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OLG Frankfurt, 16.12.1999 - 12 U 172/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Wiesbaden, 03.05.2013 - 1 O 229/12
Zur Haftung nach § 43 Abs 2 GmbHG wegen Verjährenlassens der Einlageforderung der …
3. Wird die gegen zwei Streitgenossen erhobene Klage gegen einen von ihnen zurückgenommen, trägt der im Übrigen obsiegende Kläger nur die außergerichtlichen Kosten des Beklagten, demgegenüber die Klagerücknahme erfolgte (im Anschluss an OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.1999 - 12 U 172/98).Es besteht kein Anlass, einen voll unterliegenden Streitgenossen kostenmäßig zu begünstigen, weil der ihm gegenüber siegreiche Prozessgegner einen weiteren Streitgenossen mitverklagt hat, ohne dass gegen diesen auch ein obsiegende Hauptsacheentscheidung ergeht (siehe OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.12.1999 - 12 U 172/98, OLGReport Frankfurt 2000, 85, 86;… ferner OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2003 - 10 U 460/02, OLGReport Koblenz 2004, 201, 202).