Rechtsprechung
   KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02   

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https://dejure.org/2003,3429
KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,3429)
KG, Entscheidung vom 22.09.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,3429)
KG, Entscheidung vom 22. September 2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,3429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf einen Teil der Mietsache beschränkte Kündigung; Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund; Erheblichen Gefährdung der Gesundheit ; Wirksamer Brandschutz ; Entbehrlichkeit der vorherigen Fristsetzung und der Aufforderung zur Mängelbeseitigung; Verwirkung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung in Geschäftsräumen; keine Mietminderung bei fehlender Betriebsbeeinträchtigung

  • Judicialis

    BGB § 266; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 539 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 2; ; BGB § 544 a.F.; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht bei Mietvertrag: Brandschutztechnische Mängel als Kündigungsgrund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn die Brandschutzeinrichtungen nicht funktionieren - Kündigung?

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Schwere brandschutz- und sicherheitstechnische Mängel in Geschäftsräumen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 544 a.F.
    Rechte des Mieters bei Fehlen von Brandschutzeinrichtungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 259
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 122/00

    Fortsetzung des Mietverhältnisses nach fristloser Kündigung des Mieters;

    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02
    Für sämtliche streitgegenständlichen, auf Seite 15 der Klageschrift aufgeführten Monate hat die Beklagte Teilleistungen erbracht, die zunächst auf die Nebenkosten und erst danach auf die geschuldete Miete zu verrechnen waren (OLG Rostock, OLGR 2001, 440; LG Berlin, GE 2000, 205; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1125; AG Görlitz, NZM 2001, 336) und von dem Kläger auch so verrechnet worden sind, wie seine Erklärung in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 27. September 2001 zeigt.
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1989 - 10 U 154/88

    Rechtmäßigkeit einer Mietminderung; Feuchtigkeitsschäden, Risse in Fliesen, nicht

    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02
    Bei der Bestimmung der Höhe einer Minderungsquote kommt es aber bei Gewerberäumen primär auf den Grad der Betriebsbeeinträchtigung an (Bub/Treier, a.a.O., III.B, Rdnr. 1366; OLG Düsseldorf, BB 1989, 1934).
  • AG Görlitz, 12.08.2000 - 1 C 528/99
    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02
    Für sämtliche streitgegenständlichen, auf Seite 15 der Klageschrift aufgeführten Monate hat die Beklagte Teilleistungen erbracht, die zunächst auf die Nebenkosten und erst danach auf die geschuldete Miete zu verrechnen waren (OLG Rostock, OLGR 2001, 440; LG Berlin, GE 2000, 205; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1125; AG Görlitz, NZM 2001, 336) und von dem Kläger auch so verrechnet worden sind, wie seine Erklärung in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 27. September 2001 zeigt.
  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02
    Die Vorschrift dient nämlich öffentlichen gesundheitspolitischen Interessen (BGHZ 29, 289, 294).
  • OLG Koblenz, 12.05.1992 - 3 U 1765/91
    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02
    Ursache hierfür können u.a. Mängel im Zusammenhang mit dem baulichen Zustand der Räume sein wie Feuchtigkeit, überhöhte Schadstoffkonzentration, aber auch Baufälligkeit und Einsturzgefahr (OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 1228), verkehrsunsichere Fußböden und Treppen.
  • LG Saarbrücken, 12.06.1989 - 13b S 123/88
    Auszug aus KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02
    Der Anspruch ergibt sich aus den Grundsätzen der Positiven Vertragsverletzung i.V.m. § 544 BGB a.F. (vgl. Bub/Treier, a.a.O. IV Rdnr. 142; LG Saarbrücken WuM 1991, 91).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 28/10

    Anspruch des Vermieters auf Änderung des Verteilungsschlüssels für die

    Das wiederum ist regelmäßig nur der Fall, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH, NJW 2009, 3421; WM 1983, 660, 661; OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - DWW 2005, 235; DWW 2006, 240; Senat, OLGR 2002, 283; 2006, 716; Senat, Urteil vom 4. Mai 2010, I-24 U 195/09, bei juris; Urteil vom 5. Mai 2009, I-24 U 87/08, bei juris; KG, GE 2002, 664; ZMR 2004, 259).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2015 - 6 U 77/12

    Pachtvertrag: Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Minderung wegen Mängeln

    Eine solche erhebliche Gesundheitsgefährdung ist etwa dann gegeben, wenn in den Mieträumen ein wirksamer Brandschutz nicht gewährleistet ist, da die konkrete und naheliegende Gefahr besteht, dass bereits ein kleiner Brand in kürzester Frist erhebliche Gesundheitsschäden verursachen kann (vgl. KG ZMR 2004, 259, zitiert nach juris).
  • KG, 04.12.2017 - 8 U 236/16

    Geschäftsraummietvertrag: Enge Auslegung des Vertrags hinsichtlich der

    Gesundheitsgefährdende Umstände liegen im Zweifel bei Verstößen gegen solche baupolizeilichen Vorschriften vor, die über die Sicherheit des Gebäudes hinaus dem gesundheitlichen Schutz von Menschen dienen soll (vgl. Kammergericht Urteil vom 22.09.2003 - 12 U 15/02, Grundeigentum 2004, 47, Tz. 27 für Kündigungsrecht des Mieters wegen Gesundheitsgefährdung, woran allerdings höhere Anforderungen zu stellen sind: nämlich konkrete Gefahr).
  • OLG Rostock, 08.04.2021 - 3 U 91/18

    Schadensersatzanspruch im Gewerberaummietverhältnis aufgrund eines Mangels bei

    Daher kann ein baulicher Mangel auch dann schon einen mietrechtlichen Mangel darstellen, wenn aufgrund des Baumangels eine Gebrauchsbeeinträchtigung ernsthaft droht, die Mietsache also nur in begründeter Gefahrbesorgnis benutzt werden kann (Kraemer a.a.O.; Bieber, NZM 2006, 683; BGH, Urt. v. 25.03.1972, VIII ZR 177/70, NJW 1972, 944; KG, Urt. v. 22.09.2003, 12 U 15/02, ZMR 2004, 259 = GE 2004, 47; OLG Hamm, Beschl. vom 25.03.1987, 30 REMiet 1/86, ZMR 1987, 267).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung bei

    Vor dem Hintergrund des Vorstehenden kann ferner die teilweise noch strittige Rechtsfrage offen bleiben, ob die Kündigung nach § 569 BGB das fruchtlose Verstreichen einer zuvor gesetzten Abhilfefrist bzw. Abmahnung voraussetzt (sh. Kern NZM 2007, 634; Schumacher WuM 2004, 311, 312 f; bejahend: BGH NJW 2007, 2177 Tz. 12 ff; LG Stendal ZMR 2005, 624; Münch.Komm./Häublein, BGB 6. Aufl. § 569 Rz. 12; ablehnend - mit guten Gründen, da § 569 Abs. 1 BGB gerade nicht auf § 543 Abs. 3 BGB Bezug nimmt -: KG GE 2004, 47 Staudinger/Emmerich aaO § 569 Rz. 14; Schumacher aaO).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 10 U 202/15

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume wegen

    Diese muss konkret drohen und zudem erheblich sein, d. h. der Tatbestand des § 569 Abs. 1 BGB ist nur erfüllt, wenn die Gefahr einer deutlichen und nachhaltigen Gesundheitsschädigung besteht (Senat, BeckRS 2010, 04715 = MietRB 2010, 134 = NJOZ 2010, 2548; KG, GE 2004, 47 = GuT 2003, 215 = KGR 2004, 97 = ZMR 2004, 259; OLG Brandenburg, ZMR 2009, 190; Alberts in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 1. Aufl. 2015, § 569 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 10 U 74/09

    Begriff der Gesundheitsgefahr i.S. von § 569 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der

    Diese muss konkret drohen und zudem erheblich sein, d. h. der Tatbestand des § 569 Abs. 1 BGB ist nur erfüllt, wenn die Gefahr einer deutlichen und nachhaltigen Gesundheitsschädigung besteht (KG, Urt. v. 22.9.2003, GE 2004, 47 = GuT 2003, 215 = KGR 2004, 97 = ZMR 2004, 259; KG, Urt. v. 26.2.2004, GE 2004, 688 = KGR 2004, 481 = ZMR 2004, 513; OLG Brandenburg, Urt. V. 2.7.2008, ZMR 2009, 190; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, RdNr. 373 f.; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV RdNr. 155).
  • LG Berlin, 03.12.2010 - 63 S 42/10

    Keine Möglichkeit der mechanischen Bearbeitung von asbestbelasteten Wänden bei

    Denn diese hat sich auf den Gebrauch der Wohnung durch die Beklagte nicht ausgewirkt, weil jegliche Anzeichen für eine konkrete Verwirklichung der abstrakten Gefahr fehlen (KG, Urteil vom 22. September 2003 - 12 U 15/02, GE 2004, 47).
  • OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 9 U 26/15

    Brandschutzschotten nicht fristgerecht eingebaut: Pächter kann kündigen!

    Das vom Brandenburgischen Oberlandesgericht insofern in Bezug genommene Urteil des KG Berlin vom 22. September 2003 (12 U 15/02, ibr-online) betrifft gerade einen Fall, in dem die Brandschutzmängel eines Möbellagers nebst Büro so schwerwiegend waren (u. a. waren sämtliche Brand- und Rauchmelder funktionslos), dass auch eine sofortige Schließung des Betriebs in Betracht gekommen wäre (KG Berlin, a.a.O.).
  • KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11

    Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen einer begrenzten Gefahrenstelle im

    Dies setzt jedoch eine aktuelle, konkrete Gefahr voraus (vgl. Weidenkaff in: Palandt, BGB , 71. Aufl., § 536 Rn 16; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn VIII 58; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 536 Rn 9; vgl. aus der Rechtsprechung: RGZ 81, 200, 202: Gefahr des Herabfallens einer nicht ordnungsgemäß befestigten Jalousieklappe; OLG Hamm NJW-RR 1987, 968 zur Frage der Minderung wegen eines Altlastenverdachts; BGH NJW-RR 2008, 31, 36 Tz 76: zur Berücksichtigung einer erhöhten Unfallgefahr für die Raumnutzer bei der Minderung; KG GE 2004, 47: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, jedoch - mangels Betriebsbeeinträchtigung - keine Minderung bei funktionsunfähiger Brandschutzeinrichtung; vgl. auch BGH NJW 2012, 382, 384 Tz 25: keine erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch die - abstrakte - Befürchtung, die verstopfte Regenrinne könne zum Wassereintritt im Bereich der Fenster führen).
  • OLG Köln, 24.03.2010 - 1 U 70/05
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 211/03
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2087
OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2087)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2002 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2087)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Beweisfragen bei mehrtägigem Abstellen eines Motorrads auf einem ungesicherten öffentlichen Parkplatz

  • RA Kotz

    Motorraddiebstahl - Abstellen auf ungesichertem öffentl. Parkplatz grob fahrlässig?

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Versicherungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Mehrtägiges Abstellen eines Motorrades auf einem ungesicherten öffentlichen Parkplatz; Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nach § 61 VVG; Darlegungslast des Kaskoversicherers bei Diebstahl; Unaufklärbarkeit des Kausalzusammenhangs

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Motorraddiebstahl und Versicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1550
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Da sich der Versicherungsnehmer im Fall der Entwendung seines Fahrzeugs typischerweise in Beweisnot befindet, entspricht es nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 130; BGH VersR 1996, 575) einer verständigen Auslegung des Versicherungsvertrags, dass die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen ansehen wollen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 1996, 575) kann den Angaben und Behauptungen des Versicherungsnehmers im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) auch dann geglaubt werden, wenn dieser deren Richtigkeit sonst nicht beweisen kann.

  • OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 12 U 49/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Diesen ihr obliegenden Nachweis (Senat vom 9.5. 1996 - 12 U 49/96 - Knappmann r+s 95, 128) hat die Beklagte - wie bereits das Landgericht zutreffend erkannt hat - nicht erbracht.
  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Stehen dem Versicherungsnehmer - wie hier - keine Beweismittel zur Verfügung, kommt seine mündliche Anhörung durch das Gericht nach § 141 ZPO bzw. eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO in Betracht (vgl. BGH VersR 1997, 691).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Die Beweislast bezieht sich auf ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH NJW 1996, 993).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung angemessen absichern (BGH VersR 1980, 180).
  • OLG Celle, 28.05.1980 - 1 U 32/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Der Versicherungsnehmer bliebe in vielen Fällen der Entwendung schutzlos, obwohl er sich durch den Abschluss des Kaskoversicherungsvertrages gerade auch für Fälle schützen wollte, in denen die Umstände der Entwendung nicht umfassend aufgeklärt werden können (BGH VersR 1981, 684).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 12 U 219/96

    Mehrtägiges Abstellen eines beladenen Anhängers auf öffentlichem Platz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Das schlichte gesicherte Abstellen eines Motorrads auf einem öffentlichen Parkplatz begründet den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit jedoch nicht (Senat VersR 1998, 94).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01

    Familienrecht-Zugewinnausgleich: Schenkungen vor Eheschließung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (Senat OLGR 2002, 139).
  • OLG München, 03.05.1996 - 10 U 6205/95

    Zeitdauer des Überlebens eines Unfalls als Kriterium für Schmerzensgeldbemessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Das äußere Bild eines Diebstahls ist danach gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat (Senat OLGR 1997, 51; BGH NJW 1995, 2069).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Ist ein Verhalten erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, ist eine Verursachung des Schadens durch grobe Fahrlässigkeit nur anzunehmen, wenn er ab diesem Zeitpunkt eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 unter II 1 a und 2; OLG Hamm VersR 2001, 1234; OLG Karlsruhe VersR 2002, 1550 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14

    Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Nachweis Diebstahl

    (2) Eine Leistungskürzung gemäß § 81 Abs. 2 VVG setzt nämlich voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (BGH, VersR 1995, 909 = r + s 1995, 288; Senat, VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8).

    Damit kann aber auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, das die Entwendung des Fahrzeuges bereits in den ersten Stunden nach dem Abstellen am 31.12.2012 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu welchem dem Kläger bzw. seinem Sohn kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden kann (vgl. zum insoweit erforderlichen Nachweis der Entwendung zu einem Zeitpunkt, in dem das Abstellen bereits grob fahrlässig war: Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8; Prölss/Martin - Knappmann, 28. Aufl. 2010, AKB 2008, A.2.16, Rn. 53).

    Selbst wenn man hieraus zugunsten der Beklagten einen Anscheinsbeweis herleiten wollte (vgl. Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 9), müsste dieser im konkreten Fall als entkräftet angesehen werden.

    Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung - z. B. durch eine Einschränkung der Beweislastregelung des abdingbaren § 81 VVG oder durch Vereinbarung einer besonderen Obliegenheit - angemessen absichern (BGH, VersR 1980, 180; Senat, Urteil v. 19.12.1996 - 12 U 219/96 = VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 10).

  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Hinzu kommt, dass die Beklagte auch nicht den Nachweis geführt hat, dass die vermeintlich grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsfall ursächlich geworden ist, d. h. der Versicherungsfall nach einem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1550; VersR 1998, 94; Terbille, r+s 2000, 51).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.2003 - 12 U 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2572
OLG Hamm, 21.05.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,2572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,2572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,2572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 635
    Umfang des Schadensersatzes wegen Mietminderungen aufgrund von Baumängeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung wegen Baumängeln: Wie ist der Schadensersatzanspruch gegen den Bauunternehmer zu bemessen? (IBR 2003, 1085)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 675
  • BauR 2003, 1417
  • BauR 2005, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.2003 - 12 U 15/02
    Die Klägerin hat zulässigerweise in der Berufungsinstanz die Parteibezeichnung berichtigt (BGH NJW 2003, 1043).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2005 - 11 U 15/05

    Werkmängelhaftung des Bauträgers: Baumangel bei vereinbarungswidriger Verwendung

    Das OLG Hamm habe mit Urteil vom 21.05.2003 entschieden, dass der Auftragnehmer auch für nicht berechtigte Mietminderungen grundsätzlich einzustehen habe und Härten bei grundsätzliche Bejahung eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn über § 254 BGB auszugleichen seien (OLG Hamm BauR 2003, 1417, 1418).

    Diesem Ergebnis steht die vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, Urt. v. 21.05.2003, - Az.: 12 U 15/02 - nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2018 - 5 U 74/16

    Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

    Es ist eine Frage des Mitverschuldens (§ 254 BGB), ob die Klägerin verpflichtet war, die Mieterin auf Zahlung des teilweise einbehaltenen Mietzinses zu verklagen (vgl. OLG Hamm NJOZ 2003, 2334, 2335).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2020 - 23 U 47/19

    Mietminderung wegen Baumängeln: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen!

    Den Ausführungen des Beklagten zu der Entscheidung des OLG Hamm, Urt. v. 21.05.2013 - 12 U 15/12, BauR 2003, 1417 ist nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 23 U 47/19

    Mietminderung wegen Baumängeln: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen!

    Danach kann es nur eine Frage des Mitverschuldens sein, ob die Klägerin (bzw. die P.) verpflichtet war oder ist, der Mietzinsminderung der Streithelferin entgegenzutreten und von ihr die ausstehende Miete einzufordern (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.05.2003 - 12 U 15/12, BauR 2003, 1417 = BauRB 2003, 163 mit Anmerkung Rodemann).
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   OLG Hamm, 22.08.2003 - 12 U 15/02   

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OLG Hamm, 22.08.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,29526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,29526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,29526)
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   OLG Hamm, 26.09.2003 - 12 U 15/02   

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OLG Hamm, 26.09.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,30744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,30744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,30744)
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   OLG Hamm, 22.09.2003 - 12 U 15/02   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,31571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2003 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2003,31571)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 16/12 U 15/02   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 16/12 U 15/02 (https://dejure.org/2005,98134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2005 - L 16/12 U 15/02 (https://dejure.org/2005,98134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2005 - L 16/12 U 15/02 (https://dejure.org/2005,98134)
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  • OLG Düsseldorf, 22.05.1997 - 5 U 173/96
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2005 - L 16/12 U 15/02
    Diese Akte und die Gerichtsakte (Az. L 16/12 U 15/02, S 5 U 173/96) sind Gegenstand der Beschlussfassung gewesen.
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