Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48350
OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,48350)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,48350)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,48350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes vor Eintritt des Erbfalles

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wie gewonnen, so zerronnen - Verlust des Vermächtnisses bei lebzeitiger Veräußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 457
  • FamRZ 2021, 808
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Dafür, dass der Veräußerungserlös vermacht sein soll, spricht, wenn der Vermächtniszweck in erster Linie auf die Zuwendung eines wirtschaftlichen Wertes abzielt und der vermachte Gegenstand nur eines von mehreren möglichen Mitteln ist, das der Verwirklichung dieser Absicht dient (BGH NJW 1959, 2252 , zitiert nach juris: Rdnr. 49; Linnartz a. a. O. Rdnr. 14; OLG Koblenz a. a. O. unter II).
  • OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09

    Vermächtnis und Herausgabe des Surrogat

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20   

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https://dejure.org/2020,44022
OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,44022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.12.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,44022)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,44022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entfall des Vermächtnisses nach Verkauf vor dem Erbfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermächtnisobjekt vor dem Tod veräußert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • OLG Rostock, 16.04.2009 - 3 W 9/09

    Vermächtnis und Herausgabe des Surrogat

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052; Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16; Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
    Dafür, dass der Veräußerungserlös vermacht sein soll, spricht, wenn der Vermächtniszweck in erster Linie auf die Zuwendung eines wirtschaftlichen Wertes abzielt und der vermachte Gegenstand nur eines von mehreren möglichen Mitteln ist, das der Verwirklichung dieser Absicht dient (BGH NJW 1959, 2252, zitiert nach juris: Rdnr. 49; Linnartz a. a. O. Rdnr. 14; OLG Koblenz a. a. O. unter II).
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   OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 12 U 140/20   

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https://dejure.org/2021,1107
OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2021,1107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2021 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2021,1107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2021,1107)
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   OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20   

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https://dejure.org/2020,52270
OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,52270)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,52270)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2020 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2020,52270)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20
    Der Senat schließt sich den rechtlichen Erwägungen in der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.07.2020 (VI ZR 5/20, veröffentlicht u. a. in NJW 2020, 2798 ff.) in vollem Umfang an.

    Für die Ausnutzung einer diesbezüglichen Arglosigkeit war damit kein Raum mehr, hierauf konnte das geänderte Verhalten der Beklagten nicht mehr gerichtet sein (vgl. BGH Urteil vom 30.07.2020 a.a.O. Rn. 35 ff.).

    Insbesondere war ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten der Beklagten oder eine Aufklärung, die tatsächlich jeden potentiellen Käufer erreicht und einen Fahrzeugerwerb in Unkenntnis der Abschalteinrichtung sicher verhindert, zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 a.a.O. Rn. 38).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20
    Da für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln ist, ist ihr das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrundezulegen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 Rn. 16; BGH a.a.O. Rn. 29 f.).

    Waren die Gesinnung und das Verhalten der Beklagten gegenüber Käufern, die ihr Fahrzeug vor dem 22.09.2015 erwarben, als sittenwidrig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 a.a.O. Rn. 16 ff.), wurden durch die seit Herbst 2015 eingetretene Verhaltensänderung der Beklagten wesentliche Elemente, die das Unwerturteil ihres bisherigen Verhaltens gegenüber bisherigen Käufern begründeten, derart relativiert, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bezogen auf ihr Gesamtverhalten gerade gegenüber der Klägerin und gerade im Hinblick auf den Schaden, der bei ihr durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrages im August 2016 entstanden sein könnte, nicht mehr gerechtfertigt ist.

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 17 U 296/19

    Dieselskandal-Haftung bei Software-Update

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20
    Schließlich scheidet ein aus §§ 826, 31 analog BGB gestützter Anspruch der Klägerin auch deshalb aus, weil zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses im August 2016 unstreitig der in dem Fahrzeug eingebaute Motor nicht mehr mit der ursprünglichen Software ausgestattet war (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2020 - 17 U 296/19, juris Rn. 52).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2020 - 1 U 103/19
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20
    Vielmehr muss eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden (vgl. OLG Hamm a.a.O. Rn. 73; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.04.2020 - 1 U 103/19, juris Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 17 U 31/19

    VW-Dieselskandal: Kein Schadenersatzanspruch, wenn unzulässige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20
    Selbst wenn diese Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes unzutreffend gewesen wären, durfte die Beklagte auf deren Richtigkeit vertrauen und das Update in dem betroffenen Fahrzeug installieren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2020 - 17 U 31/19, juris Rn. 34; OLG München, Beschluss vom 29.09.2020 - 8 U 201/20, juris Rn. 28 m.w.N.; OLG Karlsruhe, a.a.O. juris Rn. 62).
  • OLG Hamm, 02.09.2020 - 30 U 192/19

    Abschaltautomatik, Dieselfahrzeug, Thermofenster, Umschaltlogik, sittenwidrige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20
    Ein solches kommt nur in Betracht, wenn über die bloße Kenntnis von dem Einbau einer Einrichtung mit der in Rede stehenden Funktionsweise in den streitgegenständlichen Motor hinaus zugleich auch Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass dies von Seiten der Beklagten in dem Bewusstsein geschah, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen, und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2020 - 30 U 192/19, juris Rn. 70 m.w.N.).
  • OLG München, 29.09.2020 - 8 U 201/20

    Dieselskandal: Software-Update als eigenständige unerlaubte Handlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 U 140/20
    Selbst wenn diese Feststellungen des Kraftfahrtbundesamtes unzutreffend gewesen wären, durfte die Beklagte auf deren Richtigkeit vertrauen und das Update in dem betroffenen Fahrzeug installieren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2020 - 17 U 31/19, juris Rn. 34; OLG München, Beschluss vom 29.09.2020 - 8 U 201/20, juris Rn. 28 m.w.N.; OLG Karlsruhe, a.a.O. juris Rn. 62).
  • LG Saarbrücken, 25.06.2021 - 12 O 406/20

    Schadensersatzanspruch eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufers

    Das Aufspielen des Software-Updates stellt sich insbesondere nicht als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) dar, nachdem die Beklagte insoweit zur Schadensbeseitigung tätig geworden ist und das KBA das entsprechende Update nach eingehender Überprüfung freigegeben hat (vgl. Saarl. OLG, Beschluss vom 15.3.2021 - 2 U 318/20; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2019 - 13 U 274/18, BeckRS 2019, 29281; OLG München, Beschlüsse vom 29.9.2020 - 8 U 201/20, juris, und vom 23.4.2020 - 21 U 6010/19, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2020 - 12 U 140/20, juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2021 - 12 U 140/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52184
OLG Stuttgart, 29.04.2021 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2021,52184)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2021 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2021,52184)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2021 - 12 U 140/20 (https://dejure.org/2021,52184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 ; BGB § 826
    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189; Motorsteuerungssoftware mit Prüfstanderkennung; Wegfall der Gefahr eines Erlöschens der Typgenehmigung nach Aufspielen eines Softwareupdates

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