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   OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38638
OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11 (https://dejure.org/2012,38638)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.12.2012 - 12 U 1472/11 (https://dejure.org/2012,38638)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 12 U 1472/11 (https://dejure.org/2012,38638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Schülerbus, Gedränge, Haftung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 2 Abs 1 Nr 8b SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 104 SGB 7, § 105 SGB 7
    Schülerunfall durch Schubserei an der Bushaltestelle: Verschuldenshaftung von Fahrer und Halter des Busses; Eingreifen der Regeln des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung des Halters eines Linienbusses für Verletzungen eines Schülers in einem Gedränge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Haftung des Halters eines Linienbusses für Verletzungen eines Schülers in einem Gedränge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Haftung des Halters eines Linienbusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Gedränge im Schülerbus - wer haftet wie?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Halter eines Linienbusses haftet (hälftig) für Fußverletzung eines Schülers im Gedränge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Halter eines Linienbusses haftet (hälftig) für Fußverletzung eines Schülers im Gedränge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 599
  • NZV 2013, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 1459/04

    Schülerunfall durch Schubserei im Bus: Verschuldenshaftung von Fahrer und Halter

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11
    Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit auch von demjenigen, der dem Verfahren OLG Koblenz 12 U 1459/04 (NJW-RR 2006, 1174) zugrunde lag.

  • OLG Koblenz, 03.04.1985 - 7 U 1167/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Schüler, die gemeinsam in ein Schulzentrum fahren, derselben Schule im organisatorischen Sinne angehören oder nicht (OLG Koblenz in VersR 1986, 595).
  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07

    Begriff des vorsätzlichen Verhaltens

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11
    Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11
    Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2016 - 4 U 106/16

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftung des Fahrzeughalters im Verhältnis zum Fahrer

    Die Entscheidung des 8. Zivilsenats des OLG Stuttgart betraf wie im Übrigen auch die Entscheidungen des BGH vom 1.12.1981 (NJW 1982.1042 ff) und des OLG Koblenz vom 3.12.2012 (NJW-RR 2013, 599) eine tatsächlich andere Sachverhaltskonstellation, nämlich die der sogenannten "Schulbusunfälle", bei denen ein Schüler an einer Schulbushaltestelle dadurch eine Körperverletzung erleidet, dass er von nachdrängenden und schubsenden anderen Schülern in den Gefahrenbereich eines Schulbusses gerät.
  • LG Limburg, 22.11.2019 - 3 S 189/18
    lm Übrigen greift ein etwaiger Verstoß des Klägers nach § 7 Abs. 5 StVO nicht im Verhältnis zwischen fließendem und ruhendem Verkehr (speziell zum Anfahren: KG DAR 04, 387, NZV 06, 369, 08, 413; OLG München NJW-RR 94, 1442; OLG Hamm NZV 13, 246; Hentschel/König/Dauer, a.a.0., § 7 StVO Rn. 17).
  • LG Heilbronn, 06.05.2016 - 10 O 116/15
    In derartigen Fällen wurde bereits eine (Mit-)Haftung des Fahrzeughalters aus Betriebsgefahr bejaht (vgl. etwa OLG Koblenz, NJW-RR 2013, 599; so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2009, Az. 8 U 14/09, vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz vom 05.06.2016, Bl. 40 ff. d.A.).
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