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   KG, 10.02.1992 - 12 U 1491/91   

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https://dejure.org/1992,6155
KG, 10.02.1992 - 12 U 1491/91 (https://dejure.org/1992,6155)
KG, Entscheidung vom 10.02.1992 - 12 U 1491/91 (https://dejure.org/1992,6155)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 12 U 1491/91 (https://dejure.org/1992,6155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Intensivstation; Bewußtlosigkeit; Beatmung; Schädelhirntrauma; Schädelbasisbruch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 08.05.1989 - 12 U 3613/88
    Auszug aus KG, 10.02.1992 - 12 U 1491/91
    Im Rechtsstreit der AG gegen die gleichen Beklagten (24 O 53/87 LG Berlin) hat der Senat durch Urteil vom 8. Mai 1989 (12 U 3613/88) deren volle Haftung für den unfallbedingten Schaden der seinerzeitigen Klägerin festgestellt.

    Die Akten 24 O 53/87 LG Berlin - 12 U 3613/88 KG haben dem Senat zur Information vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BGH, 08.04.1965 - II ZR 77/63

    Wirksamwerden einer ohne vorherige Zustimmung vorgenommenen Abtretung eines

    Auszug aus KG, 10.02.1992 - 12 U 1491/91
    Dieses ist entsprechend dem gestellten Antrag ab Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BGH NJW 1965, 1376; KG NJW 1966, 259; Palandt-Thomas, BGB , 51. Aufl., § 847 Rdn. 14/15).
  • KG, 25.11.1965 - 12 U 1071/65
    Auszug aus KG, 10.02.1992 - 12 U 1491/91
    Dieses ist entsprechend dem gestellten Antrag ab Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BGH NJW 1965, 1376; KG NJW 1966, 259; Palandt-Thomas, BGB , 51. Aufl., § 847 Rdn. 14/15).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2007 - 4 U 276/07

    Schmerzensgeldanspruch wegen mehrerer anlässlich eines Verkehrsunfalls erlittener

    Unter Heranziehung tendenziell vergleichbarer Fälle in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; KG Berlin, Urteil vom 10.03.1992, 12 U 1491/91, zitiert nach juris; Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2007, Nr. 1650; 2386; 2388; 2392; 2401) ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro angemessen.
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