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   KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07   

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https://dejure.org/2008,4873
KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07 (https://dejure.org/2008,4873)
KG, Entscheidung vom 20.03.2008 - 12 U 164/07 (https://dejure.org/2008,4873)
KG, Entscheidung vom 20. März 2008 - 12 U 164/07 (https://dejure.org/2008,4873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheit des Berufungsgerichts bei beabsichtigter Rechtsmittelzurückweisung mit einer vom erstinstanzlichen Urteil abweichenden Begründung; Ablehnungsrecht wegen Befangenheit des Berufungsgerichts im Räumungsprozess gegen den Untermieter wegen Vorbefassung im ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2

  • prewest.de PDF, S. 53

    §§ 522, 42 ZPO; § 546 BGB
    Untermiete; Befangenheitsbesorgnis; Vorbefassung im Räumungsrechtsstreit der Parteien des Hauptmietvertrags; Zurückweisungsbeschluss im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 2 S. 2
    Befangenheit des Berufungsgerichts bei beabsichtigter Rechtsmittelzurückweisung mit einer anderen Begründung; Ablehnungsrecht im Räumungsprozess gegen den Untermieter wegen Vorbefassung im Parallelverfahren gegen den Hauptmieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit wegen Vorbefassung im Parallelverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 32 O 318/07
  • KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1062
  • NZM 2009, 415 (Ls.)
  • ZMR 2009, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07

    Mangelhafte Werkleistung wegen Bodenbelagsbeschaffenheit einer Halle - Vorrang

    Auszug aus KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07
    Das Landgericht hat Dr. ... im dortigen Verfahren zur Räumung verurteilt; die Berufung von Dr. ... hat der Senat durch einstimmigen Beschluss vom 15. November 2007 - 12 U 7/07 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Der jetzt im Berufungsverfahren mitgeteilte Vortrag des Beklagten hätte seiner Rechtsverteidigung auch erstinstanzlich nicht zum Erfolg verholfen, da diese Argumente, die dem Senat bereits aus dem Parallelverfahren 12 U 7/07 bekannt seien, nicht die Auffassung rechtfertigten, das Hauptmietverhältnis bestehe fort.

    Die Beschlüsse aus dem Parallelverfahren 12 U 7/07 vom 1. Oktober 2007, 15. November 2007 und 29. November 2007, die dem Prozessbevollmächtigten des hiesigen Beklagten als dortiger Prozesspartei bekannt gewesen seien, hat der Senat dem Beschluss in der Anlage beigefügt.

  • KG, 29.11.2007 - 12 U 20/07

    Voraussetzungen der Verwerfung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07
    Grundsätzlich darf auch in einem nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu entscheidenden Fall die rechtliche Begründung ausgewechselt werden (vgl. Zöller-Gummer/Heßler, 26. Aufl., § 522 ZPO, Rn 36; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 - NJW 2006, 71; Senat, Beschluss vom 29. November 2007 - 12 U 20/07 -), ebenso wie dies in jeder Entscheidung des Berufungsgerichts möglich ist.
  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Entscheidung des Erstgerichts im Ergebnis richtig ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 11. März 2003 - 3 U 28/03 - MDR 2003, 1073).
  • OLG Hamburg, 10.05.2005 - 14 U 154/04
    Auszug aus KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07
    Grundsätzlich darf auch in einem nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu entscheidenden Fall die rechtliche Begründung ausgewechselt werden (vgl. Zöller-Gummer/Heßler, 26. Aufl., § 522 ZPO, Rn 36; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 - NJW 2006, 71; Senat, Beschluss vom 29. November 2007 - 12 U 20/07 -), ebenso wie dies in jeder Entscheidung des Berufungsgerichts möglich ist.
  • VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 188 A/07

    A-limine-Abweisung einer Verfassungsbeschwerde - Keine hinreichende

    Auszug aus KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07
    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde von Dr. ... hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin durch Beschluss vom 17. Dezember 2007 einstimmig verworfen - VerfGH 188/07 und 188 A/07.
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Die Zurückweisung durch Beschluss mangels Erfolgsaussicht kommt in Betracht, wenn sich aus der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte ergeben, die eine Abänderung des Ersturteils aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen rechtfertigen, wobei die Begründung auch ausgewechselt und materiell oder prozessual von einer anderen rechtlichen Beurteilung ausgegangen werden darf (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.1.2016 - 19 U 160/15, BeckRS 2016, 6245, Rn. 59; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2008 - 12 U 164/07 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.2006 - 11 U 186/05 -, juris Rn. 10; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 14 U 154/04 - NJW 2006, 71 ; OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2003 - 6 U 14/03 -, juris Rn. 12 f.; Voit in Musielak, ZPO , 15. Aufl., § 522 , Rn. 21a; Heßler in: Zöller, ZPO , 33. Aufl., § 522 , Rn. 36).

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Entscheidung des Erstgerichts im Ergebnis richtig ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 11. März 2003 - 3 U 28/03 -, juris, Rn. 14; KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2008 - 12 U 164/07 -, a.a.O.).

  • LG Bonn, 09.01.2014 - 5 T 110/13

    Ablehnung eines Richter wegen Befangenheit

    Anderes gilt nur dann, wenn das Vorgehen auf einer unsachlichen Einstellung oder auf Willkür beruhen würde (vgl. OLGR Koblenz 2009, 843; KG Berlin MDR 2008, 1062; BayObLG FamRZ 1992, 574; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 42 Rdnr. 28, jeweils mwN.).
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 199/08

    Urkundenprozess um Gewerberaummiete: Verfahrensaussetzung in Ansehung einer

    Die Klägerin erklärte unter dem 8. Februar 2006 die fristlose Kündigung und erwirkte durch zwei Instanzen ein Räumungsurteil gegen den Beklagten (32 O 318/06, 12 U 7/07) und seinen Untermieter Rechtsanwalt B (32 O 318/07, 12 U 164/07).
  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

    Gleichwohl sind sie grundsätzlich ungeeignet, die Ablehnung wegen Befangenheit zu rechtfertigen, denn sie zwingen nicht zu dem Schluss, dass der Richter, der sich im Rahmen seiner Befugnisse hält und das Recht in vertretbarer Weise anwendet, gegenüber einer Partei unsachlich, parteilich eingestellt ist (vgl. u.a. KG MDR 2008, 1062).
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