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   OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01   

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https://dejure.org/2002,6896
OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01 (https://dejure.org/2002,6896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.11.2002 - 12 U 1429/01 (https://dejure.org/2002,6896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. November 2002 - 12 U 1429/01 (https://dejure.org/2002,6896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Vorfahrtsrecht des von rechts Einbiegenden; Äußere Beschaffenheit der Straße als Vorfahrtsindiz; Beachtung des fließenden Verkehrs; Anhaltepflicht bei Ausfahren aus Straße mit abgesenktem Bordstein

  • Judicialis

    StVO § 8 Abs. 1; ; StVO § 8 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 10; ; StVO § 10 S. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 8; StVO § 10
    Sorgfaltsanforderungen des § 10 StVO gelten allein schon aufgrund der Einfahrt über einen abgesenkten Bordstein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorfahrtsrecht bei abgesenktem Bordstein; Haftungsverteilung bei Kollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 12.08.1991 - 1 Ss 160/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01
    Es kommt deshalb gerade nicht mehr darauf an, ob tatsächlich eine untergeordnete Verkehrsfläche vorliegt; entscheidend ist, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Neuregelung das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleichstellt (ebenso: OLG Zweibrücken VRS 82, 51; Hentschel, a.a.O., Rn. 3 a und 6 a zu § 10 StVO).
  • LG Hagen, 14.11.2007 - 10 S 35/07

    Haftungsverteilung bei Einmündung einer Straße mit abgesenktem Bordstein

    Gesetzes wegen gleichgestellt (vgl. OLG Koblenz, VersR 2003, 1454 m.w.N.).
  • LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13

    Schadenersatzanspruch aus übergegangenem Recht: Inanspruchnahme einer

    Daraus wird gemeinhin geschlossen, dass anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren ist (OLG Koblenz, Urteil vom 25.11.2002 - 12 U 1429/01, juris; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage, 2014, § 10 StVO Rn. 2) .
  • AG Borken, 16.06.2011 - 12 C 16/11

    Quotenmäßige Aufteilung der Verursachungsbeiträge erfolgt wegen mangelhafter

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10 StVO wird allein durch das Vorhandensein eines abgesenkten Bordsteins jede dahinter befindliche Zufahrt unabhängig von ihrer tatsächlichen Beschaffenheit einer solchen, außerhalb des fließenden Verkehrs gelegenen von Gesetzes wegen gleich gestellt (vgl. OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2003, 1454, m.w.N.).
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