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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08   

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https://dejure.org/2010,21821
OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08 (https://dejure.org/2010,21821)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2010 - 12 U 148/08 (https://dejure.org/2010,21821)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2010 - 12 U 148/08 (https://dejure.org/2010,21821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)

    Beteiligung eines Stationspflegers am Aufklärungsgespräch

  • lexmedblog.de (Kurzinformation)

    Beteiligung eines Stationspflegers am Aufklärungsgespräch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 8 U 56/04

    Arzthaftungsprozess wegen Muskelschwächung und Belastungsschmerzen nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Gleichwohl hat aber die Erklärung in der vorzunehmenden Gesamtwürdigung gem. § 286 ZPO durchaus eine nicht ganz unerhebliche Bedeutung (vgl. BGH NJW 2001, 403; NJW 1999, 863; OLG Düsseldorf GesR 2005, 464).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Dem ist entgegenzuhalten, dass für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko nicht der statistische Grad der Risikodichte entscheidend ist (BGH VersR 2000, 725).
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Gleichwohl hat aber die Erklärung in der vorzunehmenden Gesamtwürdigung gem. § 286 ZPO durchaus eine nicht ganz unerhebliche Bedeutung (vgl. BGH NJW 2001, 403; NJW 1999, 863; OLG Düsseldorf GesR 2005, 464).
  • BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90

    Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Ein Entscheidungskonflikt kann auch durchaus vorliegen, wenn der Patient die Behandlung wegen der Risiken abgebrochen hätte oder gegebenenfalls auch noch einmal einen anderen ärztlichen Rat eingeholt hätte (vgl. BGH NJW 1991, 2342).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Die Berufungsbegründung soll aus sich heraus verständlich sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig erachtet (BGH NJW 2001, 228; 1998, 3126; 1997, 1309).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Nur wenn die Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, kann eine Aufklärung erforderlich sein, nicht aber bei einer geringfügig niedrigeren Komplikationsrate (BGH NJW 2005, 1718).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Die Darlegung des Entscheidungskonfliktes muss nachvollziehbar sein, wobei maßgebend auf die Situation des konkreten Patienten abzustellen ist, dem ein persönlicher Entscheidungsspielraum bleibt (BGH NJW 2007, 2774; NJW 1994, 799; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2000, 398).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Die Berufungsbegründung soll aus sich heraus verständlich sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig erachtet (BGH NJW 2001, 228; 1998, 3126; 1997, 1309).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Die Wahl der Therapiemethode ist aber primär Sache des Arztes, dem insoweit ein weites freies Ermessen einzuräumen ist (BGH NJW 1989, 1538), insbesondere in Fällen, in denen nahezu gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen.
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 148/08
    Die Berufungsbegründung soll aus sich heraus verständlich sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig erachtet (BGH NJW 2001, 228; 1998, 3126; 1997, 1309).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 35/06

    Umfang der Aufklärungspflicht und Sorgfaltsmaßstab bei Anwendung einer ärztlichen

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

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Rechtsprechung
   KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21664
KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08 (https://dejure.org/2009,21664)
KG, Entscheidung vom 08.06.2009 - 12 U 148/08 (https://dejure.org/2009,21664)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 12 U 148/08 (https://dejure.org/2009,21664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei Kollision zwischen Linksabbieger und entgegenkommendem Fahrzeug

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 266
  • NZV 2010, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 27.09.1984 - 12 U 284/84

    Straßenverkehrsrecht: Linksabbiegen bei fehlender Sicht auf die Gegenfahrbahn;

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
    Der Gegenverkehr darf grundsätzlich auf seinen Vorrang vertrauen; der Linksabbieger muss den gesamten entgegenkommenden Verkehr durchlassen, auch etwa zu weit links eingeordnete Fahrzeuge (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 1984 - 12 U 284/84 - VM 1985, 19 Nr. 21; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 StVO , Rn. 39).

    Ein unterstellter Verstoß des Klägers gegen das Rechtsfahrgebot aus § 2 Abs. 2 StVO führte bereits deshalb nicht zu einem Mitverschulden gegenüber der Beklagten zu 2), weil das Rechtsfahrgebot nicht dem Schutz des entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers gilt, der abbiegen will (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 1984 - 12 U 284/84 - VM 1985, 19 Nr. 21; KG, Urteil vom 27. April 2009 - 22 U 57/08 - ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 2 StVO , Rn. 33).

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
    Selbst wenn der Entgegenkommende wesentlich zu schnell gefahren ist, verliert er nicht sein Vorrecht gegenüber einem Linksabbieger (vgl. BGH NJW 2003, 1929 ; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99 - DAR 2001, 300 = VM 2001, 19 Nr. 23 = VRS 100, 279 = KGR 2001, 42; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 StVO , Rn. 39);allerdings kommt in Fällen unfallursächlicher Geschwindigkeitsüberschreitung eine Mithaftung in Betracht (vgl. dazu unter 2. d).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
    Es muss also ein Geschehensablauf feststehen, der nach der Lebenserfahrung typischerweise den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 13.2.1996 - VI ZR 126/95 - NJW 1996, 1405 ).
  • KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
    Dabei spricht der Anschein gegen den Linksabbieger, der mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug in dessen Fahrbahn kollidiert (vgl. BGH NZV 2005, 249 ; KG NZV 2003, 182 ).
  • KG, 18.06.2008 - 12 U 136/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Beweislast bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn feststeht, dass ein bevorrechtigter Geradeausfahrer des Gegenverkehrs gegen einen über die Kreuzungsmitte hinausragenden Linksabbieger stößt, selbst, wenn dieser gestanden haben sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 12 U 136/07 - KGR 2009, 50 = VRS 115, 261 ; KG, Urteil vom 27. April 2009 - 22 U 57/08 -).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
    Dabei spricht der Anschein gegen den Linksabbieger, der mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug in dessen Fahrbahn kollidiert (vgl. BGH NZV 2005, 249 ; KG NZV 2003, 182 ).
  • KG, 04.09.2000 - 12 U 4373/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit stark

    Auszug aus KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08
    Selbst wenn der Entgegenkommende wesentlich zu schnell gefahren ist, verliert er nicht sein Vorrecht gegenüber einem Linksabbieger (vgl. BGH NJW 2003, 1929 ; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99 - DAR 2001, 300 = VM 2001, 19 Nr. 23 = VRS 100, 279 = KGR 2001, 42; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 StVO , Rn. 39);allerdings kommt in Fällen unfallursächlicher Geschwindigkeitsüberschreitung eine Mithaftung in Betracht (vgl. dazu unter 2. d).
  • OLG Braunschweig, 30.01.2018 - 7 U 3/17

    Unfallgeschädigter muss Verkauf des Unfallfahrzeugs ankündigen

    In solchen Fällen streitet für den Geradeausfahrenden auch der Anscheinsbeweis, dass der Linksabbieger den Zusammenstoß verschuldet hat (BGH NJW-RR 2007, 1077 - in Juris Rz. 8f - KG MDR 2010, 266 - in Juris Rz. 4-7 - Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Aufl., Rz. 221 m.w.N.).
  • KG, 12.12.2011 - 22 U 151/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei unstreitigen Vorschäden

    Soweit der Kläger geltend macht er sei zu einer solchen vollständigen Darlegung nicht in der Lage, weil er das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug von dem Zeugen D erworben habe und deshalb nicht im Einzelnen zu einer fachgerechten Reparatur vortragen könne, geht dies zu seinen Lasten (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa KG, a.a.O., 12 U 148/08, juris Rdn. 6; KG Beschluss vom 31. Juli 2008 - 12 U 137/08, juris Rdn. 14, NZV 2009, 345) und nicht zu Lasten der Beklagten.
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