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   OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 153/07   

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https://dejure.org/2008,9069
OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 153/07 (https://dejure.org/2008,9069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2008 - 12 U 153/07 (https://dejure.org/2008,9069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 12 U 153/07 (https://dejure.org/2008,9069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung eines für die richterliche Überzeugungsbildung erforderlichen hinreichenden Beweises als Voraussetzung für den Auschluss oder die Kürzung eines Anspruchs aufgrund Mitverschuldens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO §§ ... 517 ff; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; StVG § 11 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; StVO § 2 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 3; ; StVO § 25 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung - Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kommt es beim Abbiegen eines Kfz zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Radfahrer und lässt sich nicht sicher feststellen, ob der Radfahrer den Gehweg oder die Fahrbahn benutzt hat, gehen verbleibende Zweifel zu Lasten des für ein anspruchsminderndes Mitverschulden ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bielefeld, 21.11.1991 - 8 O 129/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 153/07
    Als Vergleichsfälle dienen dem Senat die Entscheidungen des LG Bielefeld (Urt. v. 21.11.1990 - 8 O 129/90 -, zitiert nach Slizyk, Schmerzensgeldtabelle, 5. Aufl., Nr. 1111), das bei einem Milzverlust, einem Schädelhirntrauma I. Grades sowie Gesichtsverletzungen ein Schmerzensgeld von umgerechnet 6.391,15 EUR zuerkannt hat, die Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 1990, das bei einem Milzverlust nach Milzruptur, Brustquetschungen mit Rippenfraktur sowie einer Kniegelenksprellung ein Schmerzensgeld von 20.000,00 DM zuerkannt hat (zitiert nach Slizyk a.a.O., Nr. 1249) sowie die Entscheidung des LG Oldenburg, das bereits im Jahre 1989 bei einem Milzverlust nach Milzruptur sowie Schürfwunden ein Schmerzensgeld von 15.000,00 DM zuerkannt hat (vgl. Slizyk a.a.O., Rn. 691).
  • OLG Köln, 25.06.2012 - 19 U 69/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Dies entspricht bei üblichem Verlauf eines Milzverlustes, der regelmäßig mit der Gefahr einer höheren Infektionsanfälligkeit und einer daraus resultierenden verminderten Erwerbsfähigkeit einhergeht, den in der Rechtsprechung üblichen Werten (vgl. etwa LG München I Urteil vom 21.07.2003 - 19 O 11983/96 -, veröffentlicht bei Slizyk, Imdat plus Schmerzensgeldtabelle Nr. 4051 (8.000,00 EUR) OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1995 - 8 U 96/95 -, Schmerzensgeldtabelle Nr. 2675 (9.203,25 EUR bei weiteren Verletzungsfolgen; OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008 - 12 U 153/07 -, Schmerzensgeldtabelle Nr. 3831 (7.500,00 EUR).
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