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   OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14   

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https://dejure.org/2015,36677
OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14 (https://dejure.org/2015,36677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2015 - 12 U 182/14 (https://dejure.org/2015,36677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2015 - 12 U 182/14 (https://dejure.org/2015,36677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Operation zur Beinverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Bei Operation zur Behebung einer Beinlängendifferenz muss Arzt über Risiko einer Achsfehlstellung aufklären

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Rechtsschein einer Gemeinschaftspraxis

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 108 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Operation zur Beinverlängerung und Risiko einer Achsfehlstellung/Schmerzensgeld

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Darunter wird die gemeinsame Ausübung ärztlicher Tätigkeiten durch mehrere Ärzte der gleichen oder verwandten Fachgebiete in gemeinsamen Räumen mit gemeinschaftlichen Einrichtungen und mit einer gemeinsamen Büroorganisation und Abrechnung verstanden, wobei die einzelnen ärztlichen Leistungen für die jeweiligen Patienten während der Behandlung von einem wie von dem anderen Partner erbracht werden können (vgl. BGHZ 142, 126, 137; BGHZ 165, 36, 39; Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. A 15).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der statistische Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwerbelastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (vgl. BGH VersR 2000, 725; BGH MDR 2005, 159, VersR 2006, a.a.O.; VersR 2007, 66; OLG Stuttgart VersR 1999, 1500; Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, a.a.O.).
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der statistische Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwerbelastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (vgl. BGH VersR 2000, 725; BGH MDR 2005, 159, VersR 2006, a.a.O.; VersR 2007, 66; OLG Stuttgart VersR 1999, 1500; Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, a.a.O.).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Beruft sich der Arzt auf den Einwand der hypothetischen Einwilligung, hat der Patient glaubhaft zu machen, er hätte sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden, wobei die Darlegung des Konfliktes plausibel, also nachvollziehbar sein muss, hingegen kommt es nicht darauf an, wie sich der Patient entschieden hätte (vgl. BGH VersR 2005, 836; Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, a.a.O.; Geiß/Greiner, a.a.O., Teil C, Rn. 138 ff).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Im Rahmen der Aufklärung ist auch das Risiko zu erörtern, inwieweit trotz fehlerfreier medizinischer Behandlung Schadensrisiken bestehen, seien es mögliche Komplikationen während des Eingriffs oder sonstige schädliche Nebenfolgen (vgl. BGH VersR 2005, 1238; Geiß/Greiner a.a.O., Rn. 41).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Darunter wird die gemeinsame Ausübung ärztlicher Tätigkeiten durch mehrere Ärzte der gleichen oder verwandten Fachgebiete in gemeinsamen Räumen mit gemeinschaftlichen Einrichtungen und mit einer gemeinsamen Büroorganisation und Abrechnung verstanden, wobei die einzelnen ärztlichen Leistungen für die jeweiligen Patienten während der Behandlung von einem wie von dem anderen Partner erbracht werden können (vgl. BGHZ 142, 126, 137; BGHZ 165, 36, 39; Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. A 15).
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Nicht erforderlich ist die exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken, es genügt eine Aufklärung "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung (vgl. BGH VersR 2006, 838; Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, a.a.O.).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der statistische Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwerbelastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (vgl. BGH VersR 2000, 725; BGH MDR 2005, 159, VersR 2006, a.a.O.; VersR 2007, 66; OLG Stuttgart VersR 1999, 1500; Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2015 - 12 U 182/14
    An die Darlegungspflicht des Patienten sind dabei keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, es genügt, wenn er einsichtig macht, dass ihn die ordnungsgemäße Aufklärung über dass Für und Wider des ärztlichen Eingriffs ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er diesem zustimmen sollte (vgl. BGH NJW 1998, 2734; Brandenburgisches OLG, 1. Zivilsenat, a.a.O.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

  • OLG Oldenburg, 30.03.2005 - 5 U 66/03

    Arthrodese; Arzthaftung; Aufklärungspflicht; Behandlungsalternative;

  • OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04

    Arzthaftung: Darlegung eines Entscheidungskonflikts bei ärztlichem

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
    ln aller Regel darf der Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass einem ordnungsgemäß begründeten ersten Antrag auf Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO stattgegeben wird (BGH NJW 2004, 1742, juris Tz. 4, NJW 1999, juris Tz. 7).
  • LG Arnsberg, 11.09.2014 - 2 O 83/14

    Anspruch auf Schadensersatz für den fehlerhaften Einbau einer nicht zum Befahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.09.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (I-2 0 83/14) wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
    Zu einer solchen wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9.12.2014 - VI ZB 42/13 -, juris Tz. 8, m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
    Für die bereits zuvor abgelaufene Frist ist eine Fristverlängerung nicht möglich (vgl. BGH NJW-RR 2010, 998, Tz. 10).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZB 30/86

    Abweisung einer Berufung wegen unterbliebener Begründung - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2015 - 12 U 182/14
    Der Beklagte hatte vielmehr, nachdem die Begründungsfrist versäumt war, nur die rechtliche Möglichkeit, die Berufungsbegründung selbst nachzureichen und hierfür die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, beides innerhalb der einmonatigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO (BGH VersR 1987, 308).
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