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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06   

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https://dejure.org/2010,4676
OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06 (https://dejure.org/2010,4676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2010 - 12 U 135/06 (https://dejure.org/2010,4676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 12 U 135/06 (https://dejure.org/2010,4676)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Auftraggebers vom Werkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323; BGB § 346 Abs. 2; BGB § 631
    Rechtsfolgen des Rücktritts des Auftraggebers vom Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Bauvertrag: Kein Rückbau, sondern Wertersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Bauvertrag: Kein Rückbau, sondern Wertersatz! (IBR 2010, 496)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 311/07

    Berechnung des Wertersatzanspruchs gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach Rücktritt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    Zu ersetzen ist im Rahmen des § 346 Abs. 2 BGB der objektive Wert der Leistung, der sich entgegen der Ansicht des Beklagten gemäß dem ausdrücklichen Wortlaut des § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach der im Vertrag bestimmten Gegenleistung bemisst; hinzunehmen ist insoweit, dass damit in der Sache der Rücktritt zu denselben Ergebnissen wie eine Minderung führt (BGH MDR 2009, S. 249, für den Fall eines Rücktritts wegen Zahlungsverzugs; Kniffka/Koeble, a. a. O.; Merl in Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 4. Aufl., § 15, Rn. 489 f; Busche in MüKo, BGB 5. Aufl., § 634, Rn. 29; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, 13. Bearb., § 634, Rn. 106).

    Hinsichtlich der Berechnung des Wertersatzanspruchs nach § 346 Abs. 2 BGB folgt der Senat den Vorgaben des Bundesgerichtshof in der angeführten Entscheidung vom 19.11.2008 (MDR 2009, S. 249), die sich zu den Grundsätzen der Bestimmung des Wertersatzanspruchs betreffend die Orientierung an der vertraglich vereinbarten Gegenleistung ausdrücklich verhält.

  • LG Münster, 03.05.2004 - 11 O 477/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    Die Akten 14 OH 2/03 und 11 O 477/02 des Landgerichts Frankfurt (Oder) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    Dahinstehen kann, ob diese der Klägerin zugestandene Frist zu kurz bemessen war, denn in jedem Fall ist mit den Schreiben eine objektiv angemessene Frist in Lauf gesetzt worden (BGH NJW 1985, S. 2640).
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    Die einmal begründeten Voraussetzungen des Rücktrittsrechts erlöschen auch nicht durch ein späteres Verhalten des Bauherrn - etwa durch eine erneut gesetzte Frist zur Nacherfüllung - und müssen daher auch nicht erneut herbeigeführt werden (BGH BauR 2006, S. 1134).
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, ein auffälliges Missverhältnis sei im Regelfall gegeben, wenn die vom Schuldner zu erbringende Vergütung um 100 % oder mehr über dem Marktpreis liegt (BGH NJW-RR 1990, S. 1199; Ellenberger in Palandt, BGB, Kommentar, 69. Aufl., § 138, Rn. 67).
  • BGH, 07.07.2005 - VII ZR 59/04

    Anforderungen an die Feststellungen bei teilweiser Abweisung einer Klage auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    St... lediglich weiter konkretisiert, wobei zudem zu berücksichtigen ist, dass an die Beschreibung von Baumängeln gesteigerte Anforderungen nicht zu stellen sind, vielmehr Angaben zum äußeren Erscheinungsbild des Mangels hinreichend sind (Symptomtheorie, vgl. BGH BauR 2005, S. 1626; BauR 2003, 1247).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    St... lediglich weiter konkretisiert, wobei zudem zu berücksichtigen ist, dass an die Beschreibung von Baumängeln gesteigerte Anforderungen nicht zu stellen sind, vielmehr Angaben zum äußeren Erscheinungsbild des Mangels hinreichend sind (Symptomtheorie, vgl. BGH BauR 2005, S. 1626; BauR 2003, 1247).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 135/06
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist der Bauherr nicht verpflichtet nach fruchtlosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten Frist noch Leistungen des Bauunternehmers anzunehmen (BGH BauR 2003, S. 693).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Zieht man nunmehr hiervon die angegebenen Mangelbeseitigungskosten in voller Höhe sowie die Zahlungen der Kläger ab, führt dies mit (79.052,87 EUR Wertersatz - 46.967,57 EUR Mängelbeseitigungskosten - 29.133,00 EUR Zahlungen =) 2.952,30 EUR sogar zu einem negativen Saldo zu Lasten der Kläger (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010, Az.: 12 U 135/06, - zitiert nach juris -, Rn. 50: "Ein Schadensersatzanspruch betreffend die Kosten einer Mängelbeseitigung an der Außenabdichtung [...] besteht ebenfalls nicht.
  • OLG Rostock, 01.11.2016 - 4 U 37/15

    Rücktritt vom Werkvertrag: Mangelhaftigkeit der Leistung bei Einbau einer

    Dieser bestimmt sich gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach der im Vertrag bestimmten Gegenleistung (BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06, BGHZ 175, 286, juris Tz. 22; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010 - 12 U 135/2006, IBR 2010, 496, juris Tz. 30; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 346 Rn. 7, 10).
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   OLG Koblenz, 20.08.2007 - 12 U 135/06   

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https://dejure.org/2007,67397
OLG Koblenz, 20.08.2007 - 12 U 135/06 (https://dejure.org/2007,67397)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.08.2007 - 12 U 135/06 (https://dejure.org/2007,67397)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. August 2007 - 12 U 135/06 (https://dejure.org/2007,67397)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 04.04.2000 - 21 U 92/99

    Ist das Prozessgericht an ein im Beweissicherungsverfahren erstattetes Gutachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.08.2007 - 12 U 135/06
    Etwas anderes geht auch nicht aus der von den Streithelfern in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Hamm in BauR 2000, 1372 hervor.
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