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KG, 14.05.1987 - 12 U 1548/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 12.09.2002 - 12 U 9590/00
Ersatz aus einem Straßenverkehrsunfall resultierender materieller und …
Zu diesem Seitenabstand ist noch ein weiterer Abstand auf der anderen Seite des Radfahrers von jedenfalls 35 cm zu berücksichtigen (KG, Urteil vom 27. Mai 1953 - 1 Ss 94/53 - = VRS 5, 465, 467; KG, Urteil vom 14. Mai 1987 - 12 U 1548/86 - unter Hinweis auf BGH VRS 31, 404 = VersR 1966, 1185 und OLG Schleswig VerkMitt 1973, 60: Der Seitenabstand hat mindestens etwa 1, 50 m zu betragen; OLG Karlsruhe DAR 1989, 299 : 2 m Seitenabstand zu einer Radfahrerin mit einem vierjährigen Kindergartenkind auf dem Gepäckträger).