Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 1556/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur Anhaltepflicht vor Bahnübergang, zur Gesamtschuldnerschaft mehrerer Schädiger und zur Ablehnung eines Beweisantrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens aufgrund Ungeeignetheit des Beweismittels; Schadensersatzpflicht bei Nichtbeachtung des Anhaltegebots vor einem Bahnübergang; Bestehen unterschiedlicher Haftungsverpflichtungen ...
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; StVO § 19 Abs. 4
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels mangels aussagekräftiger Befundtatsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.10.2005 - 5 O 220/03
- LG Trier, 10.10.2005 - 5 O 220/03
- OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 1556/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 1362/02
Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens als kein Verfahrensfehler; …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 1556/05
Der Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens kann entsprechend § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt werden, wenn ein Sachverständigengutachten mangels aussagekräftiger Befundtatsachen zum Beweis der Tatsachenbehauptung des Klägers ungeeignet ist (vgl. Senat Urt. vom 22. Dezember 2003 - 12 U 1362/02). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 1556/05
Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGHZ 158, 269, 273), insbesondere bei Verletzungen von § 286 ZPO. - BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 1556/05
Nach § 840 Abs. 1 BGB besteht im Außenverhältnis mehrerer Schädiger zum Geschädigten die volle Haftung des jeweiligen Schädigers, ohne dass ein Schädiger auf den Tatbeitrag des anderen verweisen kann (vgl. BGH NJW 2006, 896 ff. m.w.N.).
- OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20
Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; …
Es darf nur derjenige Verkehrsteilnehmer, der mit Gewissheit jenseits des Gleisbereichs genügend Platz zum Anhalten oder Weiterfahren hat, in den Gleisbereich einfahren ( OLG Koblenz, Beschluss vom 26. März 2007 - 12 U 1556/05 , Rn. 7, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 27. Februar 2014 - 1 U 102/13, Rn. 5, beide zitiert nach juris). - OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw; …
Der einen Bahnübergang überquerende Verkehrsteilnehmer muss die Gewissheit haben, jenseits der Gleise genügend Platz zum Anhalten oder Weiterfahren zu haben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Februar 1986 - 25 U 64/84 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. März 2007 - 12 U 1556/05 ; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - 1 U 102/13 ).