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   OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13   

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https://dejure.org/2015,2812
OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13 (https://dejure.org/2015,2812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.2015 - 12 U 1429/13 (https://dejure.org/2015,2812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 12 U 1429/13 (https://dejure.org/2015,2812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1615
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13
    Ergeben sich für den Tatrichter im Einzelfall jedoch konkrete Anhaltspunkte, die ihn daran zweifeln lassen, dass die Schwacke-Liste die üblichen und erforderlichen Preise bezogen auf den zu entscheidenden Einzelfall wiedergibt, ist er gehalten, seine besonders freigestellte Schätzung nach § 287 ZPO auf andere geeignete Grundlagen zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947; BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13
    Trägt der Geschädigte allerdings Gründe vor, warum ihm die Vorlage einer Kreditkarte nicht zumutbar oder unmöglich war, ist ein solches Angebot im Einzelfall nicht als Vergleichsangebot geeignet (zur sekundären Darlegungslast des Geschädigten: BGH, Urteil vom 5.3.2013, VI ZR 245/11 Rn 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13
    Ergeben sich für den Tatrichter im Einzelfall jedoch konkrete Anhaltspunkte, die ihn daran zweifeln lassen, dass die Schwacke-Liste die üblichen und erforderlichen Preise bezogen auf den zu entscheidenden Einzelfall wiedergibt, ist er gehalten, seine besonders freigestellte Schätzung nach § 287 ZPO auf andere geeignete Grundlagen zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947; BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539).
  • LG Koblenz, 18.10.2013 - 5 O 128/12
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13
    das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 18.10.2013 (5 O 128/12) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
  • OLG Dresden, 04.11.2020 - 1 U 995/20

    Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, OLG Dresden

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Koblenz in zwei Entscheidungen vom 02.02.2015 (Az.: 12 U 1429/13, SP 2015, 193) und vom 13.04.2015 (Az.: 12 U 390/14, BeckRs 2015, 12441) festgestellt, es sei unerheblich, dass die Alternativangebote der dortigen Beklagten nicht auf den jeweiligen Schadenstag oder den jeweiligen Tag der Anmietung bezogen seien.
  • AG Essen, 26.02.2016 - 20 C 322/15

    Grundsätze zur Festellung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit geltend gemachter

    Dabei ist unerheblich, ob eine vergleichbare Versicherung für das verunfallte Fahrzeug besteht, da es dem Geschädigten nicht zumutbar ist, bei der notwendigen Nutzung eines fremden Fahrzeugs einem Schadensrisiko ausgesetzt zu sein (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 02.02.2015, Az. 12 U 1429/13).
  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14

    Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen

    OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 (s. auch OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 12 U 1429/13) will Geschädigten, die binnen Wochenfrist nach dem Unfall einen Mietwagen übernehmen, einen Zuschlag von 20 % auf einen Grundmietpreis wegen unfallspezifischer Sonderleistungen zubilligen.
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