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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6247
OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2007,6247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2007,6247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2007,6247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzung der weiteren Anwendbarkeit des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. trotz zwischenzeitlicher Satzungsänderung wegen eines aus der Rechtsänderung folgenden unverhältnismäßigen Nachteils für den Versorgungsempfänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Betriebsrente gegenüber einer Zusatzversorgungsanstalt; Berücksichtigung des Umstandes der Wiederverheiratung nach Eintritt des Versorgungsfalles; Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Satzungsbestimmungen einer ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VBLSa § 41 Abs. 2c; ; VBLSa § 56 Abs. 1 S. 4

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS: Zusatzversorgung bei einem Versicherten, der nach Eintritt des Versicherungsfalles wieder heiratet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    a) Wie im Senatsurteil vom 24.11.2005 (12 U 102/04 - veröffentlicht unter den Pressemitteilungen des OLG Karlsruhe, unter B IV 6) näher ausgeführt, haben die Pflichtversicherten in der Situation des Klägers im Zusatzversorgungssystem der Beklagten eine als Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie nach den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit geschützte Rechtsposition erlangt.

    Je stärker in eine bestehende Versorgungszusage eingegriffen wird, desto schwerwiegender müssen die Eingriffsgründe sein (Senatsurteil vom 24.11.2005 aaO unter B IV 2 m.w.N.).

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Soweit die Satzungsänderungen danach einer Kontrolle standhalten, kann die Beklagte wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten sein, sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hierauf nicht (vollumfänglich) zu berufen (vgl. BGH VersR 2000, 1530 unter II; BGHZ 94, 334 unter II; BAG DB 2002, 1459 unter III; BAGE 84, 38 unter V; BAGE 54, 261 unter III).

    Es genügt bereits, wenn sich beim Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Leistung, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 unter II).

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Das gilt auch, soweit die Satzung auf Tarifrecht beruht (vgl. BGH VersR 2006, 1630 unter II 1 b; Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05, veröffentlicht bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf der Webseite www.olgkarlsruhe.de, unter B IV 1 und ständig).

    Auch hat der Senat in dem bereits genannten Urteil vom 07.12.2006 (aaO unter B IV 4 g aa) entschieden, die rentennahen Versicherten würden nicht dadurch gleichheitswidrig benachteiligt, dass bei Ermittlung ihrer Anwartschaft nach § 79 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 78 Abs. 2 Satz 1 VBLS n.F. auf die Steuertabelle, die Sozialversicherungsbeiträge und den Familienstand am Stichtag 31.12.2001 abgestellt werde.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Für die gerichtliche Überprüfung von Tarifrecht und darauf beruhendem Satzungsrecht ist wegen des überindividuellen Regelungsgehalts ein generalisierender Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 110, 241 unter II 2 b; BGH VersR 1994, 549 unter 1 d; BAGE 84, 38 unter IV 2 a m.w.N.; Höfer , Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung, ART Rn. 627 ff m.w.N.).

    Soweit die Satzungsänderungen danach einer Kontrolle standhalten, kann die Beklagte wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten sein, sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hierauf nicht (vollumfänglich) zu berufen (vgl. BGH VersR 2000, 1530 unter II; BGHZ 94, 334 unter II; BAG DB 2002, 1459 unter III; BAGE 84, 38 unter V; BAGE 54, 261 unter III).

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Das gilt auch, soweit die Satzung auf Tarifrecht beruht (vgl. BGH VersR 2006, 1630 unter II 1 b; Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05, veröffentlicht bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf der Webseite www.olgkarlsruhe.de, unter B IV 1 und ständig).

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind Entgelt für die vom Arbeitnehmer geleistete Betriebstreue (BGH, Urteil vom 20.09.2006 - IV ZR 304/04 - unter II 3 b).

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Soweit die Satzungsänderungen danach einer Kontrolle standhalten, kann die Beklagte wegen besonderer Härte im Einzelfall gehalten sein, sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hierauf nicht (vollumfänglich) zu berufen (vgl. BGH VersR 2000, 1530 unter II; BGHZ 94, 334 unter II; BAG DB 2002, 1459 unter III; BAGE 84, 38 unter V; BAGE 54, 261 unter III).

    Gegebenenfalls bedarf es einer ungeschriebenen, am Sinn und Zweck der Versorgungsordnung selbst orientierten Reduktion von einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen (vgl. BAG DB 2002, 1459 unter III; BAG BB 1995, 1593 unter II 4 m.w.N.).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Eingriffe in die erdiente Rechtsposition kommen jedoch nur unter Wahrung der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit in Betracht (BAG DB 2007, 118 unter B II 2 a m.w.N.).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Gegebenenfalls bedarf es einer ungeschriebenen, am Sinn und Zweck der Versorgungsordnung selbst orientierten Reduktion von einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen (vgl. BAG DB 2002, 1459 unter III; BAG BB 1995, 1593 unter II 4 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Für die gerichtliche Überprüfung von Tarifrecht und darauf beruhendem Satzungsrecht ist wegen des überindividuellen Regelungsgehalts ein generalisierender Maßstab anzulegen (vgl. BGHZ 110, 241 unter II 2 b; BGH VersR 1994, 549 unter 1 d; BAGE 84, 38 unter IV 2 a m.w.N.; Höfer , Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung, ART Rn. 627 ff m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen sind, ist daher nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), zumindest darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; VersR 2000, 835, 836).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2019 - 12 U 418/14

    Abweichen von einer betriebsrentenrechtlichen Stichtagsregelung aus

    Voraussetzung ist allerdings, dass sich - wie hier - die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (vgl. BVerfGE 117, 272 Tz. 73; 101, 239, 270 Tz. 113; st. Rspr.; BGH, Urteil vom 02. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 -, Rn. 18, juris; Senat, Urteil vom 05. Juni 2007 - 12 U 121/06 -, Rn. 34, juris).

    Bei der Prüfung des Vorliegens einer unangemessenen Härte ist zunächst festzustellen, ob sich bei dem Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Rente, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (Senat, Urteil vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 -, unter 2 d).

    Im Hinblick auf den Entgeltcharakter der Betriebsrente ist eine existentielle Gefährdung jedoch nicht unabdingbare Voraussetzung der Annahme eines Härtefalls (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05. Juni 2007 - 12 U 121/06 -, Rn. 34, juris).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Berechnung der

    Es genügt daher bereits, wenn sich beim Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Leistung, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (Senatsurteile vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - unter II 2 d und vom 20.09.2007 - 12 U 39/06 - unter B 7 b; vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 unter II).
  • OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09

    Wirksamkeit der Umstellung der Zusatzversorgungskasse der Kirchen von der

    Auch wenn der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - im Ansatz darin zu folgen sein mag, dass in besonders gelagerten Einzelfällen eine Korrektur der allgemein getroffenen Satzungsregelungen über den individuellen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) erforderlich werden kann, liegen die Voraussetzungen in dem hier zu entscheidenden Fall jedenfalls nicht vor.
  • OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von der

    Selbst wenn der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - im Ansatz darin zu folgen sein mag, dass in besonders gelagerten Einzelfällen eine Korrektur der durch die Tarifparteien allgemein getroffenen Satzungsregelungen über den individuellen Grundsatz Treu und Glauben (§ 242 BGB) erfordert , liegen die Voraussetzungen in dem hier zu entscheidenden Fall jedenfalls nicht vor.
  • LG Münster, 04.12.2009 - 4 O 38/09

    Verbindlichkeit einer Startgutschrift wegen einer Steuerklassenfestsetzung I/0;

    (vgl. auch Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.06.2007 - 12 U 121/06, S. 9 folgende, vorgelegt als Anlage K 8 zur Klageschrift).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 121/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20344
OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2008,20344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2008 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2008,20344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2008 - 12 U 121/06 (https://dejure.org/2008,20344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung eines ärztlichen Behandlungsvertrages; Zulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich der Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden; Vorliegen einer absoluten Indikation zur Operation bei einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 121/06
    Dem Kläger obliegt dabei die volle Beweislast nach dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO, da es sich bei der aufgetretenen Arthrose und den damit verbundenen Beeinträchtigungen des Handgelenks nicht um einen Sekundärschaden, sondern um den Schaden in seiner konkreten Ausprägung und damit um den Primärschaden handelt, für den der Ursachenzusammenhang mit dem Behandlungsfehler nach § 286 Abs. 1 ZPO nachzuweisen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719).

    Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass für den Patienten nur eine echte Wahlmöglichkeit besteht, muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH NJW 2004, 3703, 3704; BGH NJW 2005, 1718 jeweils m.w.N.; Geiß/ Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. C 29).

    Im Streitfall ist eine weitere Behandlung nach dem 11.12.1991 durch die Beklagte gerade nicht mehr erfolgt, so dass - anders als in dem vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW 2005, 1718 f entschiedenen Fall - die Behandlung durch die Beklagte nicht bereits per se aufgrund einer unterbliebenen Aufklärung rechtswidrig war, sondern vielmehr von der seitens der Beklagten am 26.11.1991 erfolgten Aufklärung gedeckt war.

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 121/06
    Da im Streitfall nach der Behauptung des Klägers bereits eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch die eingetretene Arthrose am rechten Handgelenk mit der damit verbundenen Gebrauchseinschränkung eingetreten ist, genügt zur Bejahung des Feststellungsinteresses die Möglichkeit des Eintritts weiterer künftiger Schäden, die nur zu verneinen ist, wenn aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt derartiger Schäden wenigstens zu rechnen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2007, 601 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 121/06
    Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass für den Patienten nur eine echte Wahlmöglichkeit besteht, muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH NJW 2004, 3703, 3704; BGH NJW 2005, 1718 jeweils m.w.N.; Geiß/ Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. C 29).
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Rechtsprechung
   SG Potsdam, 16.05.2008 - S 12 U 121/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,61903
SG Potsdam, 16.05.2008 - S 12 U 121/06 (https://dejure.org/2008,61903)
SG Potsdam, Entscheidung vom 16.05.2008 - S 12 U 121/06 (https://dejure.org/2008,61903)
SG Potsdam, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - S 12 U 121/06 (https://dejure.org/2008,61903)
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