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   KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03   

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https://dejure.org/2004,2287
KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03 (https://dejure.org/2004,2287)
KG, Entscheidung vom 26.08.2004 - 12 U 172/03 (https://dejure.org/2004,2287)
KG, Entscheidung vom 26. August 2004 - 12 U 172/03 (https://dejure.org/2004,2287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtlich verbindliche Zusicherung der tatsächlichen Laufleistung durch Angabe des Tachometerstandes eines gebrauchten PKW in einer privaten Kleinanzeige; Zusicherung des Tachometerstandes bei ausdrücklicher Nachfrage; Angabe "Leder" in der Zeitungsanzeige als ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Angabe des Kilometerstandes laut Tachometer als Zusicherung der tatsächlichen Laufleistung eines Gebrauchtfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kilometerangabe bei Gebrauchtwagen nur unverbindlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 445 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 60
  • MDR 2005, 142
  • NZV 2005, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 02.06.1995 - 7 U 300/95

    Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag als wesentliche Eigenschaft der

    Auszug aus KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03
    So ist bspw. entschieden worden, dass schon die Angabe der Kilometerzahl in der zum Kaufvertrag führenden Anzeige eine Zusicherung darstellt (KG, 7. Zivilsenat, Urteil vom 2. Juni 1995, NJW-RR 1996, 173, 174), die, wenn sie nicht in den Vertragsverhandlungen oder dem Kaufvertrag zurückgenommen oder eingeschränkt wird, für den Verkäufer eine Einstandspflicht bedeutet.
  • KG, 11.01.1996 - 12 U 1741/95
    Auszug aus KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03
    Erfolgt im schriftlichen Kaufvertrag ein Hinweis auf Unfallschäden, so ist es Sache des Käufers nachzuweisen, dass der Verkäufer den Schaden bagatellisiert habe und darüber hinaus Kenntnis vom tatsächlichen Umfang des vorliegenden Schadens gehabt habe (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 1996, 12 U 1741/95).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03
    Selbst dann wäre jedoch nach der Rechtsprechung erforderlich, dass sich der Begünstigte, sofern er nicht positive Kenntnis von dem besonders groben Äquivalenzmissverhältnis und der Zwangslage des anderen Teils hat, jedenfalls zumindest leichtfertig dieser Einsicht verschließt (BGH Urteil vom 19. Januar 2001, NJW 2001, 1127), was zu der erforderlichen verwerflichen Gesinnung führt.
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15

    Ankauf eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler: Untersuchungsobliegenheit

    Ebenso wenig lässt die Beschreibung des Fahrzeugs als unfallfrei in den Internetanzeigen auf die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie schließen (vgl. auch KG, NJW-RR 2005, 60, 61 f.).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
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