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   OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2336
OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04 (https://dejure.org/2005,2336)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.01.2005 - 12 U 142/04 (https://dejure.org/2005,2336)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 12 U 142/04 (https://dejure.org/2005,2336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Gastwirtes; Sicherheitsmängel eines Zimmersafes; Schadensersatz auf Grund unbeschränkter Gastwirtshaftung

  • Judicialis

    BGB § 701; ; BGB § 702; ; BGB § 254

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Beherbergungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 701; BGB § 702; BGB § 254
    Hotelier eines Luxushotels muss Gäste auf Sicherheitsmängel des Zimmersafes hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 701; BGB § 702; BGB § 254
    Einbringung von Sachen bei Gastwirten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Haftung des Gastwirts bei Diebstahl eines Hotelzimmersafes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diebstahl aus Tresor - wer zahlt den Schaden?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Grad der Sicherheit des Hotelsafes muss detailliert dargestellt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Safe mit Schmuck aus dem Hotelzimmer geklaut - Hotelier haftet für den Verlust, wenn der Safe unzulänglich befestigt war

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hotel muss bei Diebstahl des Tresors die Hälfte des Schadens tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 462
  • MDR 2005, 868
  • VersR 2006, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1960 - III ZR 91/59

    Gastwirtshaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04
    Soweit dem Kläger eine schuldhafte Mitverursachung vorzuwerfen ist, vermag dies die Haftung der Beklagten - gemäß § 702 Abs. 3 BGB - nicht auszuschließen (BGHZ 32, 149).
  • OLG München, 16.02.1990 - 21 U 4913/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04
    Als Betreiberin eines Gastgewerbebetriebes muss sie alle Gefahrenquellen, welche eine Schädigung der Gäste herbeiführen können, im Rahmen des ihr Zumutbaren ausschalten (vgl. Lindemeyer BB 1983, 1504, 1506; OLG München VersR 1990, 1245).
  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 153/80

    Behandlung des merkantilen Minderwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04
    Eine Anrechnung käme daher nur in Betracht, wenn die geleisteten Beträge den von dem Geschädigten wegen der Mithaftung zu tragenden Teil übersteigen würden (vgl. BGHZ 82, 338; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., Vor § 249 Rn. 132).
  • OLG Bamberg, 05.12.2001 - 3 U 134/01

    Haftung; Haftungsausschluss; Höhere Gewalt; Gastwirt; Wertsachen; Diebstahl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 142/04
    Die Beweislast für die Voraussetzungen einer unbeschränkten Haftung des Gastwirts trägt der Ersatz begehrende Gast (Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 702 Rn. 5; OLG Bamberg OLGR 2002, 307 unter 2).
  • AG Köln, 27.06.2016 - 142 C 63/16

    Keine Haftung eines Reiseveranstalters für Diebstahl eines Zimmersafes aus dem

    Den Reiseveranstalter trifft gerade keine der Gastwirtshaftung nach § 701 BGB entsprechende Verantwortung (vgl. für den Fall der Gastwirtshaftung im Falle eines Diebstahls eines Zimmertresor OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 462 f.).
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