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   OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12   

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https://dejure.org/2013,272
OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12 (https://dejure.org/2013,272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2013 - 12 U 155/12 (https://dejure.org/2013,272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 12 U 155/12 (https://dejure.org/2013,272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erstereignis i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. a ARB 1994

  • verkehrslexikon.de

    Zum Erstereignis für die Deckung in der Rechtsschutzversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorvertraglichkeit von haftungsauslösenden Ereignissen in der Rechtsschutzversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 4 Abs. 1
    Das den Versicherungsfall darstellende Erstereignis setzt einen fassbaren Bezug auch zur Person des Versicherten voraus

  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche; Begriff des Erstereignisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 4 Abs. 1 S. 1 lit. a
    Vorvertraglichkeit von haftungsauslösenden Ereignissen in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstereignis bei der Rechtsschutzversicherung muss Schaden für VN wahrscheinlich machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 579
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Eine systematische Auslegung, aber auch die Entstehungsgeschichte der Bedingungen haben auch dann außer Betracht zu bleiben, wenn ihre Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigen Ergebnis führen würde (BGH NJW 2003, 139).

    Damit nimmt die Klausel in außerordentlich weitem Umfang, der auch durch das Erfordernis der Adäquanz des Kausalzusammenhangs nicht wesentlich eingeschränkt wird, Schäden von der Versicherbarkeit in der Rechtsschutzversicherung aus (BGH NJW 2003, 139 - Tz. 12; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 4; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 14).

    Der verständige und auch den Sinnzusammenhang und den Zweck der Klausel in den Blick nehmende Versicherungsnehmer wird daher die Klausel so auslegen, dass das erste Kausalereignis nicht absolut, sondern im Hinblick auf den in Frage stehenden Haftungstatbestand und damit zum einen auf die Person des Haftpflichtigen, die gerade diesen verwirklicht hat oder verwirklicht haben soll, zu bestimmen ist (BGH VersR 2002, 1503, 1504; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., 2010, § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 13).

    Darüber hinaus wird der Versicherungsnehmer - vom BGH in der Entscheidung NJW 2003, 139 - Tz. 126 offen gelassen - aber auch davon ausgehen, dass das Erstereignis nur ein solches sein kann, das sich auch auf seine Rechtsgüter auszuwirken vermag und deshalb den Eintritt eines Schadens gerade für ihn hinreichend wahrscheinlich macht (Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008/II, Rdnr. 8).

    Auch nach der Rechtsprechung des BGH ist in einschränkender Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. a) ARB 94 das erste Kausalereignis nicht schon in dem Produktionsfehler zu sehen, sondern erst in dem Verkehrsunfall als solchem (BGH NJW 2003, 139 - juris Tz.13; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 14).

    Mit dieser Auslegung wird für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht unzulässig auf ein Verhalten des Versicherungsnehmers abgestellt, das einen Haftpflichtfall nicht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 139 - juris Tz. 15).

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Dabei kommt es für den Eintritt des Versicherungsfalles darauf an, mit welchem Tatsachenvortrag der Versicherungsnehmer den Schadensersatz begründet (BGH NJW 2003, 1936 - juris Tz. 9; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000, Rdnr. 15).

    Die Gewährung oder Ablehnung von Rechtsschutz muss innerhalb des Zeitraums erfolgen, den der Versicherer bei sachgerechter, nicht schuldhaft verzögerter Prüfung für seine Entscheidung benötigt (BGH NJW 2003, 1936 - juris Tz. 13).

    Die Prüfungspflicht beginnt, sobald der Versicherungsnehmer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Einzelfalles unterrichtet hat (BGH NJW 2003, 1936 - juris Tz. 13).

    Da dies unterblieben ist, und die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust ihres Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639; OLG Celle RuS 2007, 57; OLG Karlsruhe RuS 2004, 107 - juris Tz. 24; OLG Köln, B. v. 15.9.2008 - 9 W 59/08 - juris Tz. 9).

  • OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05

    Informationsobliegenheit des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Da dies unterblieben ist, und die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust ihres Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639; OLG Celle RuS 2007, 57; OLG Karlsruhe RuS 2004, 107 - juris Tz. 24; OLG Köln, B. v. 15.9.2008 - 9 W 59/08 - juris Tz. 9).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 77/03

    Rechtsschutzversicherung: Vermögensanlage in Genussscheinen als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Da dies unterblieben ist, und die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust ihres Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639; OLG Celle RuS 2007, 57; OLG Karlsruhe RuS 2004, 107 - juris Tz. 24; OLG Köln, B. v. 15.9.2008 - 9 W 59/08 - juris Tz. 9).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Die Abtretung eines Freistellungsanspruchs ist allerdings trotz § 399 Alt. 1 BGB zulässig, wenn sie an den Gläubiger der Forderung, von welcher der Versicherungsnehmer zu befreien ist, bewirkt worden ist (BGHZ 12, 136, 141; BGH VersR 85, 753; Bauer in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 17 ARB 2000 Rdnr. 139).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 163/10

    Rechtsschutzversicherung: Abtretbarkeit des Anspruchs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Nur der Freizustellende selbst, d.h. der Versicherungsnehmer, kann die Leistung verlangen (BGH VersR 2012, 230 - Tz. 8; Bauer in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 17 ARB 2000 Rdnr. 138).
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 9 W 59/08

    Bejahung von Leistungsfreiheit wegen unzulänglicher Auskünfte nach den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Da dies unterblieben ist, und die Beklagte sich zu Unrecht darauf zurückgezogen hat, sie könne die Erfolgsaussicht mangels fehlender Informationen nicht prüfen, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust ihres Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639; OLG Celle RuS 2007, 57; OLG Karlsruhe RuS 2004, 107 - juris Tz. 24; OLG Köln, B. v. 15.9.2008 - 9 W 59/08 - juris Tz. 9).
  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 168/82

    Abtretung des Ersatzanspruchs des Absenders aus der Transportversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Die Abtretung eines Freistellungsanspruchs ist allerdings trotz § 399 Alt. 1 BGB zulässig, wenn sie an den Gläubiger der Forderung, von welcher der Versicherungsnehmer zu befreien ist, bewirkt worden ist (BGHZ 12, 136, 141; BGH VersR 85, 753; Bauer in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 17 ARB 2000 Rdnr. 139).
  • OLG Celle, 15.04.1993 - 8 U 117/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. a) ARB 94 gilt bei Schadensersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll, wenn die Voraussetzungen nach Beginn des Versicherungsschutzes gemäß § 7 und vor dessen Beendigung eingetreten sind.Bestehen Zweifel, ob der Versicherungsfall innerhalb der versicherten Zeit eingetreten ist, trägt der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (OLG Saarbrücken VersR 1993, 876; OLG Celle RuS 1993, 303; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., 2010, § 4 ARB 2000 Rdnr. 2).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2001, 489; BGH VersR 2003, 454).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

  • OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10

    Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutz bei

  • OLG Saarbrücken, 19.11.1992 - 5 W 96/92

    Versicherungsfall bei Schadensersatzanspruch wegen HIV-Infektion

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2013, 579 abgedruckt ist, hat im Ergebnis zutreffend den vorvertraglichen Eintritt des Versicherungsfalles verneint (nachfolgend zu I.) und die Einwände der Beklagten aus § 18 (1) ARB 94 (fehlende Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit der Interessenwahrnehmung - nachfolgend zu II.) und § 17 (7) ARB 94 (Umgehung des Abtretungsverbots - nachfolgend zu III.) nicht durchgreifen lassen.

    cc) Das erfüllt zugleich den "fassbaren Bezug des Erstereignisses zur Person des Geschädigten", der von der Rechtsprechung und Literatur insbesondere bei auf Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten und Unterlassen beruhenden Haftungen oder Gefährdungshaftungen für die Festlegung des schädigenden Ereignisses herangezogen wird (Looschelders/Paffenholz aaO Rn. 17; Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 19, 20; OLG Koblenz VersR 2013, 99, 100; OLG Karlsruhe VersR 2013, 579, 581 - Berufungsurteil).

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 61/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    cc) Das erfüllt zugleich den "fassbaren Bezug des Erstereignisses zur Person des Geschädigten", der von der Rechtsprechung und Literatur insbesondere bei auf Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten und Unterlassen beruhenden Haftungen oder Gefährdungshaftungen für die Festlegung des schädigenden Ereignisses herangezogen wird (Looschelders/Paffenholz aaO Rn. 17; Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 19, 20; OLG Koblenz VersR 2013, 99, 100; OLG Karlsruhe VersR 2013, 579, 581).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Die Beklagte durfte eine Entscheidung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 hiernach nicht mehr mit der Begründung aufschieben, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung ließen sich nicht prüfen und es seien weitere Informationen nötig (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).

    Der Kläger war seiner Informationsobliegenheit nach § 15 Abs. 1 a) ARB 75 längst in ausreichender Weise nachgekommen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 120/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des

    Die Beklagte durfte eine Entscheidung nach § 4 Nr. 4 ARB 75 hiernach nicht mehr mit der Begründung aufschieben, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung ließen sich nicht prüfen und es seien weitere Informationen nötig (vgl. zur Erfüllung der Informationsobliegenheit durch Vorlage eines Gutachtens auch OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).

    Das entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre, auch der des Senats (BGH VersR 2003, 638 f.; 2014, 742 Rn. 30; Senatsentscheidung vom 9.5. 2000 - 4 U 148/99, NVersZ 2001, 184; OLG Hamm VersR 2012, 896, 899; OLG Dresden VersR 2013, 450, 451; OLG Karlsruhe VersR 2013, 579, 582; Harbauer/Bauer § 17 ARB 75 Rn. 2).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Die Beklagte durfte eine Entscheidung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 hiernach nicht mehr mit der Begründung aufschieben, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung ließen sich nicht prüfen und es seien weitere Informationen nötig (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).

    Der Kläger war seiner Informationsobliegenheit nach § 15 Abs. 1 a) ARB 75 längst in ausreichender Weise nachgekommen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 121/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des

    Die Beklagte durfte eine Entscheidung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 hiernach nicht mehr mit der Begründung aufschieben, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung ließen sich nicht prüfen und es seien weitere Informationen nötig (vgl. zur Erfüllung der Informationsobliegenheit durch Vorlage eines Gutachtens auch OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).

    Das entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre, auch der des Senats (BGH VersR 2003, 638 f.; 2014, 742 Rn. 30; Senatsentscheidung vom 9.5. 2000 - 4 U 148/99, NVersZ 2001, 184; OLG Hamm VersR 2012, 896, 899; OLG Dresden VersR 2013, 450, 451; OLG Karlsruhe VersR 2013, 579, 582; Harbauer/Bauer § 17 ARB 75 Rn. 2).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 122/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des

    Die Beklagte durfte eine Entscheidung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 hiernach nicht mehr mit der Begründung aufschieben, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung ließen sich nicht prüfen und es seien weitere Informationen nötig (vgl. zur Erfüllung der Informationsobliegenheit durch Vorlage eines Gutachtens auch OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).

    Das entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Lehre, auch der des Senats (BGH VersR 2003, 638 f.; 2014, 742 Rn. 30; Senatsentscheidung vom 9.5. 2000 - 4 U 148/99, NVersZ 2001, 184; OLG Hamm VersR 2012, 896, 899; OLG Dresden VersR 2013, 450, 451; OLG Karlsruhe VersR 2013, 579, 582; Harbauer/Bauer § 17 ARB 75 Rn. 2).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 40/16

    Zulässigkeit der Einwendungen eines Rechtsschutzversicherers gegen die

    Die Beklagte durfte eine Entscheidung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 hiernach nicht mehr mit der Begründung aufschieben, die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung ließen sich nicht prüfen und es seien weitere Informationen nötig (vgl. zur Erfüllung der Informationsobliegenheit durch Vorlage eines Gutachtens auch OLG Karlsruhe, Urteile v. 15.01.2013 - 12 U 155/12 und 12 U 157/12, Juris).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 60/13

    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung

    cc) Das erfüllt zugleich den "fassbaren Bezug des Erstereignisses zur Person des Geschädigten", der von der Rechtsprechung und Literatur insbesondere bei auf Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten und Unterlassen beruhenden Haftungen oder Gefährdungshaftungen für die Festlegung des schädigenden Ereignisses herangezogen wird (Looschelders/Paffenholz aaO Rn. 17; Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 19, 20; OLG Koblenz VersR 2013, 99, 100; OLG Karlsruhe VersR 2013, 579, 581).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 62/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    cc) Das erfüllt zugleich den "fassbaren Bezug des Erstereignisses zur Person des Geschädigten", der von der Rechtsprechung und Literatur insbesondere bei auf Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten und Unterlassen beruhenden Haftungen oder Gefährdungshaftungen für die Festlegung des schädigenden Ereignisses herangezogen wird (Looschelders/Paffenholz aaO Rn. 17; Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 19, 20; OLG Koblenz VersR 2013, 99, 100; OLG Karlsruhe VersR 2013, 579, 581).
  • AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12

    Zahnzusatzversicherung - Behandlung einer vor Vertragsbeginn nicht bekannten

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