Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.01.2013 - I-12 U 130/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Beaufsichtigung, Organisation, Reitunterricht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verkehrssicherungspflicht, Beaufsichtigung, Organisation, Reitunterricht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sorgfaltspflichten bei Erteilung von Reitunterricht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sorgfaltspflichten bei Erteilung von Reitunterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn das Kind vom Pony rutscht
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kind stürzt vom Pony - Haftung der Reitschule?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfall einer Reitschülerin und die Haftung des Reitschulinhabers
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht: Zur Frage der Qualifikation einer beim Reitunterricht eingesetzten Hilfsperson
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fünfjährige Reitschülerin fällt vom Pony - Kein Schmerzensgeld für gebrochenen Arm, wenn die Reitlehrerin den Unfall nicht verschuldet hat
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Reitschule haftet nicht für Unfall einer fünfjährigen Reitschülerin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Inhaberin einer Reitschule haftet nicht für den Unfall einer fünfjährigen Reitschülerin
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Reitschule trifft bei im Rahmen einer üblichen Reitübung eingetretener Armfraktur kein Verschulden
- pferdekenner.de (Kurzinformation)
Reitschule muss kein Schmerzensgeld an Reitschülerin zahlen
- haufe.de (Kurzinformation)
Alles richtig gemacht: Keine Haftung für Reitunfall
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Inhaberin einer Reitschule haftet nicht für den Unfall einer fünfjährigen Reitschülerin
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Reitunfall: Wann haftet die Reitschule?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Inhaberin einer Reitschule haftet nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Inhaberin einer Reitschule haftet nicht für Unfall einer fünfjährigen Reitschülerin - Weder Fehlverhalten noch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erkennbar
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Reitschule haftet nicht für Sturz einer fünfjährigen Reitschülerin vom Pony
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 10.07.2012 - 4 O 279/11
- OLG Hamm, 11.01.2013 - I-12 U 130/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1038
- MDR 2013, 521
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Celle, 08.02.1995 - 20 U 55/94
Voltigierunterricht; Verpflichtung der Aufsichtspersonen; Kinder; Verlassen der …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12
Die Beklagte hat dadurch, dass sie Reitunterricht für Kinder anbietet und durchführt, für Körper und Gesundheit der teilnehmenden Kinder in ihrem Verantwortungsbereich eine insbesondere von Pferden ausgehende Gefahrenquelle geschaffen (vgl. OLG Celle VersR 1996, 1511).So reicht für die zu organisierende Beaufsichtigung des Reitunterrichts der Einsatz einer pferdeerfahrenen und auch noch jugendlichen Aufsichtsperson regelmäßig aus (vgl. OLG Celle VersR 1996, 1511).
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12
Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. etwa: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; 2006, 610, juris Tz. 9 f.; 2006, 2326, juris Tz. 6 f.). - BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12
Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. etwa: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; 2006, 610, juris Tz. 9 f.; 2006, 2326, juris Tz. 6 f.).
- BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12
Zu treffen sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. etwa: BGH NJW 2008, 3775, juris Tz. 9; 2006, 610, juris Tz. 9 f.; 2006, 2326, juris Tz. 6 f.). - OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12
Die Verletzung der daraus folgenden Verkehrssicherungspflicht kann sich bei einem Reitunfall aus der Art der Übung, dem Alter und der Erfahrenheit von Reitschüler und Pferd, aus den konkreten Umständen des Einzelfalls, aus Warnzeichen in der konkreten Situation sowie aus einem falschen Eingriff des Reitlehrers oder unterlassenen Maßnahmen ergeben (vgl. OLGR Hamm 2002, 407, juris Tz. 22). - OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Reitunfalls; Haftung …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 12 U 130/12
Die nach dieser Vorschrift vorgesehene Schadensverantwortlichkeit des Tierhalters setzt voraus, dass sich in der eingetretenen Rechtsgutverletzung eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat, die sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten äußert (vgl. OLGR Hamm 2001, 259, juris Tz. 22, m.w.N.;… MüKo/Wagner, BGB, 5. Aufl. 2009, § 833, Rdnr. 9).
- LG Koblenz, 25.05.2022 - 3 O 134/19
Die abgeworfene Reiterin
Dann ist § 833 nicht anwendbar, wenn sich das Tier dem Willen seines Lenkers entsprechend verhält und der Schaden daher dem Lenker zuzurechnen ist (BGH NJW-RR 06, 813, Hamm NJW-RR 13, 1038, SA Lehmann/Auer VersR 11, 846: "extrinsische Gefahr"). - KG, 19.12.2016 - 11 U 5/16
Reitunfall: Verkehrssicherungspflichtverletzung eines Reitlehrers bei von den …
Es ist davon auszugehen, dass eine Gefahrenlage, die mit der naheliegenden Möglichkeit einer Schädigung anderer verbunden ist, bei der Durchführung von Reitunterricht mit Reit- bzw. Springübungen gegeben ist (OLG Hamm, Urteil vom 11. Januar 2013 - 12 U 130/12, Rn. 33, juris).