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   OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 12 U 165/07   

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https://dejure.org/2008,20299
OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 12 U 165/07 (https://dejure.org/2008,20299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 12 U 165/07 (https://dejure.org/2008,20299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 12 U 165/07 (https://dejure.org/2008,20299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen der fehlerhaften Behandlung einer Entzündung im rechten Ohr; Behandlungfehler wegen der fehlenden Erstellung eines Audiogramms und fehlenden Durchführung einer Hörprüfung zu Beginn der Behandlung; Feststellung einer Haftung für künftige ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 313 Abs. 2; ; ZPO § 412; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1 (a.F.)
    Kein Arzthaftungsanspruch wegen nicht nachweisbarem Befundfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 12 U 165/07
    Eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Ursächlichkeit eines ärztlichen Fehlers für den eingetretenen Primärschaden ist bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers anzunehmen (BGH VersR 2004, S. 909; VersR 2000, S. 1146; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B, Rn. 251).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 12 U 165/07
    Ein grober Behandlungsfehler in diesem Sinne ist gegeben, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und dadurch einen Fehler begeht, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2004, a. a. O.; VersR 2001, S. 1030; Geiß/Greiner, a. a. O., B, Rn. 252).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 12 U 165/07
    Der Prüfungsumfang des Berufungsgerichts ist dabei auch nach der Reform der Zivilprozessordnung durch das Gesetz vom 27.07.2001 nicht auf die Frage beschränkt, ob das Ausgangsgericht im Rahmen der Beweiswürdigung gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, vielmehr hat eine uneingeschränkte Prüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung dahingehend stattzufinden, ob das zutreffende Ergebnis gefunden worden ist (vgl. BGH NJW 2005, Seite 1583).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 12 U 165/07
    Eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Ursächlichkeit eines ärztlichen Fehlers für den eingetretenen Primärschaden ist bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers anzunehmen (BGH VersR 2004, S. 909; VersR 2000, S. 1146; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B, Rn. 251).
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