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   OLG Koblenz, 29.11.2010 - 12 U 1275/09   

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https://dejure.org/2010,14780
OLG Koblenz, 29.11.2010 - 12 U 1275/09 (https://dejure.org/2010,14780)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2010 - 12 U 1275/09 (https://dejure.org/2010,14780)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2010 - 12 U 1275/09 (https://dejure.org/2010,14780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 7, 17 StVG; § 1 Abs. 2 StVO; §§ 115, 116 VVG
    Unfall bei Einfahrt in einen Kreisverkehr

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 StVO, § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision bei Einfahren in einen Kreisverkehr

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung des mit zu hoher Geschwindigkeit in den Kreisverkehr einfahrenden Kfz-Führers und zum Zurücktreten der Betriebsgefahr des Geschädigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einen Kreisel einfahrender Fahrzeuge

  • rabüro.de

    Wer zu schnell in Kreisverkehr einfährt haftet vollständig für den entstehenden Unfallschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in einen Kreisel einfahrender Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verteilerkreisel - Geschwindigkeit anpassen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nahezu zeitgleiches Einfahren in Kreisverkehr

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 13 U 50/99

    Haftungsausschluss bei manipulierten Kfz-Unfällen - Beweislast, Indizien,

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.11.2010 - 12 U 1275/09
    Vielmehr durfte er darauf vertrauen, dass sich der Beklagte zu 1. auf sein eigenes Einbiegen einstellen würde (vgl. OLG Hamm in DAR 2000, 163).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2016 - 1 U 195/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfahren in den

    In einem solchen Fall haftet er für die Unfallfolgen allein (OLG Koblenz, Urteil vom 29. November 2010, Az: 12 U 1275/09, Orientierungssatz - zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2022 - 4 U 111/21

    Verkehrsunfallprozess: Aufzeichnung einer Webcam eines unbeteiligten Dritten als

    Dies kann im Einzelfall bis zur alleinigen Haftung für die Unfallfolgen führen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2016 - 1 U 195/14 -, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Urteil vom 29.11.2010, Az. 12 U 1275/09 -, juris).

    Im Unterschied zu den vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.09.2016 - I-1 U 195/14 -, juris Rn. 18) und OLG Koblenz (Urteil vom 29.11.2010, Az. 12 U 1275/09 -, juris) entschiedenen Fällen ist vorliegend zu berücksichtigen, dass aufgrund der Verkehrsverhältnisse, insbesondere dem Umstand, dass die Einmündungen nur wenige Meter auseinanderlagen, auch der Beklagten zu 1 gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Einfahren in den Kreisverkehr oblagen.

  • LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten

    Die Kammer stellt auch nicht die Rechtsprechung anderer Obergerichte zu Unfällen in einem echten Kreisverkehr in Frage (vgl. dazu z.B. OLG Koblenz, Urteile vom 29. November 2010 - 12 U 1275/09, und vom 1. März 2004 - 12 U 99/03; OLG Hamm, Urteile vom 18. November 2003 - 27 U 87/03, und vom 3. April 2003 - 6 U 124/02; OLG Celle, Urteil vom 22. Februar 1979 - 5 U 89/78, VersR 1980, 562; OLG Hamburg, Urteil vom 29. März 1966 - 7 U 363/65, VersR 1967, 411 (Straßenbahn und Kfz); alle zitiert nach juris; vgl. auch noch die Nachweise zu Auffahrunfällen in einem Verkehrskreisel bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Aufl., Rn 138).
  • LG Mönchengladbach, 04.10.2013 - 11 O 410/11

    Haftungsverteilung bei Kollision bei Einfahrt in einen Kreisverkehr

    Vielmehr müssen beide grundsätzlich ihre Geschwindigkeit so wählen, dass es nicht zu einer Kollision auf dem Kreisverkehr kommt (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 163; OLG Koblenz, AZ: 12 U 1275/09, Urteil vom 29.11.2010, zitiert nach Juris).
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