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   OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04   

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https://dejure.org/2005,6029
OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04 (https://dejure.org/2005,6029)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.11.2005 - 12 U 1151/04 (https://dejure.org/2005,6029)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. November 2005 - 12 U 1151/04 (https://dejure.org/2005,6029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Zuwendung des Erblassers auf den Pflichtteil; Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung; Anscheinsbeweis im Falle einer konkludent erklärten Anrechnungsbestimmung; Vorliegen einer Vermächtnisanordnung anstelle ...

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Anrechnung einer Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteil - Anrechnungserklärung muss vor und gleichzeitig mit der Zuwendung erfolgen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsanspruch - Testamentsauslegung: Anrechnungsbestimmung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 04.01.1908 - IV 251/07

    Kann der Erblasser rechtswirksam durch letztwillige Verfügung anordnen, daß sich

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    Der Pflichtteilsberechtigte hat sich eine Zuwendung des Erblassers nach § 2315 BGB nur dann auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser die Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hatte, dass das Zugewandte auf den Pflichtteil angerechnet werden soll (vgl. bereits RGZ 67, 306, 307).

    c) Eine erst nach Vollzug der (angeblichen) Zuwendung erklärte Anrechnungsbestimmung ist unwirksam (vgl. RGZ 67, 306, 307 ff.; 71, 133, 135 ff.; Palandt/Edenhofer, BGB § 2315 Rn. 3; Staudinger/Haas, BGB § 2315 Rn. 17).

  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 29/88

    Schadensersatzansprüche bei Havarie von Binnenschiffern bei unsichtigem Wetter

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    Bei der Bewertung eines Geschehens als typisch sind alle bekannten Umstände einzubeziehen (vgl. BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Anscheinsbeweis 6, 15).
  • RG, 06.05.1909 - IV 475/08

    Erstreckt sich die Formvorschrift des § 2348 BGB. auf solche Verträge zwischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    c) Eine erst nach Vollzug der (angeblichen) Zuwendung erklärte Anrechnungsbestimmung ist unwirksam (vgl. RGZ 67, 306, 307 ff.; 71, 133, 135 ff.; Palandt/Edenhofer, BGB § 2315 Rn. 3; Staudinger/Haas, BGB § 2315 Rn. 17).
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    Spricht für die Richtigkeit des Vorbringens einer Prozesspartei der Anscheinsbeweis, so wird dem Prozessgegner kein Gegenbeweis aufgebürdet, er kann dem Anscheinsbeweis vielmehr bereits dadurch die Grundlage entziehen, dass er Umstände aufzeigt, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des erfahrungsgemäß normalen Verlaufs der Dinge ergibt (BGHZ 39, 103, 107 f.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    Beim Personalbeweis ist davon auszugehen, dass eine Zeugenaussage im Ganzen kritisch zu hinterfragen ist, wenn feststeht, dass der Zeuge in einem wesentlichen Aussageteil unrichtige Angaben hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    Die Rechtsprechung geht im Übrigen davon aus, dass es grundsätzlich keinen Anscheinsbeweis für individuelle Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (vgl. BGHZ 100, 214, 216).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    Bei der Bewertung eines Geschehens als typisch sind alle bekannten Umstände einzubeziehen (vgl. BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Anscheinsbeweis 6, 15).
  • OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02

    Zur Entstehung einer sog. Zweckverfehlungskondiktion und zur Frage der Anrechnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
    Eine erstmals in der Verfügung von Todes wegen enthaltene Anrechnungsbestimmung ist rechtlich nur beachtlich, wenn sich der Erblasser eine solche bei der lebzeitigen Zuwendung eines Vermögensgegenstandes vorbehalten hatte, die Bestimmung an die Stelle einer berechtigten Pflichtteilsentziehung getreten ist (vgl. OLG Koblenz ZERB 2003, 159 f.) oder ein Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten mit diesem Inhalt geschlossen wird (Staudinger/Haas, BGB § 2315 Rn. 18).
  • LG Kaiserslautern, 21.01.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    a) Die Anrechnungspflicht gemäß § 2315 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine freigebige, lebzeitige Zuwendung an den Kläger als Pflichtteilsberechtigten geleistet hat und der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung angeordnet hat, dass die Zuwendung auf den Pflichtteil angerechnet werden soll (vgl. Reisnecker, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online Großkommentar, Stand: 01.02.2020, § 2315 Rn. 36; Lange, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2315 Rn. 11; OLG Koblenz, ZErb 2006, 130, 132).
  • OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der

    Dafür, daß der Erblasser eine solche Bestimmung getroffen hätte, streitet auch selbst bei höheren Zuwendungen kein Anscheinsbeweis (vgl. OLG Köln [12. Zivilsenat], Erbrecht effektiv 2006, 19 ff.; OLG Koblenz, ZERB 2006, 130; beide hier zitiert nach juris).
  • LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17

    Erbrechtlich ausgleichspflichtige Ausstattung bei unentgeltlicher

    a) Die Anrechnungspflicht gemäß § 2315 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine freigebige, lebzeitige Zuwendung an den Kläger als Pflichtteilsberechtigten geleistet hat und der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung angeordnet hat, dass die Zuwendung auf den Pflichtteil angerechnet werden soll (vgl. Reisnecker, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online Großkommentar, Stand: 01.02.2020, § 2315 Rn. 36; Lange, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2315 Rn. 11; OLG Koblenz, ZErb 2006, 130, 132).
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