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   OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 162/13   

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https://dejure.org/2014,19660
OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 162/13 (https://dejure.org/2014,19660)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.2014 - 12 U 162/13 (https://dejure.org/2014,19660)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 12 U 162/13 (https://dejure.org/2014,19660)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bambus, der an die Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt wird, kann rechtlich wie eine eine Hecke eingestuft werden.

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch Gräser (hier: Bambaus) können Hecken sein, Stabgitterzaun ist kein Drahtzaun; §§ 11, 12 NRG BW

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Grundstückseinfriedung nach dem Nachbarrecht Baden-Württembergs: Einordnung einer Bambusanpflanzung als Hecke; Höhenbeschränkung für Metallgitterzaun

  • gaius.legal

    Bambus, der an die Grenze zum Nachbargrundstück gepflanzt wird, kann rechtlich wie eine eine Hecke eingestuft werden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 11 Absatz 2 NRG BW; § 12 Absatz 3 NRG BW
    Zulässigkeit der Anpflanzung von Bambus auf der Grundstücksgrenze

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ein Metallgitterzaun ist kein Drahtzaun!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bambushecke am Nachbargrundstück

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Nachbar und der Metallgitterzaun

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ein Metallgitterzaun ist kein Drahtzaun im Sinne des Nachbarrechtsgesetzes (Ba-Wü)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Anpflanzung von Bambus auf der Grundstücksgrenze; Begriff der Hecke i.S. von § 12 NRG BW; Zulässigkeit eines Metallgitterzauns

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bambusanpflanzung kann Hecke darstellen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anpflanzung von Bambus um ein Grundstück kann Hecke darstellen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grenzabstände für Hecken gelten auch für Bambusanpflanzungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anpflanzung von Bambus um ein Grundstück kann Hecke darstellen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bambus als Hecke, Metallgitterzaun

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bambus gilt rechtlich als Hecke, nicht als Gras

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Bambus eine Hecke und ist Metallzaun gleich Maschendrahtzaun?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Streit über Bambushecke

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Gras oder Hecke? - Manchmal müssen Juristen sogar die Natur neu definieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Kürzung einer zu hohen Bambus-Hecke sowie eines zu hohen Metallgitterzauns - Höhe des Bambus und des Metallgitterzauns verstößt gegen Nachbarrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • bau-blawg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Bambus eine Hecke und ist Metallzaun gleich Maschendrahtzaun?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bambus ist Hecke im Sinne des Nachbarrechts! (IMR 2015, 1024)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 148
  • MDR 2014, 1197
  • NZM 2015, 100
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Schwetzingen, 19.04.2000 - 51 C 39/00

    Anforderungen an den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 162/13
    Maßgeblich für den Begriff der Hecke ist vielmehr das äußere Erscheinungsbild - insbesondere die Geschlossenheit - der Anpflanzung und die vor diesem Hintergrund bestehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück, insbesondere etwa durch Lichtentzug (vgl. zur Einordnung einer Bambus-Anpflanzung als Hecke: LG Konstanz, Urteil v. 07.09.2000 - 1 S 34/00B, NJOZ 2001, 240; AG Schwetzingen, Urteil v. 19.04.2000 - 51 C 39/00, NJW-RR 2000, 1468; AG Stuttgart, Urteil v. 12.12.1995 - 11 C 322/95, RdL 1998, 131; Bruns, a.a.O., § 12 NRG, Rn. 21; Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 5. Aufl. 2004, § 16 NRG, Fn. 3).
  • AG Stuttgart, 12.12.1995 - 11 C 322/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 162/13
    Maßgeblich für den Begriff der Hecke ist vielmehr das äußere Erscheinungsbild - insbesondere die Geschlossenheit - der Anpflanzung und die vor diesem Hintergrund bestehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück, insbesondere etwa durch Lichtentzug (vgl. zur Einordnung einer Bambus-Anpflanzung als Hecke: LG Konstanz, Urteil v. 07.09.2000 - 1 S 34/00B, NJOZ 2001, 240; AG Schwetzingen, Urteil v. 19.04.2000 - 51 C 39/00, NJW-RR 2000, 1468; AG Stuttgart, Urteil v. 12.12.1995 - 11 C 322/95, RdL 1998, 131; Bruns, a.a.O., § 12 NRG, Rn. 21; Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 5. Aufl. 2004, § 16 NRG, Fn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2020 - 12 U 113/19

    Nachbarrechtliche Ansprüche in Bezug auf Bepflanzung im Grenzbereich

    Dabei genügt es, wenn der Dichtschluss erst im Laufe der Zeit aufgrund der artgemäßen Ausdehnung der Pflanzen erreicht wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 162/13 - Pelka, Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg, 22. Aufl. 2015, § 12 NRG, S. 112 f.; Bruns, NRG Baden-Württemberg, 4. Aufl. 2018, § 12 NRG, Rn. 12 ff.).

    Maßgeblich für den Begriff der Hecke ist das äußere Erscheinungsbild - insbesondere die Geschlossenheit - der Anpflanzung und die vor diesem Hintergrund bestehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück, insbesondere etwa durch Lichtentzug (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 162/13 -).

    Voraussetzung für das Vorliegen einer Hecke ist, dass die Gehölze in langer und schmaler Erstreckung in einer Linie aneinandergereiht sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 162/13 -).

  • AG Gießen, 16.06.2017 - 41 C 49/14

    Abstandsprivilegierung von als Hecken gepflanzten Baumreihen

    Von einer Hecke im vorstehenden Sinne ist auszugehen, wenn die jeweiligen Pflanzen so dicht in eine Reihe gesetzt werden, dass durch ihr Wachstum eine Geschlossenheit der Pflanzenkörper erreicht wird und nach ihrem äußeren Erscheinungsbild hierdurch der Eindruck einer wandartigen Formation entsteht (OLG Karlsruhe, U.v. 25.07.2014 - 12 U 162/13 - juris: Rn. 32 ff.; LG Freiburg, B.v. 05.11.2014 - 3 S 101/14; AG Saarbrücken, U.v. 27.08.1996 - 36 C 201/96).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 12 U 52/19

    Thujen-Bäume ohne Heckencharakter müssen Grenzabstand einhalten!

    Dabei genügt es, wenn der Dichtschluss erst im Laufe der Zeit aufgrund der artgemäßen Ausdehnung der Pflanzen erreicht wird (Senat. Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 162/13; Urteil v. 20.12.2012 - 12 U 26/12 - nicht veröffentlicht; Pelka, Nachbarrecht, 22. Aufl. Anm. zu § 12 NRG, S. 112).

    Eine Wiederholung des Augenscheins durch das Berufungsgericht ist nur dann veranlasst, wenn die protokollierten Feststellungen lückenhaft oder widersprüchlich sind oder wenn schlüssig - etwa durch Vorlage von Lichtbildern - andere tatsächliche Verhältnisse dargelegt werden (Senat, Urteil vom 25.07.2014 a.a.O. Rn. 33; Zöller/Heßler, 33. Aufl. § 529 ZPO. Rn. 6).

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2019 - 12 U 77/18

    Rückschnitt von herüberhängenden Zweigen - Schadensersatzanspruch Nachbarn

    Eine Wiederholung des Augenscheins durch das Berufungsgericht ist nur dann veranlasst, wenn die erstinstanzlichen Feststellungen lückenhaft oder widersprüchlich sind oder, wenn schlüssig - etwa durch Vorlage von Lichtbildern -, andere tatsächliche Verhältnisse dargelegt werden (Senat Urteil vom 25. Juli 2014 - 12 U 162/13 -, Rn. 33, juris; Zöller - Gummer/Heßler, ZPO 30. Aufl. 2014, § 529, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 25.05.2020 - 5 U 113/17

    Blendwirkung von glasierten Dachziegeln

    Eine Wiederholung des Augenscheins durch das Berufungsgericht ist nur dann veranlasst, wenn die erstinstanzlichen Feststellungen lückenhaft oder widersprüchlich sind oder wenn schlüssig - etwa durch Vorlage von Lichtbildern - andere tatsächliche Verhältnisse dargelegt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014 - 12 U 162/13, NJW-RR 2015, 148, 149 Rn. 24; Heßler, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 529 ZPO Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 12 U 18/13
    Gleichzeitig war zu entscheiden, dass ein Metallgitterzaun aus Doppelstabmatten, gefertigt aus massiv geschweißten Rundeisenstäben kein Drahtzaun im Sinne des baden-württembergischen Nachbarrechts ist - 12 U 162/13 - Urteil vom 25.07.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2014 - 7 U 28/13
    Gleichzeitig war zu entscheiden, dass ein Metallgitterzaun aus Doppelstabmatten, gefertigt aus massiv geschweißten Rundeisenstäben kein Drahtzaun im Sinne des baden-württembergischen Nachbarrechts ist - 12 U 162/13 - Urteil vom 25.07.2014.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 6 U 153/13
    Gleichzeitig war zu entscheiden, dass ein Metallgitterzaun aus Doppelstabmatten, gefertigt aus massiv geschweißten Rundeisenstäben kein Drahtzaun im Sinne des baden-württembergischen Nachbarrechts ist - 12 U 162/13 - Urteil vom 25.07.2014.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 7 U 112/14

    Wenn beim "Tag der offenen Tür der Feuerwehr" Besucher verletzt wird

    Gleichzeitig war zu entscheiden, dass ein Metallgitterzaun aus Doppelstabmatten, gefertigt aus massiv geschweißten Rundeisenstäben kein Drahtzaun im Sinne des baden-württembergischen Nachbarrechts ist - 12 U 162/13 - Urteil vom 25.07.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2014 - 7 U 13/14
    Gleichzeitig war zu entscheiden, dass ein Metallgitterzaun aus Doppelstabmatten, gefertigt aus massiv geschweißten Rundeisenstäben kein Drahtzaun im Sinne des baden-württembergischen Nachbarrechts ist - 12 U 162/13 - Urteil vom 25.07.2014.
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