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   OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09   

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https://dejure.org/2010,39057
OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09 (https://dejure.org/2010,39057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2010 - 12 U 169/09 (https://dejure.org/2010,39057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 12 U 169/09 (https://dejure.org/2010,39057)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beweislast für den Eintritt von Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer trifft den Versicherungsnehmer

 
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  • OLG Saarbrücken, 09.01.2008 - 5 U 2/07

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09
    War die versicherte Person schon vor Vertragsschluss - ohne Raubbau an ihrer Gesundheit zu betreiben - nicht mehr fähig, im konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, die Fähigkeit zur Berufsausübung sei erst während der Vertragsdauer verloren gegangen (BGH VersR 1993, 469; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).

    Die Beweislast für das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit trifft den Versicherungsnehmer, wozu auch der Nachweis zählt, dass Berufsunfähigkeit nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorlag (OLG Koblenz VersR 2000, 749; KG VersR 2004, 723; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).

  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09
    Die Beweislast für das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit trifft den Versicherungsnehmer, wozu auch der Nachweis zählt, dass Berufsunfähigkeit nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorlag (OLG Koblenz VersR 2000, 749; KG VersR 2004, 723; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.2010 - 12 U 169/09
    War die versicherte Person schon vor Vertragsschluss - ohne Raubbau an ihrer Gesundheit zu betreiben - nicht mehr fähig, im konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, die Fähigkeit zur Berufsausübung sei erst während der Vertragsdauer verloren gegangen (BGH VersR 1993, 469; OLG Saarbrücken ZfS 2009, 38).
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