Rechtsprechung
   KG, 30.10.1975 - 12 U 1191/75   

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https://dejure.org/1975,1439
KG, 30.10.1975 - 12 U 1191/75 (https://dejure.org/1975,1439)
KG, Entscheidung vom 30.10.1975 - 12 U 1191/75 (https://dejure.org/1975,1439)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 1975 - 12 U 1191/75 (https://dejure.org/1975,1439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren: Höhe der Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Auf die Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 S. 1 BRAGO ist die entsprechende Prozeßgebühr des anschließenden Rechtsstreits gem. § 118 Abs. 2 BRAGO anzurechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 18.12.1972 - 12 U 781/72

    Verzicht; Vorfahrtsrecht; Geste; Anhalten; Haftung

    Auszug aus KG, 30.10.1975 - 12 U 1191/75
    Das wäre möglicherweise dann der Fall gewesen, wenn die Ehefrau des Klägers zunächst in Höhe der Sichtlinie angehalten hätte und dazu wieder angefahren wäre, ohne auf den sich von links nähernden Bus zu achten (vgl. KG in VersR 1973, 257 - VerkMitt 1973 Nr. 66).
  • KG, 27.09.1973 - 22 U 1152/73

    Merkantiler Minderwert; Ersatz; Reparatur; Abrechnung; Reparaturkosten

    Auszug aus KG, 30.10.1975 - 12 U 1191/75
    In dem vorliegenden Rechtsstreit bedarf die in Rechtsprechung und Schrifttum streitige Frage keiner Entscheidung, ob der Geschädigte auf der Grundlage der Instandsetzungskosten - mit Einschluß des Anspruchs auf Ersatz des merkantilen Minderwertes - Schadensersatz verlangen kann, wenn er das beschädigte Fahrzeug weder instandgesetzt hat noch instandsetzen lassen kann, weil er es inzwischen veräußert hat (vgl. zum Meinungsstand etwa KG in VersR 1974, 576 einerseits und OLG Oldenburg in DAR 1974, 213 = NJW 1974, 2130 andererseits, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 03.05.1974 - 6 U 7/74
    Auszug aus KG, 30.10.1975 - 12 U 1191/75
    In dem vorliegenden Rechtsstreit bedarf die in Rechtsprechung und Schrifttum streitige Frage keiner Entscheidung, ob der Geschädigte auf der Grundlage der Instandsetzungskosten - mit Einschluß des Anspruchs auf Ersatz des merkantilen Minderwertes - Schadensersatz verlangen kann, wenn er das beschädigte Fahrzeug weder instandgesetzt hat noch instandsetzen lassen kann, weil er es inzwischen veräußert hat (vgl. zum Meinungsstand etwa KG in VersR 1974, 576 einerseits und OLG Oldenburg in DAR 1974, 213 = NJW 1974, 2130 andererseits, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Berlin, 10.12.1982 - 82 T 462/82

    Geschäftsgebühr; Prozeßgebühr; Anrechnung; Teilbetrag; Zahlung

    Nach der zutreffenden Ansicht der Beklagten ist die Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auf die entsprechende Prozeßgebühr des anschließenden Rechtsstreits gemäß § 118 Abs. 2 BRAGO auch dann anzurechnen, wenn nur ein Teilbetrag aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit gezahlt worden ist und der Rest eingeklagt wird (KG, VersR 1976, 641 642 = JurBüro 1976, 1673 und DAR 1978, 91 LS, das allerdings die Prozeßgebühr auf die Geschäftsgebühr anrechnen will; Gerold/Schmidt, 7. Aufl. 1981, § 118 BRAGO Rdn. 21; Schumann/Geißinger, 2. Aufl. 1979, § 118 BRAGO Rdn. 37; Riedel/Sußbauer, 4. Aufl. 1978, § 13 BRAGO Rdn. 34; Riedel, JVBl 1958, 185, 187; Schumann, MDR 1963, 14, 17).

    Für die Anrechnung werden von der Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG, VersR 1976, 641, 642 = JurBüro 1976, 1673 ; Riedel aaO., S. 189; Schumann aaO., S. 18; Schumann/Geißinger aaO., Rdn. 41, Riedel/Sußbauer aaO., Rdn. 34, 35; Gerold/Schmidt aaO., Rdn. 22) unterschiedliche Rechenwege vorgeschlagen, die zum Teil zu verschiedenen Ergebnissen führen.

  • AG Duisburg, 23.02.1984 - 8 C 1019/83
    Eine telefonische Anfrage des Prozeßbevollmächtigten beim Zentral ruf der Autoversicherer, deren alleiniger Zweck es ist, den Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers und dessen Versicherungsscheinnummer in Erfahrung zu bringen, kann nicht als eine die Besprechungsgebühr nach § 118 BRAGebO auslösende anwaltliche Tätigkeit angesehen werden (KG VersR 1976, 641; OVG Münster NJW 77, 267; OLG München MDR 83, 765).
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