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   KG, 04.06.1973 - 12 U 1468/72   

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https://dejure.org/1973,1566
KG, 04.06.1973 - 12 U 1468/72 (https://dejure.org/1973,1566)
KG, Entscheidung vom 04.06.1973 - 12 U 1468/72 (https://dejure.org/1973,1566)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 1973 - 12 U 1468/72 (https://dejure.org/1973,1566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Prämiennachteils als erstattungsfähiger Sachfolgeschaden ; Vorliegen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Schadensersatz für einen Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Aufwendungen für Jahresprämien in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung als ersatzfähiger Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 926
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 04.06.1973 - 12 U 1468/72
    ... Bei diesem Prämiennachteil handelt es sich um einen erstattungsfähigen Sachfolgeschaden (vgl. BGHZ 44, 382, 387 ...).
  • BGH, 11.07.2017 - VI ZR 90/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher

    aa) Anders als in den den oben zitierten Entscheidungen des Senats vom 18. Januar 2005 und 10. Januar 2006 zugrunde liegenden Fallgestaltungen (aaO; ebenso die Fallgestaltungen in den vom Senat zitierten Entscheidungen des Kammergerichts, VersR 1973, 926, 927 und des OLG Hamm, ZfS 1983, 12) trifft die Beklagten im vorliegenden Fall nicht die volle Haftung.
  • OLG Karlsruhe, 15.02.1989 - 1 U 289/88

    Schadensregulierung; Kraftfahrzeug; Ersatzfähig; Kaskoversicherer; Vollkasko;

    Hierunter fallen auch die Kosten der Rechtsverfolgung und dabei nicht nur diejenigen, die dem Geschädigten durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Verhandlung mit dem Schädiger und/oder dessen Haftpflichtversicherer entstanden sind, sondern auch für die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für die Verhandlungen mit dem Kaskoversicherer (ebenso .. KG, VersR 1973, 926; OLG Hamm, AnwBl 1983, 141; Böhm, DAR 1988, 213 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83

    Ermittlung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs; Bewertung der

    Die Ersatzpflicht des Schädigers umfaßt auch die Kosten, die dem Geschädigten durch Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Verhandlungen mit der Kaskoversicherung entstanden sind (vgl. z.B. KG, DAR 1973, 325 f., 326).
  • OLG Köln, 21.03.2002 - 10 U 22/01
    Denn die Kläger waren nach ihren persönlichen Verhältnissen, der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit zu zweckentsprechenden Verhandlungen mit den Sachversicherern ohne anwaltlichen Beistand nicht in der Lage (vgl. dazu BGHZ 127, 348; KG VersR 1973, 926; OLG Karlsruhe VersR 1991, 1297; Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 249 Rdn. 21).
  • LG Baden-Baden, 02.12.1988 - 3 S 52/88
    Insoweit jedenfalls besteht ein adäquater Zusammenhang der entstandenen Anwaltskosten mit dem schädigenden Ereignis (vgl. OLG Hamm AnwBI 83, 141; KG VersR 1973, 926; Palandt BGB § 249 Anm. 4 b bb).
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