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   OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 1198/12   

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https://dejure.org/2013,24456
OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 1198/12 (https://dejure.org/2013,24456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.09.2013 - 12 U 1198/12 (https://dejure.org/2013,24456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. September 2013 - 12 U 1198/12 (https://dejure.org/2013,24456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 81 Abs 2 VVG vom 23.11.2007
    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Verkehrsunfallschadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Die Klausel in Fahrzeugmietverträgen, dass bei grob fahrlässig verschuldeten Schäden der Mieter... | Haftungsreduzierung/Versicherung; Grobe Fahrlässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 26.06.2002 - 7 U 194/01

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Verschuldensminderung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 1198/12
    Die örtlichen Gegebenheiten und der Unfallverlauf belegen, dass der Beklagte zu 2) den Unfall grob fahrlässig verursacht hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 319).
  • LG München I, 13.07.2012 - 12 O 21256/11

    Fahrzeugmietvertrag mit Voll-/Teilkasko: Verzicht auf den Einwand der groben

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 1198/12
    Der Senat lässt die Revision zu der Frage zu, ob die unwirksame Vertragsklausel in Verträgen von Kfz-Vermietern durch das gesetzliche Leitbild der Fahrzeugvollversicherung (§ 81 Abs. 2 VVG) oder durch die Ausgestaltung der im Schadenszeitpunkt marktüblichen Kaskoversicherungsverträge ersetzt werden muss (so LG München I, BeckRS 2012, 17041).
  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 1198/12
    Der Mieter darf - wie der Versicherungsnehmer - darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den ihm die Fahrzeugvollversicherung als Versicherungsnehmer oder Eigentümer bieten würde (BGH, Urteil vom 11.10.2011, VI ZR 46/10).
  • OLG Köln, 26.09.1991 - 5 U 30/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 1198/12
    Das zeugt von einem Fehlverhalten auf Seiten des Beklagten zu 2), das erheblich über das normale Maß hinausgeht (OLG Köln, r + s 1992, 7 ff.).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in r+s 2013, 545 veröffentlicht ist, hält die in den Vermietbedingungen der Klägerin enthaltene entgeltliche Haftungsfreistellung, die die volle Haftung des Mieters oder des berechtigten Fahrers bei grober Fahrlässigkeit vorsehe, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB für unwirksam, weil die Klausel den Vertragspartner des Unternehmens unangemessen benachteilige.
  • LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15

    Grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz

    Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) weicht von wesentlichen Grundgedanken der einschlägigen gesetzlichen Regelung für die Fahrzeugvollversicherung § 81 Abs. 2 VVG ab und benachteiligt deshalb den Beklagten zu 1. als Vertragspartner der Klägerin unangemessen (vgl. BGH NJW 2012, 222, 223 Rd.9ff. = BGHZ 191, 150ff.; OLG Koblenz NJOZ 2015, 100ff.; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, § 81 VVG Rd.85).
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