Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 12 U 18/06   

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https://dejure.org/2006,15083
OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 12 U 18/06 (https://dejure.org/2006,15083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.07.2006 - 12 U 18/06 (https://dejure.org/2006,15083)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 12 U 18/06 (https://dejure.org/2006,15083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben eines Subunternehmers gegenüber Bauherren-GbR? (IBR 2007, 1370)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1742
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1971 - VIII ZR 88/70

    Abschluss eines Pachtvertrages über Grundstück und Unternehmen - Vorliegen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 12 U 18/06
    Für einen schlüssigen Beweisantritt ist es nicht Voraussetzung, dass die Partei das Beweisergebnis im Sinne einer vorweggenommenen Beweiswürdigung wahrscheinlich macht ( BGH, NJW 1972, 249, 250 [BGH 01.12.1971 - VIII ZR 88/70] , NJW 2003, 2976f).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 12 U 18/06
    Dabei genügt die Benennung des Zeugen und gegebenenfalls die Angabe der Erkenntnisquelle ( BGH, NJW 1995, 1160, 1161 [BGH 10.01.1995 - VI ZR 31/94] ).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 12 U 18/06
    Für einen schlüssigen Beweisantritt ist es nicht Voraussetzung, dass die Partei das Beweisergebnis im Sinne einer vorweggenommenen Beweiswürdigung wahrscheinlich macht ( BGH, NJW 1972, 249, 250 [BGH 01.12.1971 - VIII ZR 88/70] , NJW 2003, 2976f).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2009 - 4 U 137/08

    Gewährleistungsausschluss für Baubetreuungsleistungen: Anwendung der Grundsätze

    Eine Grundstücks-GbR kann aber jedenfalls bei einem größeren Bauvorhaben, das Ausmaße eines gewerblichen Bauvorhabens erreicht und über das hinausgeht, was von einem nicht unternehmerischen bzw. nicht gewerblichen Bauherren gebaut wird, Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein (so z.B. das OLG Oldenburg für eine Grundstücks-GbR, deren Zweck in der Errichtung eines Einkaufszentrums bestand = Urteil vom 18.07.2006 - 12 U 18/06 - LS 1 und Rn. 26, zit. nach juris).
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