Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.03.2004 - 12 U 151/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistung auf Grund eines Vollkaskoversicherungsvertrages; Übersehen des Gegenverkehrs ohne besonderen äußeren Grund; Verletzung der beim Überholen gebotenen Aufmerksamkeit in besonders hohem Maße; Darlegungslast und Beweislast für die subjektive Seite des Schuldvorwurfs
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Gegenverkehr übersehen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vollkaskoversicherung (Kfz) - Überholen - Übersehen von Gegenverkehr
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61; StVO § 5 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 3
Grobe Fahrlässigkeit bei Überholen trotz Gegenverkehrs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61; StVO § 5 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 3
Grob fahrlässige Schadensverursachung beim Überholen - Schadensfreiheit des Kfz-Vollkasko-Versicherers? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Riskante Manöver - Kasko weg!
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Überholen trotz Gegenverkehr
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Beim Überholen Gegenverkehr "übersehen" - Grobe Fahrlässigkeit des Autofahrers und/oder "Augenblicksversagen"?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrer übersah beim Überholen den Gegenverkehr - Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 26.11.2003 - 2 O 191/03
- OLG Karlsruhe, 04.03.2004 - 12 U 151/03
Papierfundstellen
- VersR 2004, 776
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2004 - 12 U 151/03
Dabei muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 2003, 364 unter II 2; VersR 1997, 351 unter II 2 c).Dabei ist weder aus einem objektiv groben Pflichtverstoß regelhaft die subjektive Unentschuldbarkeit herzuleiten noch sind die Grundsätze des Anscheinsbeweises anwendbar (BGH VersR 2003, 364 unter II 4 a m.w.N.).
Die bloße Berufung des Kraftfahrers auf ein sogenanntes Augenblicksversagen ist regelmäßig gerade kein ausreichender Grund, grobe Fahrlässigkeit zu verneinen (BGH VersR 2003, 364 unter II 4 b).
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2004 - 12 U 151/03
Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGH aaO und BGHZ 119, 147, 151). - BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2004 - 12 U 151/03
Dabei muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 2003, 364 unter II 2; VersR 1997, 351 unter II 2 c).