Weitere Entscheidung unten: KG, 24.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09   

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https://dejure.org/2010,8586
OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09 (https://dejure.org/2010,8586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2010 - 12 U 178/09 (https://dejure.org/2010,8586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 12 U 178/09 (https://dejure.org/2010,8586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der als Insichgeschäft vollzogenen schenkweisen Übereignung eines Grundstücks

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht, Grundstücksübertragung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675
    Wirksamkeit der als Insichgeschäft vollzogenen schenkweisen Übereignung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1235, 1236; NJW 2008, 2041, jew. m.w.N.).

    Zudem ist es nicht Aufgabe des Beraters, dem Mandanten grundlegende Entschlüsse in dessen Angelegenheiten abzunehmen (vgl. BGH, NJW 2008, 2041 m. w. N.).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind hingegen unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Anwalt dem Mandanten lediglich die erforderliche Information für eine sachgerechte Entscheidung zu geben hat; dem Mandanten, der einen richtigen Vorschlag des Anwalts ablehnt, kommt die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens nicht zugute (vgl. BGH, NJW 2008, 2041, 2042).

  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Die von der Beklagten zunächst angeregte Anordnung einer Betreuung kam nach den konkreten Umständen trotz erteilter Vorsorgevollmacht in Betracht, schon aufgrund der seit langem bestehenden heftigen innerfamiliären Streitigkeiten (vgl. BayObLG, NJOZ 2004, 2169, 2171).
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Allein ein solches Verständnis entspricht einer beiderseits interessengerechten Auslegung (vgl. z. B. BGH, NJW 2010, 146, 147 m. w. N.) der von der Vollmachtgeberin abgegebenen Erklärungen.
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1235, 1236; NJW 2008, 2041, jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Der Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber daher nur die Hinweise zu erteilen, die ihm die für seine Entscheidung notwendigen Informationen liefern (s. zum Ganzen BGH, NJW 2007, 2485, 2486).
  • OLG Stuttgart, 02.06.1999 - 9 U 246/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Hierfür ist auf Seiten des Vertreters lediglich eine objektive Zuwiderhandlung gegen die Pflichtbindung im Innenverhältnis erforderlich, auf subjektive Voraussetzungen, insbesondere auf Vorsatz, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis des Vertreters, oder Evidenz des Verstoßes gegen das Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2006, 2776; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009, 1010 m. Anm. Michalski/Arends, NZG 1999, 1011; Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 95).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.1999 - 8 U 138/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Hierfür ist auf Seiten des Vertreters lediglich eine objektive Zuwiderhandlung gegen die Pflichtbindung im Innenverhältnis erforderlich, auf subjektive Voraussetzungen, insbesondere auf Vorsatz, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis des Vertreters, oder Evidenz des Verstoßes gegen das Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2006, 2776; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009, 1010 m. Anm. Michalski/Arends, NZG 1999, 1011; Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 95).
  • BGH, 10.04.2006 - II ZR 337/05

    Missbrauch der Vertretungsmacht durch den GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Hierfür ist auf Seiten des Vertreters lediglich eine objektive Zuwiderhandlung gegen die Pflichtbindung im Innenverhältnis erforderlich, auf subjektive Voraussetzungen, insbesondere auf Vorsatz, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis des Vertreters, oder Evidenz des Verstoßes gegen das Innenverhältnis kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2006, 2776; OLG Stuttgart, NZG 1999, 1009, 1010 m. Anm. Michalski/Arends, NZG 1999, 1011; Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 95).
  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 374/00

    Wirksamkeit einer durch Insichgeschäft zum Nachteil des Vertretenen getroffenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 12 U 178/09
    Entsprechendes gilt für die Vornahme eines Insichgeschäfts (§ 181 BGB), an dem allein der oder die Vertreter, nicht aber außenstehende Partner des Rechtsgeschäfts beteiligt sind, und für das folglich ein Verkehrsschutz ausscheidet (vgl. auch BGH, NJW 2002, 1488; Staudinger/Schilken, a.a.O., § 167 Rn. 93).
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Rechtsprechung
   KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5615
KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09 (https://dejure.org/2010,5615)
KG, Entscheidung vom 24.06.2010 - 12 U 178/09 (https://dejure.org/2010,5615)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 12 U 178/09 (https://dejure.org/2010,5615)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 3 StVO, § 25 Abs 4 StVO, § 522 Abs 2 S 1 ZPO
    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Fußgänger beim rückwärts Einparken in eine Parklücke; Zurücktreten der Haftung aus Betriebsgefahr wegen grobem Eigenverschulden des Fußgängers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung des verkehrswidrig die Straße überquerenden Fußgängers bei Kollision mit rückwärts einparkendem Fahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts einparkenden Fahrzeugs mit einem verbotswidrig über ein Absperrgitter gestiegenen, 16 Jahre alten Fußgänger

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Einparken (rückwärts) - Zusammenstoss mit Fussgänger

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsrecht: Kollision mit grob verkehrswidrig die Straße überquerendem Fußgänger

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts einparkenden Fahrzeugs mit einem verbotswidrig über ein Absperrgitter gestiegenen, 16 Jahre alten Fußgänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Selten: Rückwärts einparken und dabei einen Fußgänger anfahren

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Volle Haftung des Fußgängers bei einer grob verkehrswidrigen Straßenquerung

  • web.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Schuld oder nicht? - Wann Kinder im Verkehr haft

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 253/08
  • KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 27
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Unvermeidbarkeit einer nächtlichen Kollision mit

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09
    Ist kein Verschulden des Kraftfahrers an der Kollision mit einem sorglos die Fahrbahn überquerenden Fußgänger festzustellen, tritt dessen Haftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs hinter dem groben Eigenverschulden des Fußgängers zurück (st. Rechtsspr., vgl. schon Senat, Urteil vom 29. September 2003 - 12 U 315/01 - KGR 2004, 50).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus KG, 24.06.2010 - 12 U 178/09
    Ist der Sorgfaltsverstoß jedoch, wie hier, sowohl altersspezifisch als auch subjektiv besonders vorwerfbar, steht dies einer Abwägung dahin, dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs hinter dem Verschulden des die Fahrbahn grob sorgfaltswidrig überquerenden Fußgängers zurücktritt, nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2012 - 13 U 42/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Nicht vergleichbar ist auch der Fall des Kammergerichts (Urt. v. 24.06.2010 - 12 U 178/09, MDR 2011, 27), in dem es um die Mithaftung eines 16jährigen ging, der ein Absperrgitter überstiegen hatte, um die Straße zu überqueren, und der mit einem rückwärts einparkenden Fahrzeug kollidiert war, das er vorher bemerkt hatte.
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 484/11

    Unfall eines Fahrgastes im Linienbus: Pflicht des Busfahrers zum Hinweis an einen

    Jedoch ist ein vollständiger Haftungsausschluss nach der zum 1.8.2002 in Kraft getretenen Reform des § 7 StVG, dem die gesetzgeberische Intention zugrunde lag, die Rechtsposition des nicht motorisierten Verkehrs zu stärken (BT-Drucksache 14/7752, S. 30), regelmäßig erst dann gerechtfertigt, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 20.3.2014 - 4 U 64/13; Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19-; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27; vgl. KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm,Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376; Dörr, MDR 2012, 503; Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, Rdnr. 99).
  • OLG Celle, 08.06.2011 - 14 W 13/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines elfjährigen Kindes mit einem Fahrzeug

    Die Rechtsprechung hat dies wiederholt angenommen, wenn ein minderjähriger Fußgänger eine Fahrbahn grob sorgfaltswidrig überquert hat (vgl. KG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 12 U 178/09, MDR 2011, 27, juris-Rdnr. 13; OLG Hamm, Urteil vom 13. Juli 2009 - 13 U 179/08, NZV 2010, 464; zum rechtlichen Ausgangspunkt BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02, NJW 2004, 772, juris-Rdnr. 11 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2011 - 4 U 593/10

    Haftung von Kraftfahrzeughalter und Fahrzeugführer: Gefährdungshaftung bei

    Die Abwägung kann zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 18 f.; Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, Rdnr. 99; Senat, MDR 2011, 537; KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm,Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376).

    Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen dafür, dass die Betriebsgefahr hinter das nachgewiesene Verschulden der Klägerin vollständig zurücktreten muss, nicht vor: In der Kasuistik tritt bei sog. Fußgängerunfällen die Betriebsgefahr insbesondere dann zurück, wenn dem Fußgänger ein grob fahrlässiges Verschulden vorgeworfen werden kann (Senat, MDR 2011, 557; KG, MDR 2011, 27; vgl. auch OLG Schleswig, MDR 2011, 846).

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Die Abwägung kann zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Senat, MDR 2011, 537; KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm, Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376).
  • AG Halle/Saale, 24.01.2013 - 93 C 4615/11

    Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Kindes: Quotenmäßige Haftung bzw.

    Nicht vergleichbar ist auch der Fall des Kammergerichts (Urt. v. 24.06.2010 - 12 U 178/09 , MDR 2011, 27 ), in dem es um die Mithaftung eines 16jährigen ging, der ein Absperrgitter überstiegen hatte, um die Straße zu überqueren, und der mit einem rückwärts einparkenden Fahrzeug kollidiert war, das er vorher bemerkt hatte.
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