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   OLG Hamm, 16.09.2020 - I-12 U 177/19   

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https://dejure.org/2020,31637
OLG Hamm, 16.09.2020 - I-12 U 177/19 (https://dejure.org/2020,31637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2020 - I-12 U 177/19 (https://dejure.org/2020,31637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2020 - I-12 U 177/19 (https://dejure.org/2020,31637)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wirtschaftlichkeitsgebot bei Kfz-Reparatur inkl. Fehlersuche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auftrag zur Fahrzeugreparatur umfasst auch die Fehlersuche

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Werkstatt sollte Fehlerursache suchen - Dann steht ihr auch Werklohn für Leistungen zu, die nicht direkt zum Reparaturerfolg beitragen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des Werkunternehmers bei Beauftragung mit der Fehlersuche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen! (IBR 2021, 23)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 124
  • MDR 2021, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06

    Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2020 - 12 U 177/19
    In diesem Rahmen obliegt es dem Werkunternehmer schlüssig darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die abgerechneten Leistungen, insbesondere die abgerechneten Stunden mit dem angesetzten Stundensatz tatsächlich angefallen sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az: VII ZR 74/06; BGH, Urteil vom 17.04.2009, Az: VII ZR 164/17).

    Denn die Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung wirkt sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd aus, sondern lässt einen vom Besteller geltend zumachenden Gegenanspruch aus Vertragsverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB entstehen, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az: VII ZR 74/06; BGH, Urteil vom 17.04.2009, Az: VII ZR 164/17; BGH, Urteil vom 01.02.2000, Az: X ZR 198/97).

    Es ist zu erwarten aber auch ausreichend, wenn der Besteller konkrete Anhaltspunkte darlegt, nach denen der abgerechnete Zeitaufwand nicht den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Leistungsführung entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az: VII ZR 74/06).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2020 - 12 U 177/19
    Verlangt der Auftraggeber die vorgeleistete Vergütung von dem Auftragnehmer zurück, mit der Begründung, letzterer habe seine Werkleistung (insoweit) nicht erbracht beziehungsweise die Vergütung sei nicht angemessen, kann ein solcher Anspruch nicht auf einen bereicherungsrechtlichen, sondern allein einen vertraglichen Anspruch gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az: VII ZR 196/00; BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az: VII ZR 399/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2014, Az: I-22 U 92/14).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97

    Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2020 - 12 U 177/19
    Denn die Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung wirkt sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd aus, sondern lässt einen vom Besteller geltend zumachenden Gegenanspruch aus Vertragsverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB entstehen, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az: VII ZR 74/06; BGH, Urteil vom 17.04.2009, Az: VII ZR 164/17; BGH, Urteil vom 01.02.2000, Az: X ZR 198/97).
  • OLG Köln, 14.07.1976 - 2 U 25/76

    Werkvertrag; Auftragsumfang; Auslegung; Geschuldete Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2020 - 12 U 177/19
    Ein Fehler wird in solchen Fällen dadurch entdeckt, dass die möglichen Fehlerquellen überprüft und nacheinander solange ausgeschaltet werden, bis - im Regelfall - die wirkliche Fehlerursache bestimmt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.07.1976, Az: 2 U 25/76).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2020 - 12 U 177/19
    Verlangt der Auftraggeber die vorgeleistete Vergütung von dem Auftragnehmer zurück, mit der Begründung, letzterer habe seine Werkleistung (insoweit) nicht erbracht beziehungsweise die Vergütung sei nicht angemessen, kann ein solcher Anspruch nicht auf einen bereicherungsrechtlichen, sondern allein einen vertraglichen Anspruch gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az: VII ZR 196/00; BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az: VII ZR 399/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2014, Az: I-22 U 92/14).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2020 - 12 U 177/19
    Verlangt der Auftraggeber die vorgeleistete Vergütung von dem Auftragnehmer zurück, mit der Begründung, letzterer habe seine Werkleistung (insoweit) nicht erbracht beziehungsweise die Vergütung sei nicht angemessen, kann ein solcher Anspruch nicht auf einen bereicherungsrechtlichen, sondern allein einen vertraglichen Anspruch gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az: VII ZR 196/00; BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az: VII ZR 399/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2014, Az: I-22 U 92/14).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2024 - 7 U 36/21

    Unberechtigter Einzug von Provisionen durch den Vorstand einer AG

    Die Berufung gegen die Entscheidung ist vom Kammergericht mit Urteil vom 29.10.2020 (- 12 U 177/19 Anl B 37) zurückgewiesen worden.
  • AG Bergisch Gladbach, 17.12.2021 - 66 C 209/20

    Fehlersuche, Diagnose, Ursachenforschung

    Während die ältere Rechtsprechung regelmäßig Werkvertragsrecht zugrunde gelegt hat, ohne die Frage überhaupt zu problematisieren (vergleiche OLG Köln DAR 1977, 156 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 313 ff.), ist die Frage in der neueren Rechtsprechung vereinzelt offengeblieben (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2021, 124).

    Überwiegend wird die Fehlersuche hingegen zu Recht nicht als Dienstleistung oder Leistung eigener Art eingeordnet, sondern als Werkleistung (vgl. OLG Celle, Beck-RS 2020, 30984 und LG Siegen, BeckRS 2019, 49615 - Vorinstanz zu OLG Hamm, NJW-RR 2021, 124).

    Diesen Unterschied zwischen der "Erfolglosigkeit der Fehlersuche", die den Fehler nicht aufdeckt, und dem im Erkenntnisgewinn hinsichtlich der ausgeschlossenen Fehlerursachen liegenden Erfolg im Rechtssinne übersieht das OLG Hamm (NJW-RR 2021, 124, Rn. 38), wenn es davon ausgeht, dass die Werkstatt mit der Fehlersuche "entgegen den Grundsätzen des Werkvertragsrechts" gerade keinen Erfolg schulde.

  • LG Münster, 12.11.2020 - 24 O 21/18

    Wer Schadensersatz verlangt, muss die Schadensursache beweisen!

    (vgl. insoweit z. B. Urteil des OLG Hamm vom 16.09.2020, Az. 12 U 177/19).
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