Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.01.2007 - 12 U 1181/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Mithaftungsanteils eines Verkehrsteilnehmers bei Mitverursachung eines Verkehrsunfalls durch eine an sich erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h; Bestimmung eines Mitverursachungsanteils durch das Gericht bei fehlender Nachweisbarkeit des jeweiligen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Raser haben bei einem Verkehrsunfall in der Regel eine Mithaftung
- Judicialis
ZPO § 304
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 254
Betriebsgefahr bei Mitverursachung eines Verkehrsunfalls bei einer an sich erlaubten Geschwindigkeit von 200 km/h - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wer durch eine an sich erlaubte Geschwindigkeit von 200 km/h die Richtgeschwindigkeit um 70 km/h überschreitet und dadurch einen Verkehrsunfall mit verursacht, hat allein wegen seiner Betriebsgefahr einen hohen Mithaftungsanteil zu tragen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hälftige Mithaftung bei unverschuldetem Unfall mit Tempo 200
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erhöhter Mithaftungsanteil wegen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Mit Tempo 200 auf der Autobahn
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Haftung auch für unverschuldete Unfälle
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Haftung auch für unverschuldete Unfälle
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Haftung auch für unverschuldete Unfälle
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nach einem Verkehrsunfall haften Raser auch ohne Geschwindigkeitsüberschreitung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Autobahnraser haften bei Unfall mit - Richtgeschwindigkeit soll Gefahren herabsetzen
Besprechungen u.ä.
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
Verfahrensgang
- LG Mainz, 20.07.2005 - 3 O 20/04
- OLG Koblenz, 08.01.2007 - 12 U 1181/05
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 05.01.2021 - 12 U 1571/20
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Befahren der Nordschleife des …
Weiter war zu beachten, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass im Falle des Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn, grundsätzlich von dem Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr auszugehen ist, da sich in solchen Situationen der Unfallvermeidungsspielraum nahezu auf null reduziert (OLG Koblenz 12 U 1181/05, Urteil vom 08.01.2007, juris; OLG Koblenz 12 U 313/13, Urteil vom 14.10.2013, juris).