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   OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04   

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https://dejure.org/2006,12592
OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04 (https://dejure.org/2006,12592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.03.2006 - 12 U 1227/04 (https://dejure.org/2006,12592)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. März 2006 - 12 U 1227/04 (https://dejure.org/2006,12592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Wirksamkeit einer langfristigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer nicht kündbaren grunddienstbarkeitsgesicherten unbefristeten Bezugsbindung des Abnehmers von Fernwärme; Kündigung von Altverträgen aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1285
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1975 - VIII ZR 210/73

    Abschluss eines Versorgungsvertrages über Wärme; Ausschluss des Rechts auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04
    Aus diesen Gründen verstößt die langfristige Vertragsbindung des Abnehmers von Fernwärme bis hin zum völligen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung weder gegen die guten Sitten noch gegen Treu und Glauben (vgl. BGHZ 64, 288 ff.; BGH WM 1984, 820, 821/822; BGHZ 100, 1, 3).

    Allerdings besteht auch bei Fernwärmelieferungsverträgen, deren ordentliche Kündbarkeit dauerhaft und rechtswirksam ausgeschlossen ist, grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag aus w i c h t i g e m Grund zu kündigen (vgl. BGHZ 64, 288, 293; OLG Hamm DB 1996, 2608, 2610).

    Vor diesem Hintergrund darf auch nicht der Gemeinschaftsbezug außer acht gelassen werden, der mit der Eingliederung eines Grundstückserwerbers in ein fernbeheiztes Baugebiet verbunden ist (vgl. BGHZ 64, 288, 292).

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83

    Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04
    Wenn diese Dienstbarkeit damit durchaus der Absicherung künftiger schuldrechtlicher Bezugsverpflichtungen dient und dem Begünstigten, etwa im Falle des Grundstücksverkaufs, auch ein Mittel gegen den Erwerber in die Hand gibt, welches diesen zur Aufnahme eigener vertraglicher Beziehungen veranlasst, so ist dies ein rechtlich zulässiger und anerkannter Zweck, der gerade für die bei Fernheizkraftwerken angestrebte langfristige Absatzsicherung von besonderer Bedeutung ist (vgl. BGH WM 1984, 820, 821).

    Aus diesen Gründen verstößt die langfristige Vertragsbindung des Abnehmers von Fernwärme bis hin zum völligen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung weder gegen die guten Sitten noch gegen Treu und Glauben (vgl. BGHZ 64, 288 ff.; BGH WM 1984, 820, 821/822; BGHZ 100, 1, 3).

  • BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 37/86

    Rückwirkende Inkraftsetzung; Wirksamkeit von Altverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04
    Aus diesen Gründen verstößt die langfristige Vertragsbindung des Abnehmers von Fernwärme bis hin zum völligen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung weder gegen die guten Sitten noch gegen Treu und Glauben (vgl. BGHZ 64, 288 ff.; BGH WM 1984, 820, 821/822; BGHZ 100, 1, 3).

    Dies gilt als Übernahme des Alt-Vertrages (vgl. BGHZ 100, 1, 4/5).

  • OLG Hamburg, 20.11.1987 - 1 U 138/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04
    Soweit sie in diesem Rahmen auch auf eine nicht angemessene überhöhte Preisgestaltung der Beklagten abstellen, geschieht dies als Gesamteinwand und nicht im Sinne von einzelnen Rechnungsbeanstandungen, bei deren Klärung ohnehin besondere Grundsätze gelten würden (vgl. z.B. OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518 f.).
  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 70/78

    Dienstbarkeit zur Absicherung einer Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04
    Die von der Rechtsprechung zeitlich unbeschränkten grunddienstbarkeitsgesicherten Bierbezugsverpflichtungen unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit gesetzten zeitlichen Grenzen von 15 bis höchstens 20 Jahren (vgl. z.B. BGHZ 74, 293 ff.) können auf Wärmeversorgungsverträge der vorliegenden Art nicht übertragen werden.
  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 19 U 15/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04
    Allerdings besteht auch bei Fernwärmelieferungsverträgen, deren ordentliche Kündbarkeit dauerhaft und rechtswirksam ausgeschlossen ist, grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag aus w i c h t i g e m Grund zu kündigen (vgl. BGHZ 64, 288, 293; OLG Hamm DB 1996, 2608, 2610).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 12 U 202/15

    Rechtliche Bewertung einer Grunddienstbarkeit über die Bindung an ein bestimmtes

    Die Grenze zur "formellen" Unterlassungsdienstbarkeit, die "materiell" ein positives Tun zum Gegenstand hat, dort ziehen zu wollen, wo dem Eigentümer des dienenden Grundstücke keine ausreichenden Entscheidungsmöglichkeiten mehr verbleiben und sein Tun -ob gewollt oder ungewollt zwangsläufig in eine bestimmte Richtung gedrängt wird, brächte ganz erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich und wäre praktisch kaum durchführbar" (BGH, V ZR 155/83, Rn. 15; ebenso OLG München, 32 Wx 003/05, Rn. 14; OLG Koblenz, 12 U 1227/04, S. 3 f - alle zit. n. juris).
  • OLG Nürnberg, 27.09.2017 - 12 U 640/17

    Grunddienstbarkeit - Zustimmung zur Löschung

    Darüber hinaus trifft auch zu, dass Preisdifferenzen im Wirtschaftsleben gebräuchlich sind und, bezogen auf die hier zu beurteilende Situation von langfristigem Wärmebezug, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht als unzumutbar angesehen werden können (vgl. S. 9 f. des Urteils; so auch: OLG Koblenz, 12 U 1227/04, bei juris).

    Schließlich ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, dass die Einrichtung fernbeheizter Wohngebiete als eine von vielen Bürgern durchaus erwünschte und außerdem der Reinhaltung der Luft und der Verbesserung des Kleinklimas dienende Maßnahme zur Hebung der Wohn- und Lebensqualität angesehen und angenommen wird (vgl. S. 10 des Urteils; so auch: OLG Koblenz, 12 U 1227/04, bei juris).

  • OLG Stuttgart, 16.08.2023 - 3 U 324/21

    Berechtigung der Geltendmachung von Unterlassungsanspruch aus

    Auch ist der Bedarf an Wärme im Wesentlichen gleichbleibend, der Hauseigentümer muss also nicht vergleichbar einem Gastwirt einen Wechsel der Geschmacksrichtung seiner Kundschaft befürchten (OLG Koblenz, Urteil vom 13. März 2006 - 12 U 1227/04 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2017 - 2 O 4537/16

    Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Aus diesen Gründen verstößt die langfristige Vertragsbindung des Abnehmers von Fernwärme bis hin zum völligen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung weder gegen die guten Sitten noch gegen Treu und Glauben (vgl. BGHZ 64, 288 ff; BGH WPM 1984, 820, 821/822; BGHZ 100, 1, 3; OLG Koblenz, Urteil vom 13.3.2006, Az. 12 U 1227/04).
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