enthebt ihn jedoch nicht der Pflicht, sich jedenfalls mit den im Strafurteil getroffenen Feststellungen gründlich auseinander zu setzen, soweit diese für die eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; OLG Koblenz AnwBl 1990, 215).
  • KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04

    Forderung: Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer privaten

  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

  • KG, 24.09.1998 - 12 U 4638/97
  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 1130/88
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Der Zivilrichter muss sich seine Überzeugung grundsätzlich selbst bilden und ist regelmäßig auch nicht an einzelne Tatsachenfeststellungen eines Strafurteils gebunden (BGH NJW-RR 2005, 1024 [1025]; KG NZV 2010, MDR 2010, 265; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727 [728]).
  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Unvereinbar mit diesen Rechtsprechungsgrundsätzen ist es aber, strafgerichtlichen Feststellungen in der Regel zu folgen, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (so aber OLG Köln, VersR 1992, 252; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 727, 728; KG, KGR 2006, 589, 590 und MDR 2010, 265, 266) und dem Beklagten für seine Behauptung, ein im Strafprozess abgelegtes und im folgenden Zivilverfahren widerrufenes Geständnis entspreche nicht der Wahrheit, die Darlegungs- und Beweislast aufzubürden (so aber OLG Köln, OLGR 2000, 491, 492; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2009, 411, 414).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 1 U 71/18

    Aufhebung eines fehlerhaft begründeten Zivilurteils durch das Berufungsgericht:

    Selbst wenn die Verwertung eines strafgerichtlichen Urteils durch den Zivilrichter im Wege des Urkundenbeweises zulässig ist und dies im Einzelfall dazu führen kann, dass der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zugrunde zu legen ist, entbindet dies den Zivilrichter nicht von einer eigenständigen Beweiswürdigung und einer eigenständigen rechtlichen Beurteilung des festgestellten Sachverhalts in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2014 - 28 U 166/13, bei Juris Rn. 48 ff. und Rn. 67 ff.; OLG München, Beschluss vom 21.9.2011 - 7 U 2719/11, bei Juris Rn. 6, 9; OLG Köln, Urteil vom 20.4.2010 - 3 U 145/08, bei Juris Rn. 15, 16; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, bei Juris Rn. 17 ff.).

    Zutreffend ist am Ansatz des Erstrichters ferner, dass auch das Gericht Akten eines anderen Rechtsstreits als Beweisurkunde heranziehen und die Beweisprotokolle sowie die tatsächlichen Feststellungen eines dortigen Urteils verwerten und die Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO auch auf ein rechtskräftiges Strafurteil stützen kann (vgl. BGH, Urteil vom 6.6.1988 - II ZR 332/87, NJW-RR 1988, 1527; BGH, Beschluss vom 25.9.2018 - VI ZR 443/16, bei Juris Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 23.12.2014 - 28 U 166/13, bei Juris Rn. 54 f.; OLG Köln, Urteil vom 20.4.2010 - 3 U 145/08, bei Juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 21.9.2011 - 7 U 2719/11, bei Juris Rn. 5, 9; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, bei Juris Rn. 27).

  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn gemäß Schlussrechnung bei gewährtem

    Macht eine Partei - wie hier die Beklagte - den Inhalt der tatbestandlichen Feststellungen in einem Strafurteil zum Gegenstand ihrer Sachverhaltsdarstellung, erhöht sich hierdurch die Darlegungslast des Gegners, hier der Klägerin (Senat, Urt. vom 28.4.2015 - 7 U 96/14; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 24.10.2011 - 7 U 2719/11, juris Rn 4; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, juris Rn 28; KG, Urteil vom 25.1.2006 - 11 U 6883/97, OLGR 2006, 589 f.).
  • LG Bonn, 19.09.2018 - 19 O 421/17
    Auch wenn, wie bereits dargelegt, keine Bindung des Zivilgerichts an das Strafurteil normiert ist, ist in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen, es sei denn, dass gewichtige Gründe für ihre Unrichtigkeit vorgebracht werden (vgl. KG, Beschluss vom 02.07.2009 - 12 U 113/09, NZV 2010, 153; OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1994 - 5 U 89/91, NJW-RR 1995, 727, 278; OLG Köln, Urteil vom 11.01.1991 - 19 U 105/90, BeckRS 1991, 00862 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   KG, 06.08.2009 - 12 U 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,41671
KG, 06.08.2009 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2009,41671)
KG, Entscheidung vom 06.08.2009 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2009,41671)
KG, Entscheidung vom 06. August 2009 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2009,41671)
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