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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10   

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https://dejure.org/2010,12943
OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10 (https://dejure.org/2010,12943)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.2010 - 12 U 16/10 (https://dejure.org/2010,12943)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 12 U 16/10 (https://dejure.org/2010,12943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagenkosten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Tankstellenunfall zwischen einem abbiegendem Fahrzeugführer ohne zweite Rückschau und einem zu schnellen Kfz-Führer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Schadenminderungspflicht; Winterreifen; Internetangebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10
    Inwieweit dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu schätzen (BGH VersR 2010, 683 Tz. 8).

    Hieraus folgt, dass der Ansatz in dem Mietpreisspiegel zu hoch ist (vgl. auch BGH VersR 2010, 683 Tz. 22).

    Eine derartige Pauschalierung ist zulässig (BGH NJW 2006, 360; vgl. auch BGH VersR 2010, 683 Tz. 8; zum konkreten Wert von 20% auch Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 33 m.w.N.).

    Anders als die Beklagte meint, ist im Rahmen des § 287 ZPO jedenfalls im vorliegenden Fall eine Aufklärung der konkreten Besonderheiten, die eine' Erhöhung des Tarifs rechtfertigen-können, nicht erforderlich (undeutlich insoweit allerdings BGH VersR 2010, 683).

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10
    Eine Ursächlichkeit eines Verstoßes gegen § 3 StVO liegt vor, wenn, bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (BGH DAR 2003, 308, 309).

    Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (BGH DAR 2003, 308).

    Eine Berufung scheidet aber im vorliegenden Fall aus, weil der Zeuge ... seinerseits gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat (vgl. auch BGH DAR 2003, 308).

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10
    Die danach durchzuführende Abwägung, bei der nur bewiesene und unstreitige Umstände' berücksichtigt wenden können, die erwiesenermaßen ursächlich für den Unfall geworden sind (BGH NZV 2005, 407), ergibt im vorliegenden Fall eine Haftungsverteilung von 50:50.
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10
    Eine derartige Pauschalierung ist zulässig (BGH NJW 2006, 360; vgl. auch BGH VersR 2010, 683 Tz. 8; zum konkreten Wert von 20% auch Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10
    Dass ein solcher Normaltarif für den Kläger nicht zugänglich war, hat dieser nicht hinreichend dargelegt (zur Darlegungslast BGH NJW 2009, 58).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 393/11

    Eigentumsvermutung für Besitzer: Umfang der Darlegungslast hinsichtlich der

    Indessen können solche hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Einzelfall auch Umstände sein, die nach anerkannter Rechtsprechung Beweisanzeichen dafür sind, dass der Geschädigte mit einer Schädigung einverstanden war (etwa: OLG Schleswig, NJW-Spezial 2010, 618; OLG Celle, Urt. v. 30.6.2010 - 14 U 6/10; Senat OLGR 2009, 394; 2007, 310; OLGR KG 2007, 34; 2006, 526).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    b) Zur Berechnung der Eigenersparnis ist umstritten, ob ihr lediglich der nicht durch Zusatzleistungen erhöhte Grundmietpreis (OLG Hamm, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris: Rz. 23 u. 25; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, juris: Rz. 83) oder der unter Einschluss von Zusatzleistungen ermittelte Normalpreis (OLG Köln, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris: Rz. 45; OLG Celle, Urteil vom 09. Oktober 2013 - 14 U 51/13, MDR 2013, 1340, juris: Rz. 29; OLG Jena, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 216/06, OLGR Jena 2007, 985, juris: Rz. 31; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Juni 2010 - 12 U 16/10, Schaden-Praxis 2010, 368, juris: Rz. 22) zugrunde zu legen ist.
  • OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 462/10

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Beweislast für den äußeren Tatbestand der

    Indessen können solche hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Einzelfall auch Umstände sein, die nach anerkannter Rechtsprechung Beweisanzeichen dafür sind, dass der Geschädigte mit einer Schädigung einverstanden war (etwa: OLG Schleswig, NJW-Spezial 2010, 618; OLG Celle, Urt. v. 30.6.2010 - 14 U 6/10; Senat OLGR 2009, 394; 2007, 310; OLGR KG 2007, 34; 2006, 526).
  • LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 132/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten auf der

    Dass andere Tatrichter im hiesigen Gerichtsbezirk - wie auch der hier zuständige Erstrichter - abweichende Einschätzungen vertreten, steht dem nicht entgegen und ist auch keine Besonderheit des hiesigen Gerichtsbezirks (vgl. etwa OLG Stuttgart, 7. Zivilsenat, Urteil vom 18.08.2011 - 7 U 109/11 einerseits und OLG Stuttgart, 12. Zivilsenat, Urteil vom 22.06.2010 - 12 U 16/10 andererseits, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 259/11

    Verkehrsunfall: Nachweis für das Schadensereignis bei zweifelhaftem

    Indessen können solche hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Einzelfall auch Umstände sein, die nach anerkannter Rechtsprechung Beweisanzeichen dafür sind, dass der Geschädigte mit einer Schädigung einverstanden war (etwa: OLG Schleswig, NJW-Spezial 2010, 618; OLG Celle, Urt. v. 30.6.2010 - 14 U 6/10; Senat OLGR 2009, 394; 2007, 310; OLGR KG 2007, 34; 2006, 526).
  • AG Passau, 19.06.2020 - 13 C 419/20

    Schätzung von Mietwagenkosten nach Fraunhofer-Liste zuzüglich

    Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.06.2010, 12 U 16/10) an, wonach es angemessen ist, im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO den nach der Liste des Fraunhofer-Instituts ermittelten Normaltarif um einen "Sicherheitsaufschlag" von 25 % zu erhöhen, da der Geschädigte zu einer Marktforschung nicht verpflichtet ist.
  • AG Schwäbisch Hall, 03.11.2016 - 6 C 718/15
    äuf die Anmietkosten rechtfertigt(OLG Sluttgart, Urteit vom 22.06.2010,12 U 16/10).
  • LG Stendal, 10.02.2011 - 22 S 49/10
    (vgl. OLG Frankfurt Urt. v. 24.6.2010 - 16 U 14/10 - OLG Stuttgart Urt. v. 22.6.2010 - 12 U 16/10 - OLG Hamburg  Urt. v. 15.5.2009 - 14 U 175/08 - OLG Jena Urt. v. 27.11.2008 - 1 U  555/07 - ).
  • AG Heilbronn, 23.02.2011 - A 13 C 2798/10
    Kosten für Winterreifen sind jedoch nicht zu berücksichtigen, da eine solche Ausstattung in den Wintermonaten üblich ist und sich somit auf den Normalpreis nicht auswirken darf (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 22.06.2010, Az. 12 U 16/10).
  • AG Heilbronn, 23.02.2011 - 13 C 2798/10
    Kosten für Winterreifen sind jedoch nicht zu berücksichtigen, da eine solche Ausstattung in den Wintermonaten üblich ist und sich somit auf den Normalpreis nicht auswirken darf (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 22.06.2010, Az. 12 U 16/10).
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   OLG Koblenz, 08.08.2011 - 12 U 16/10   

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https://dejure.org/2011,21493
OLG Koblenz, 08.08.2011 - 12 U 16/10 (https://dejure.org/2011,21493)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.08.2011 - 12 U 16/10 (https://dejure.org/2011,21493)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. August 2011 - 12 U 16/10 (https://dejure.org/2011,21493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Betreibers eines Mähdreschers bei Schädigung durch einen Kanaldeckel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    HaftpflG § 2 Abs. 1
    Ansprüche des Betreibers eines Mähdreschers bei Schädigung durch einen Kanaldeckel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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