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   OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06   

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https://dejure.org/2007,1722
OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06 (https://dejure.org/2007,1722)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2007 - 12 U 185/06 (https://dejure.org/2007,1722)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 12 U 185/06 (https://dejure.org/2007,1722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Abbuchung von Versicherungsprämien für eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen nach dem Insolvenzeröffnungsantrag bei Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit; Erfüllungswirkung bei Eintritt einer Genehmigungsfiktion; Abhängigkeit der Verfügungen des Schuldners von der Genehmigung des vorläufigen Insolvenzverwalters; ...

  • Judicialis

    InsO § 129; ; InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 143; ; InsO § 144; ; BetrAVG § 1; ; BGB § 242

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 129; InsO § 130; InsO § 131; InsO § 143; InsO § 144; BetrAVG § 1; BGB § 242
    Entgeltumwandlungsabrede im Rahmen einer Direktversicherung führt nicht zu einer treuhänderischen Bindung der Versicherungsprämien

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzanfechtung: Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG kein treuhänderisches Rechtsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die Entgeltumwandlung stellt kein treuhänderisches Rechtsgeschäft dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 286
  • NZI 2008, 188
  • NZI 2008, 27
  • VersR 2007, 1111
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Die Situation sei vergleichbar mit derjenigen, die der (für Sozialversicherungsbeiträge ergangenen) Entscheidung BGHZ 149, 100 zugrundegelegen habe.

    Der Senat vermag dieser Auffassung gerade im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 100) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZInsO 2004, 104 ff.) nicht beizutreten.

    Gerade bei Anwendung der in BGHZ 149, 100 dargestellten Maßstäbe (vgl. dort III.1.b) kann daher nicht angenommen werden, dass die Versicherungsprämien aus dem wirtschaftlichen Vermögen der Arbeitnehmer stammen.

    Mit der hier vertretenen Auffassung stimmt überein, dass der Bundesgerichtshof die Anfechtung von Beitragszahlungen an einen Sozialversicherungsträger auch insoweit nicht von der Kenntnis der Arbeitnehmer vom Gesamtvollstreckungsantrag abhängig gemacht hat, als die Zahlungen auf den Arbeitnehmeranteil zu verrechnen waren (BGHZ 149, 100 ff.; 161, 315 ff.), obwohl auch in diesen Fällen die Arbeitnehmer einen gegen den Arbeitgeber gerichteten Anspruch auf Auszahlung der auf sie entfallenden Beitragsanteile hatten.

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Solange der Schuldner eine auf seinem Konto erfolgende Lastschrift nicht genehmigt, tritt keine Erfüllung der Zahlungsforderung ein, auch wenn die Lastschrift aufgrund einer im Hinblick auf das Vertragsverhältnis erteilten Einzugsermächtigung des Schuldners erfolgt ist und zu einer Gutschrift beim Gläubiger geführt hat (BGHZ 161, 49 ff., sub II.3.b.aa); bis zur Genehmigung bleibt der schuldrechtliche Anspruch des Gläubigers (auf Erteilung der Genehmigung gerichtet) bestehen.

    Gerade wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 161, 49 ff. = NJW 2005, 675) der vorläufige Insolvenzverwalter Genehmigungen von Belastungsbuchungen auch dann verhindern kann, wenn keine sachlichen Einwendungen gegen die Forderung bestehen, muss davon ausgegangen werden, dass für ihn auch die Fiktionswirkung gilt.

    Im übrigen ist zu sehen, dass vorliegend die Arbeitnehmer nach dem unter Ziff. 4.b) Ausgeführten jedenfalls dann, wenn der Kläger aufgrund seiner Befugnis als vorläufiger Insolvenzverwalter die Lastschrift widerrufen hätte (vgl. BGHZ 161, 49 ff.), mit ihrem dann nicht erfüllten Anspruch auf Leistung der Prämien an die Beklagte ebenfalls bloße Insolvenzgläubiger gewesen wären.

    Ferner ist auch hier zu berücksichtigen, dass der Kläger auch als "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter die Möglichkeit gehabt hätte, die Abbuchung der Prämien zu widerrufen, ohne an die insoweit für den Schuldner geltenden, aus Treu und Glauben folgenden Beschränkungen gebunden zu sein (BGHZ 161, 49 ff.).

  • BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Mit der hier vertretenen Auffassung stimmt überein, dass der Bundesgerichtshof die Anfechtung von Beitragszahlungen an einen Sozialversicherungsträger auch insoweit nicht von der Kenntnis der Arbeitnehmer vom Gesamtvollstreckungsantrag abhängig gemacht hat, als die Zahlungen auf den Arbeitnehmeranteil zu verrechnen waren (BGHZ 149, 100 ff.; 161, 315 ff.), obwohl auch in diesen Fällen die Arbeitnehmer einen gegen den Arbeitgeber gerichteten Anspruch auf Auszahlung der auf sie entfallenden Beitragsanteile hatten.

    Es entspricht ganz herrschender Auffassung, dass der Insolvenzverwalter auch solche Rechtshandlungen nach den Vorschriften §§ 130, 131 InsO anfechten kann, an denen er selbst als vorläufiger Insolvenzverwalter ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beteiligt war (vgl. BGHZ 161, 315 ff.; Kirchhof ZInsO 2000, 297 ff.).

    Eine Anfechtung einer solchen Rechtshandlung kann im Einzelfall nur dann treuwidrig sein, wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat und dieser infolgedessen nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, an dem zugewandten Gegenstand eine nicht mehr in Frage zu stellende Rechtsposition erlangt zu haben (vgl. BGHZ 161, 315 ff.; BGH NJW 1992, 2483 ff.; 2485 ff; OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900 ff.; wohl auch BAG ZInsO 2004, 104 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Dass sie aber im Fall der Direktversicherung dazu führte, dass der Arbeitgeber bei der Prämienzahlung über Vermögen verfügt, welches ihm von den Arbeitnehmern treuhänderisch anvertraut worden wäre, ist aber bislang - soweit ersichtlich - nur vereinzelt und ohne nähere Auseinandersetzung mit den Anforderungen an die Bejahung eines Treuhandverhältnisses vertreten worden (so [für die Frage der Aussonderung des Rückkaufswerts und für eine besondere Vertragsgestaltung] OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 798 f.; Ganter in: MünchKomm InsO, § 47 Rz. 319 m.w.N.).

    Zudem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses bejaht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 798 ff.).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Der Senat vermag dieser Auffassung gerade im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 100) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZInsO 2004, 104 ff.) nicht beizutreten.

    Eine Anfechtung einer solchen Rechtshandlung kann im Einzelfall nur dann treuwidrig sein, wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat und dieser infolgedessen nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, an dem zugewandten Gegenstand eine nicht mehr in Frage zu stellende Rechtsposition erlangt zu haben (vgl. BGHZ 161, 315 ff.; BGH NJW 1992, 2483 ff.; 2485 ff; OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900 ff.; wohl auch BAG ZInsO 2004, 104 ff.).

  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Ebenso verhält es sich schließlich, wenn die Befriedigung des Gläubigers aus einer von der Bank geduldeten Überziehung einer Kreditlinie vorgenommen wird (OLG Stuttgart ZIP 2005, 1837 ff. m.w.N.).

    Wegen der Gleichwertigkeit von Bar- und Kreditmitteln (vgl. oben 4.a) ist der Anfechtungsanspruch auf Rückzahlung gerichtet (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2005, 1837 ff.; OLG Hamburg ZIP 2002, 1360 ff.; Kirchhof in: MünchKomm InsO, § 143 Rz. 30); Anspruchsinhalt ist nicht etwa die Zahlung auf die aus dem Kontoverhältnis resultierende Schuld der Schuldnerin bei der Bank.

  • OLG München, 26.10.2006 - 19 U 2327/06

    Fortgeltung der Genehmigungsfiktion für Lastschriften aus Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Gegen die Wirksamkeit der Genehmigungsfiktion in Ziff. 7 Abs. 3 AGB-Banken bestehen keine Bedenken, weil die dort vorgesehene Frist angemessen ist und der Bankkunde durch den besonderen Hinweis der Bank auf diese Folge bei der Erteilung des Rechnungsabschlusses hinreichend geschützt wird (OLG München ZIP 2006, 2122 ff. m.w.N.).

    Denn eines solchen Rechts zum pauschalen "Einfrieren" der Konten bedarf es nicht, wenn der Insolvenzverwalter - mangels Genehmigungsfiktion - auch nach Jahr und Tag noch den Lastschriften widersprechen kann (vgl. OLG München ZIP 2006, 2122 ff.; vgl. auch OLG Dresden, ZInsO 2005, 1272 ff., wo der Eintritt der Genehmigungsfiktion für möglich gehalten wird).

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Eine Anfechtung einer solchen Rechtshandlung kann im Einzelfall nur dann treuwidrig sein, wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat und dieser infolgedessen nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, an dem zugewandten Gegenstand eine nicht mehr in Frage zu stellende Rechtsposition erlangt zu haben (vgl. BGHZ 161, 315 ff.; BGH NJW 1992, 2483 ff.; 2485 ff; OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900 ff.; wohl auch BAG ZInsO 2004, 104 ff.).
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Die Anfechtung richtet sich grundsätzlich gegen denjenigen, dem gegenüber die anfechtbare Handlung vorgenommen wurde, d.h. gegen den Empfänger des anfechtbar übertragenen oder begründeten Rechts (vgl. BGH NJW 1974, 57; NJW 2004, 2163 ff.).
  • OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01

    Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06
    Wegen der Gleichwertigkeit von Bar- und Kreditmitteln (vgl. oben 4.a) ist der Anfechtungsanspruch auf Rückzahlung gerichtet (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2005, 1837 ff.; OLG Hamburg ZIP 2002, 1360 ff.; Kirchhof in: MünchKomm InsO, § 143 Rz. 30); Anspruchsinhalt ist nicht etwa die Zahlung auf die aus dem Kontoverhältnis resultierende Schuld der Schuldnerin bei der Bank.
  • OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des schwachen vorläufigen

  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72

    Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse -

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02

    Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 28/04

    Kann Insolvenzverwalter Belastungsbuchungen verhindern?

  • BGH, 18.04.1991 - IX ZR 149/90

    Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei Erfüllung wirksamer Verbindlichkeiten;

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96

    Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten

  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

  • OLG Dresden, 27.10.2005 - 10 U 455/05

    Verweigerung einer Genehmigung von Belastungsbuchungen; Konkludente Genehmigung

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Ein Verstoß gegen § 308 Nr. 5 BGB, der auch im kaufmännischen Verkehr gilt (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB 67. Aufl. § 308 Rdn. 30 m.w. Nachw.) liegt nicht vor (OLG Karlsruhe ZIP 2007, 286, 287; OLG München ZIP 2006, 2122; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. (8) AGB-Banken Nr. 7 Rdn. 8; Casper, in: Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht § 3 Rdn. 35; Fuchs, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht 10. Aufl. Anh. § 310 BGB Rdn. 97; Kuder, Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren S. 53; Peschke, Die Insolvenz des Girokontoinhabers S. 118; Schebesta, Die AGB der Volksbanken und Raiffeisenbanken, Fassung April 2002 Rdn. 267; Becher/Gößmann BKR 2002, 519, 521; Knees/Fischer ZinsO 2004, 5, 6; Nobbe/Ellenberger WM 2006, 1885, 1887; Sonnenhol WM 2002, 1259, 1263; Spliedt ZIP 2005, 1260, 1262; Toussaint EWiR 2006, 705 f.; a.A. Lachmann, Gläubigerrechte in Krise und Insolvenz Rdn. 1438; Fehl DZWIR 2004, 257, 258; Rattunde/Berner DZWIR 2003, 185, 189).

    v. § 104 Rdn. 16; i.E. ebenso, z.T. mit anderer Begründung BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/06, WM 2007, 2246, 2248 f. Tz. 19, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 ff. vorgesehen; OLG Karlsruhe ZIP 2007, 286, 287; Dahl NZI 2005, 102; Gero Fischer, in: Festschrift für Gerhardt S. 223, 233; Michel/Birkenhauer BP 2007, 554, 556; Schröder ZinsO 2006, 1, 2; Spliedt ZIP 2005, 1260, 1262; a.A. Hadding WuB I D 2.-2.06).

    Anderenfalls muss auch er die Genehmigungsfiktion gegen sich gelten lassen (OLG München ZIP 2006, 2122, 2123; OLG Karlsruhe ZIP 2007, 286, 287; LG Freiburg, Urteil vom 10. November 2006 - 2 O 158/06, juris Tz. 31; Kuder, Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren S. 73; Burghardt WM 2006, 1892, 1893 Fn. 12, 1894; Fritsche DZWIR 2005, 265, 273; Jungmann WuB I D 2.-3.07; Knees/Fischer ZinsO 2004, 5, 8; Knees/Kröger ZinsO 2006, 393, 394; Michel/Birkenhauer BP 2007, 554, 556; Nobbe KTS 2007, 397, 407 f.).

    Das Recht des Insolvenzverwalters, auf die Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Verfügungen des Schuldners Einfluss zu nehmen, ist aus dessen bisheriger Rechtsstellung abgespalten (OLG München ZIP 2006, 2122, 2123; OLG Karlsruhe ZIP 2007, 286, 287; Nobbe KTS 2007, 397, 408).

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

    Dasselbe gilt demzufolge für Genehmigungen im Einzugsermächtigungsverfahren, weil der Anspruch des Gläubigers erfüllt und ein Aufwendungsersatzanspruch der Zahlstelle gegen den Schuldner begründet wird (HK-InsO/Kirchhof, aaO § 21 Rn. 17, § 24 Rn. 6; Fischer, Festschrift für Gerhardt, S. 223, 233; OLG Karlsruhe ZIP 2007, 286, 287).
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 22/12

    Insolvenz des Leistungsmittlers: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher

    Es kann deshalb gerechtfertigt sein, auch ihre Forderung gegen den Arbeitgeber als Insolvenzforderung entsprechend § 144 Abs. 1 InsO wieder aufleben zu lassen (OLG Karlsruhe, ZIP 2007, 286, 290; Kirchhof, aaO).
  • LG Köln, 25.04.2007 - 13 S 375/06

    Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk auch bei Eröffnung des

    Auch auf der zweiten Stufe bestehen - wie das Amtsgericht zutreffend dargelegt hat - keine Bedenken aus insolvenzrechtlicher Sicht, Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken gegenüber einem (vorläufigen) Insolvenzverwalter heranzuziehen (vgl. auch OLG München, v. 26.10.2006 - 19 U 2327/06, NZI 2007, 107, 108 f. und im Ergebnis OLG Karlsruhe v. 18.1.2007 - 12 U 185/06, ZIP 2007, 286 ff.).

    Insofern kommt es entgegen der Auffassung des Amtsgerichts und im Einklang mit der Berufungsbegründung gar nicht auf § 129 Abs. 2 InsO und ein "Unterlassen eines Widerspruchs" an, sondern vielmehr - aufgrund der dargelegten Ausgestaltung des Lasteinzugsverfahrens auf die positiv (fingierte) Genehmigung des Lasteinzugs als solche (vgl. auch OLG Karlsruhe v. 18.1.2007 - 12 U 185/06, ZIP 2007, 286 ff.; BGH v. 4.11.2004 - IX ZR 22/03, NJW 2005, 675, 677).

    Daran wird es gerade in den Fällen des Eingreifens der bloßen Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken aber regelmäßig fehlen (siehe auch OLG Karlsruhe v. 18.1.2007 - 12 U 185/06, ZIP 2007, 286 ff.; LG Freiburg v. 10.11.2006 - 2 O 158/06 - juris Rn. 34).

    Zwar wird vertreten, dass es für das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht darauf ankomme, ob eine Überziehung nur von der Bank geduldet war oder aber tatsächlich auf einer der Gemeinschuldnerin gewährten Kreditlinie beruht (so etwa OLG Karlsruhe v. 18.1.2007 - 12 U 185/06, ZIP 2007, 286 ff.; OLG Hamburg v. 20.7.2005 - 8 U 39/05, ZIP 2006, 44 f.; Spliedt , NZI 2007, 228 f.; zweifelnd Schröder , ZInsO 2006, 1, 4).

  • OLG Köln, 05.11.2008 - 2 U 78/08

    Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen des Finanzamts

    Dementsprechend ist auch im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts für den Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung auf die Erteilung der Genehmigung abzustellen, da erst dann die rechtlichen Wirkungen im Sinne des § 140 Abs. 1 InsO eintreten (OLG Karlsruhe, NZI 2008, 188 [189]; OLG München, NZI 2007, 466 [467]; LG Köln, NZI 2007, 469 [471f.]; Hamburger Kommentar/Rogge, InsO, 2. Auflage 2007, § 140 Rn 10; Heidelberger Kommentar/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 140 Rn 4; Jaeger/Henckel, InsO, 2007, § 140 Rn 28; MüKo zur InsO/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2008, § 140 Rn 11; Fischer, ZIP 2004, 1682; Ganter, WM 2005, 1563; Stritz, DZWIR 2005, 22; Welsch, DZWIR 2006, 224; offen gelassen in BGH NJW-RR 2003, 837 [838]).

    Der Insolvenzverwalter kann grundsätzlich auch solche Rechtshandlungen anfechten, an welchen er selber als vorläufiger Insolvenzverwalter durch Erteilung seiner Zustimmung ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beteiligt war (BGH NZI 2005, 218 [219]; OLG Karlsruhe, NZI 2008, 188 [191]; Braun/de Bra, Insolvenzordnung, 3. Auflage 2007, § 129 Rn 21; MüKo/Kirchhof, a.a.O., § 129 Rn 46).

    Eine entsprechende Treuwidrigkeit liegt nur vor, wenn der spätere Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter einen Vertrauenstatbestand gesetzt hat und der andere Teil nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, an dem zugewandten Gegenstand eine nicht mehr in Frage zu stellende Rechtsposition erlangt zu haben (BGH NZI 2005, 218 [219]; BGH NJW 2003, 1865 [1867]; OLG Karlsruhe, NZI 2008, 188 [191]).

  • OLG Köln, 11.11.2009 - 2 U 25/09

    Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen zur Tilgung von Steuerverbindlichkeiten

    Dementsprechend ist auch im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts für den Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung auf die Erteilung der Genehmigung abzustellen, da erst dann die rechtlichen Wirkungen im Sinne des § 140 Abs. 1 InsO eintreten (OLG Karlsruhe, NZI 2008, 188 [189]; OLG München, NZI 2007, 466 [467]; LG Köln, NZI 2007, 469 [471f.]; Hamburger Kommentar/Rogge, InsO, 2. Auflage 2007, § 140 Rn 10; Heidelberger Kommentar/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 140 Rn 4; Jaeger/Henckel, InsO, 2007, § 140 Rn 28; MüKo zur InsO/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2008, § 140 Rn 11; Fischer, ZIP 2004, 1682; Ganter, WM 2005, 1563; Stritz, DZWIR 2005, 22; Welsch, DZWIR 2006, 224; offen gelassen in BGH NJW-RR 2003, 837 [838]).

    Der Insolvenzverwalter kann grundsätzlich auch solche Rechtshandlungen anfechten, an welchen er selber als vorläufiger Insolvenzverwalter durch Erteilung seiner Zustimmung ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beteiligt war (BGH NZI 2005, 218 [219]; OLG Karlsruhe, NZI 2008, 188 [191]; Braun/de Bra, Insolvenzordnung, 3. Auflage 2007, § 129 Rn 21; MüKo/Kirchhof, a.a.O., § 129 Rn 46).

    Eine entsprechende Treuwidrigkeit liegt nur vor, wenn der spätere Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter einen Vertrauenstatbestand gesetzt hat und der andere Teil nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, an dem zugewandten Gegenstand eine nicht mehr in Frage zu stellende Rechtsposition erlangt zu haben (BGH NZI 2005, 218 [219]; BGH NJW 2003, 1865 [1867]; OLG Karlsruhe, NZI 2008, 188 [191]; Senat, aaO).

  • BFH, 14.12.2021 - VII R 15/19

    Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

    Ein solches Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 144 Abs. 1 InsO, der darauf abzielt, möglichst den Zustand wieder herzustellen, der ohne die anfechtbare Rechtshandlung bestand (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.01.2007 - 12 U 185/06, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2007, 286; ebenso: Uhlenbruck/Hirte/Borries, Insolvenzordnung, 15. Aufl., § 144 Rz 3a).
  • FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15

    Rückwirkende Entstehung von Säumniszuschlägen nach einer erfolgreichen Anfechtung

    Nach dieser Vorschrift soll möglichst der Zustand wieder hergestellt werden, der ohne die anfechtbare Rechtshandlung bestand (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Januar 2007 12 U 185/06, ZIP 2007, 286 = Juris Rdnr. 39; allgemeine Meinung: vgl. nur Hirte/Ede, in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl. 2015, § 144 Rdnr. 3a m. w. N.).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 61/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2021 VII R 15/19 -

    Ein solches Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 144 Abs. 1 InsO, der darauf abzielt, möglichst den Zustand wieder herzustellen, der ohne die anfechtbare Rechtshandlung bestand (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.01.2007 - 12 U 185/06, ZIP 2007, 286; ebenso: Uhlenbruck/ Hirte/Borries, Insolvenzordnung, 15. Aufl., § 144 Rz 3a).
  • LG Berlin, 26.08.2009 - 3 O 106/09

    Anspruch auf Rückzahlung der Arbeitnehmeranteile am

    Zahlungen, die allein schuldnerfremdes Vermögen betreffen, können jedoch keine Schmälerung des Vermögens des Insolvenzschuldners und folglich auch keine Gläubigerbenachteiligung bewirken ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.01.2007, Az. 12 U 185/06 . VersR 2007, 1111).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 185/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17558
OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 185/06 (https://dejure.org/2007,17558)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - 12 U 185/06 (https://dejure.org/2007,17558)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - 12 U 185/06 (https://dejure.org/2007,17558)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.10.1996 - 2 U 20/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 185/06
    Der vom Landgericht zutreffend angenommene Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 1664 BGB (zu der Einordnung der Norm als selbständige Anspruchsgrundlage eines Schadensersatzanspruchs vgl. OLG Köln FamRZ 1997, S. 1351; Diederich-sen in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 1664 Rn. 1) umfasst nicht eine Verzinsung des an die Beklagte im Juli 1994 ausgezahlten Erbteils der Klägerin für den Zeitraum vom 01.08.1994 bis zum Eintritt der Volljährigkeit der Klägerin am ... 2001.
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 185/06
    Der vom Senat vorgenommene Vergleich der tatsächlich durch das Schadensereignis geschaffenen Vermögenssituation mit der Lage des Geschädigten, die ohne die Schadenshandlung bestünde, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, S. 611; VersR 1984, S. 943).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 264/82

    Fiktiver Zinsschaden des Versicherungsnehmers bei Zahlung des Versicherers in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 12 U 185/06
    Der vom Senat vorgenommene Vergleich der tatsächlich durch das Schadensereignis geschaffenen Vermögenssituation mit der Lage des Geschädigten, die ohne die Schadenshandlung bestünde, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 2005, S. 611; VersR 1984, S. 943).
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