Rechtsprechung
   KG, 17.10.2005 - 12 U 173/02   

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https://dejure.org/2005,22180
KG, 17.10.2005 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2005,22180)
KG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2005,22180)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2005,22180)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 799
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 09.03.2007 - 8 U 49/06

    Verfahrensrecht; Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung: Sachentscheidung des

    Die Ursächlichkeit einer solchen Rechtsverletzung ist auch für ein erstinstanzliches Urteil gemäß § 547 Nr. 6 ZPO unwiderleglich zu vermuten, weil diese Vorschrift im Berufungsrecht anwendbar ist (entgegen Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.10.2005, Az.: 12 U 173/02, OLGR-NL 2006, 185-186; Beschluss vom 10.07.2006, Az.: 12 U 217/05, JURIS).

    Entgegen dem Kammergericht Berlin (vgl. Urteil vom 17.10.2005, Az.: 12 U 173/02, OLGR-NL 2006, 185-186; Beschluss vom 10.07.2006, Az.: 12 U 217/05, JURIS - jeweils ohne Begründung) ist diese Vorschrift auch im Berufungsrecht anwendbar.

  • OLG Köln, 26.01.2010 - 3 U 91/09

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines rückwärts auf die Fahrbahn tretenden

    Auf der anderen Seite scheidet ein Ersatzanspruch für solche Betreuungsleistungen aus, die durch die besondere Nähe und Zuwendung innerhalb der Familie geprägt sind (vgl. hierzu nur KG, KG-Report Berlin 2006, 185 [186] m.w.Nw.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl. 2006, Rnd. 366 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02   

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https://dejure.org/2007,35143
KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2007,35143)
KG, Entscheidung vom 04.06.2007 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2007,35143)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2007,35143)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Es genügt, wenn die Beeinträchtigungen psychisch vermittelt sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425; Saarländisches OLG, OLG-Report Saarbrücken 2006, 761).

    Auf eine schon vor dem schädigenden Ereignis bestehende konstitutionelle Schwäche oder gesundheitliche Vorschäden kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 1996, 2425: "Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre"; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLGR Schleswig 2004, 86: sog. "Auslöseeffekt").

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).

    So kann das Gericht etwa im Wege des Ausschlusses anderer Ursachen zu der Feststellung gelangen, dass als einzig realistische Ursache für die nach einem Unfall geklagten Beschwerden eben dieser Unfall in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; ständige Rechtsprechung seit BGH, VersR 1970, 924; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 287 ZPO, Rn. 4 m.w.N.).

  • KG, 21.11.2005 - 12 U 285/03

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).
  • KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    So kann das Gericht etwa im Wege des Ausschlusses anderer Ursachen zu der Feststellung gelangen, dass als einzig realistische Ursache für die nach einem Unfall geklagten Beschwerden eben dieser Unfall in Betracht kommt (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; ständige Rechtsprechung seit BGH, VersR 1970, 924; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 287 ZPO, Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Eine neue Begutachtung kommt, wie dargelegt, dann in Betracht, wenn ein anderer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. BGH, NJW 1999, 1778).
  • KG, 06.06.2005 - 12 U 55/04

    Nachweis der Unfallursächlichkeit von HWS-Beschwerden: Antrag auf Ladung

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Entsprechend hat der Senat im Urteil vom 6. Juni 2005 - 12 U 55/04 - (KGR 2005, 740 = VRS 109, 88 = NZV 2005, 521) entschieden, dass das Gericht nicht gehalten ist, auf Antrag des Klägers dessen behandelnde Ärzte als sachverständige Zeugen über die Unfallursächlichkeit von HWS-Beschwerden zu laden, wenn der Kläger nicht darlegt, diese Ärzte hätten objektivierbare Befunde erhoben, die einen eindeutigen Schluss auf die Verursachung der behaupteten Beschwerden durch den Unfall zulassen würden.
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03

    Körperverletzung durch Verkehrsunfall: Haftung für für seelisch bedingte

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Es genügt, wenn die Beeinträchtigungen psychisch vermittelt sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425; Saarländisches OLG, OLG-Report Saarbrücken 2006, 761).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Dies gilt - bis zur Grenze der sogenannten Begehrensneurose - auch dann, wenn eine psychische Fehlverarbeitung des Geschädigten hinzutritt (vgl. BGH, DAR 2005, 441).
  • AG Berlin-Köpenick, 09.10.2002 - 6 C 129/02
    Auszug aus KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
    Dieses Recht findet allerdings eine Grenze unter den Gesichtspunkten des beabsichtigten Rechtsmissbrauchs und der Prozessverschleppung (BGH NJW-RR 2003, 168; OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 1998, 17; Saarländisches OLG, OLGR Saarbrücken 2004, 379; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, § 397 ZPO, Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 2 U 23/05

    Mietvertrag: Schuldbefreiende Vertragsübernahme durch einen neuen Mieter

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Dies betrifft nicht nur das eigentliche Unfallgeschehen sondern auch die dadurch unmittelbar herbeigeführte posttraumatische Belastungsstörung des Zeugen B... ( BGH , Beschluss vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 156/02, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 08125; KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02 , u. a. in: "juris"; OLG München , NZV 2003, Seiten 474 ff. = VersR 2004, Seiten 124 ff.; AG Hagen , NZV 2013, Seite 397 ).

    Es ist dementsprechend eine nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts notwendig, aber keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" , sondern nur ein für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, demnach der geschädigte Zeuge B... vorliegend die von der Klägerin behaupteten posttraumatischen Belastungsstörung durch den hier streitigen Unfall tatsächlich erlitten hat ( BGH , VersR 2008, Seiten 1126 ff.; BGH , NJW 2003, Seite 1116; BGH , Beschluss vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 156/02, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 08125; OLG Frankfurt/Main , ZfSch 2008, Seiten 264 ff.; KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 126, KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02; OLG München , NZV 2003, Seiten 474 ff. = VersR 2004, Seiten 124 ff.; AG Hagen , NZV 2013, Seite 397; AG Saarbrücken , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 5 C 152/06 ).

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Das betrifft nicht nur das eigentliche Unfallgeschehen sondern auch die dadurch unmittelbar herbeigeführten HWS-Verletzung und mögliche weitere gesundheitliche Unfallfolgen, die auf die primär erlittenen Verletzungen zurückgehen ( KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02, u. a. in: "juris" ).

    Es ist dementsprechend eine nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Gerichts notwendig, aber keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, demnach die Zeugin S. hier die behaupteten Verletzungen durch den streitigen Unfall auch tatsächlich erlitten hat ( BGH , VersR 2008, Seiten 1126 ff.; BGH , NJW 2003, Seite 1116; OLG Frankfurt/Main , ZfSch 2008, Seiten 264 ff. = VRR 2008, Seite 282; KG Berlin , KG-Report 2006, Seite 126, KG Berlin , Urteil vom 04.06.2007, Az: 12 U 173/02; AG Saarbrücken , Urteil vom 31.08.2006, Az.: 5 C 152/06 ).

  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

    Vielmehr fallen hierunter exemplarisch etwa Unfälle bei sehr geringer Geschwindigkeit (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 303; KG Berlin, Entscheidung v. 04.06.2007, Az.: 12 U 173/02 (Juris)), wobei die jeweiligen Umstände des Einzelfalls stets zu berücksichtigen sind.
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 13 U 78/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Kausalität eines mehr als 30 Jahre

    Demzufolge beruhen die erstatteten medizinischen Gutachten (unter der gebotenen Berücksichtigung sämtlicher erfolgten Erläuterungen und Ergänzungen - vgl. dazu: KG Berlin, U.v. 04.06.2007 - 12 U 173/02 - Juris-Rz. 101) - nicht auf fehlenden oder unrichtigen Wahrscheinlichkeitseinschätzungen.
  • OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 24 U 131/12

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Verkehrsunfalls für eine

    Ein Gericht ist daher nicht gehalten, auf Antrag des Klägers dessen behandelnde Ärzte als sachverständige Zeugen über die Unfallursächlichkeit von HWS-Beschwerden zu laden, wenn der Kläger nicht darlegt, diese Ärzte hätten objektivierbare Befunde erhoben, die einen eindeutigen Schluss auf die Verursachung der behaupteten Beschwerden durch den Unfall zulassen würden (KG Berlin Urteil vom 04.06.2007, 12 U 173/02, Tz. 126, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 17.10.2006 - 12 U 173/02   

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https://dejure.org/2006,45706
KG, 17.10.2006 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2006,45706)
KG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2006,45706)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2006,45706)
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   OLG Karlsruhe, 16.01.2003 - 12 U 173/02   

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https://dejure.org/2003,24520
OLG Karlsruhe, 16.01.2003 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2003,24520)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2003 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2003,24520)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2003,24520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teure Kronen - Zahnarzt muss Patienten informieren, wenn der Kostenersatz durch die Krankenversicherung zweifelhaft ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 § 612 § 280
    Vergütungsanspruch und Hinweispflich bei fehlender oder zweifelhafter Kostenübernahme durch Versicherer

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Detmold, 02.06.2005 - 8 C 839/04

    Privater Heil- und Kostenplan - Inwieweit muss der Zahnarzt den Patienten über

    Dies gilt auch für den Fall des Vorliegens der Nebenpflichtverletzung des Zahnarztes hinsichtlich der Aufklärung über Behandlungskosten (OLG Karlsruhe, RuS 2003, 250).
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Rechtsprechung
   KG, 09.10.2006 - 12 U 173/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,40781
KG, 09.10.2006 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2006,40781)
KG, Entscheidung vom 09.10.2006 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2006,40781)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 12 U 173/02 (https://dejure.org/2006,40781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus KG, 09.10.2006 - 12 U 173/02
    7 Der Senat schließt sich hinsichtlich dieser Rechtsfrage der Auffassung des 21. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 9. März 2006 - 21 U 4/05 - MDR 2006, 1009 f; BGH IX ZB 60/06) an, wonach auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Zivilprozessordnung bei Ablehnung eines Einzelrichters bei einem Oberlandesgericht der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, in voller Besetzung ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zuständig ist.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus KG, 09.10.2006 - 12 U 173/02
    7 Der Senat schließt sich hinsichtlich dieser Rechtsfrage der Auffassung des 21. Zivilsenats des Kammergerichts (Beschluss vom 9. März 2006 - 21 U 4/05 - MDR 2006, 1009 f; BGH IX ZB 60/06) an, wonach auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Zivilprozessordnung bei Ablehnung eines Einzelrichters bei einem Oberlandesgericht der Spruchkörper, dem der abgelehnte Richter angehört, in voller Besetzung ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zuständig ist.
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