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   OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07   

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https://dejure.org/2008,11083
OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07 (https://dejure.org/2008,11083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.03.2008 - 12 U 1255/07 (https://dejure.org/2008,11083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. März 2008 - 12 U 1255/07 (https://dejure.org/2008,11083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schlaglöcher auf Autobahn - Haftung Straßenbaulastträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
    Haftung des Trägers der Straßenbaulast für Unfälle durch Straßenschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei 20 cm tiefem Schlagloch helfen keine Schilder!

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Frostaufbrüche auf der Autobahn

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schlaglöcher: Wer haftet für die Schäden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    20 cm tiefes Schlagloch auf der Autobahn - Land haftet aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Allgemeine Hinweisschilder auf Straßenschäden bei schwerwiegenden Schäden der Fahrbahn nicht ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 651
  • NZV 2008, 580
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Halle, 15.05.1998 - 7 O 470/97

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Landes durch Überlassung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei dieser Ausgangslage, die zur Herauslösung von großen Asphaltstücken und der Ausbildung eines 20 cm tiefen Schlaglochs führen konnten, waren die Maßnahmen des beklagten Landes zur Schadensverhinderung nach den Maßstäben der haftungsrechtlichen Rechtsprechung nicht ausreichend (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 72 ff.; OLG Nürnberg NZV 1996, 149 ff.; LG Halle DAR 1999, 28 ).

    Allgemeine Hinweise auf Straßenschäden reichen bei einem derartigen Befund nicht mehr aus, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 972, 973 f.; LG Halle DAR 1999, 28 ).

    Das gilt insbesondere bei entsprechenden Fahrbahnschäden auf einer Autobahn (OLG Nürnberg DAR 1996, 59 ; LG Halle DAR 1999, 28 ).

    Auch wenn das beklagte Land die Autobahn durch die Mitarbeiter seines Landesbetriebes Straßen und Verkehr alle zwei Tage kontrolliert und aufgetretene Schlaglöcher beseitigt hatte, wurde es dadurch unter den gegebenen Umständen nicht von seiner Haftung frei, weil die provisorische Ausbesserung der konkreten Schadstelle derart oberflächlich vorgenommen worden war oder als ältere provisorische Reparatur wiederum so schadhaft war, dass die Abplatzung und Entstehung des 20 cm tiefen Schlaglochs dadurch nicht verhindert wurde (vgl. auch LG Halle DAR 1999, 28 ).

  • OLG Nürnberg, 08.02.1995 - 4 U 3697/94

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem Kraftfahrzeug durch Schlaglöcher im

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei dieser Ausgangslage, die zur Herauslösung von großen Asphaltstücken und der Ausbildung eines 20 cm tiefen Schlaglochs führen konnten, waren die Maßnahmen des beklagten Landes zur Schadensverhinderung nach den Maßstäben der haftungsrechtlichen Rechtsprechung nicht ausreichend (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 72 ff.; OLG Nürnberg NZV 1996, 149 ff.; LG Halle DAR 1999, 28 ).

    Das gilt insbesondere bei entsprechenden Fahrbahnschäden auf einer Autobahn (OLG Nürnberg DAR 1996, 59 ; LG Halle DAR 1999, 28 ).

  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Allgemeine Hinweise auf Straßenschäden reichen bei einem derartigen Befund nicht mehr aus, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 972, 973 f.; LG Halle DAR 1999, 28 ).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.1997 - 3 U 891/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Auch ist nicht von einer Divergenz mit dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 27. Februar 1997 - 3 U 891/95 (OLG-Report Saarbrücken 1997, 333 f.) auszugehen.
  • OLG Hamm, 20.01.2006 - 4 Ws 221/05

    Revision; Verfahrensgebühr; Entstehen; Abgeltungsbereich; Begründung der Revision

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei dieser Ausgangslage, die zur Herauslösung von großen Asphaltstücken und der Ausbildung eines 20 cm tiefen Schlaglochs führen konnten, waren die Maßnahmen des beklagten Landes zur Schadensverhinderung nach den Maßstäben der haftungsrechtlichen Rechtsprechung nicht ausreichend (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 72 ff.; OLG Nürnberg NZV 1996, 149 ff.; LG Halle DAR 1999, 28 ).
  • OLG Jena, 15.10.2002 - 3 U 964/01

    Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei solchen Schlaglöchern kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, mit solchen Unebenheiten in der Fahrbahn müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69 ; OLG Dresden DAR 1999, 122 ; OLG Naumburg NJ 1997, 432; LG Dresden DAR 2000, 480 ; LG Chemnitz DAR 1998, 144 ; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • LG Dresden, 09.06.2000 - 16 O 1091/00

    Sicherungspflichtverletzung bei schadhaftem Fahrbahnbelag im inneren Stadtbereich

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei solchen Schlaglöchern kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, mit solchen Unebenheiten in der Fahrbahn müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69 ; OLG Dresden DAR 1999, 122 ; OLG Naumburg NJ 1997, 432; LG Dresden DAR 2000, 480 ; LG Chemnitz DAR 1998, 144 ; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • LG Augsburg, 10.05.1991 - 1 O 5228/90

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei solchen Schlaglöchern kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, mit solchen Unebenheiten in der Fahrbahn müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69 ; OLG Dresden DAR 1999, 122 ; OLG Naumburg NJ 1997, 432; LG Dresden DAR 2000, 480 ; LG Chemnitz DAR 1998, 144 ; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • LG Chemnitz, 16.01.1998 - 10 O 3613/97

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast bei Fahrbahnrinnen im

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei solchen Schlaglöchern kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, mit solchen Unebenheiten in der Fahrbahn müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69 ; OLG Dresden DAR 1999, 122 ; OLG Naumburg NJ 1997, 432; LG Dresden DAR 2000, 480 ; LG Chemnitz DAR 1998, 144 ; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • OLG Dresden, 16.11.1998 - 6 U 538/98

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW beim Durchfahren einer Bodenwelle;

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07
    Bei solchen Schlaglöchern kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, mit solchen Unebenheiten in der Fahrbahn müsse ein Autofahrer rechnen und sich auf diese einstellen (vgl. OLG Jena DAR 2003, 69 ; OLG Dresden DAR 1999, 122 ; OLG Naumburg NJ 1997, 432; LG Dresden DAR 2000, 480 ; LG Chemnitz DAR 1998, 144 ; LG Augsburg ZfS 1991, 404).
  • OLG Naumburg, 16.04.1997 - 5 U 266/96

    Amtshaftung wegen schuldhafter Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht;

  • OLG Köln, 31.05.2012 - 7 U 216/11

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Hinblick auf

    Dementsprechend lag auch der im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3.3.2008 - 12 U 1255/07 - eine Fallgestaltung zugrunde, nach der auf einer Bundesautobahn durch ein dem geschädigten Kläger vorausfahrendes Fahrzeug große Asphaltbrocken aus einer früher bereits provisorisch sanierten Schadstelle aufgewirbelt worden waren (unter Ausbildung eines 20 cm tiefen Schlaglochs), welche umherflogen und zeitgleich mehrere Fahrzeuge erheblich beschädigten.
  • OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12

    Amtshaftung: Bloßes Aufstellen eines Warnschildes bei einer Schlaglochtiefe ab 20

    Eine ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Straße muss in jedem Fall gewährleistet sein (vgl.: OLG Celle, 8 U 199/06; OLG Koblenz, 12 U 1255/07; OLG Dresden, 6 U 538/98; OLG Jena, 3 U 964/01, alle zitiert nach juris).
  • LG Halle, 28.06.2012 - 4 O 774/11

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Fahrzeugschaden durch großes

    Gerade auf einer Autobahn mit ihrer hohen - hier sogar sehr hohen (A9 - München-Berlin) - Verkehrsbedeutung sowie den dort zweckbedingt hohen, gefahrenen Geschwindigkeiten trifft die Beklagte ein gesteigertes Maß, Gefahren für Dritte durch die Straßennutzung zu vermeiden oder zumindest vor diesen Gefahren deutlich zu warnen (vgl. OLG Koblenz juris , Urteil vom 3.3.2008, Az.: 12 U 1255/07).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 14 U 55/14

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich Schlaglöchern auf einer Straße

    Die vom Kläger angeführten Urteile des Oberlandesgerichts Dresden (6 U 538/98, juris), Jena (3 U 964/01, juris), Celle (8 U 199/06, juris) und Koblenz (12 U 1255/07, juris) rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.
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