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Rechtsprechung
   KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11030
KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04 (1) (https://dejure.org/2008,11030)
KG, Entscheidung vom 05.06.2008 - 12 U 188/04 (1) (https://dejure.org/2008,11030)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 12 U 188/04 (1) (https://dejure.org/2008,11030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines eigenen Schadensersatzanspruches bei der Verletzung eines haushaltsführenden Ehegatten wegen Vermehrung seiner eigenen Bedürfnisse nach §§ 842, 843 BGB; Einordnung der Führung eines Haushaltes als eine durch das Gesetz geschützte wirtschaftlich sinnvolle ...

  • Judicialis

    BGB § 842; ; BGB § 843 Abs. 1 Alt. 1; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842; BGB § 843 Abs. 1 Alt. 1; ZPO § 287
    Eigener Schadensersatzanspruch des haushaltsführenden Ehegatten wegen Beeinträchtigung bei der Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Derartige Zahlungen muss sich der Geschädigte auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (vgl. BGH, NJW 1985, 735; Küppersbuch, a.a.O., Rn. 212 f. m.w.N.; zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X vgl. Palandt/Sprau, a.a.O., § 843 BGB, Rn. 9).

    Im Rahmen des § 287 ZPO kommt eine Abgrenzung zwischen ersatzfähigem Mehrbedarf und einem Unterhaltsschaden nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen in Betracht (vgl. BGH, NJW 1985, 735).

    (4) Auf diesen grundsätzlich gerechtfertigten Schadensersatzbetrag muss sich der Kläger die Hälfte der an ihn wegen des Unfalls geleisteten Zahlungen der Unfallversicherung anrechnen lassen, denn zwischen diesen Leistungen und dem verlangten Schadensersatz besteht eine inhaltliche und zeitliche Kongruenz, sofern auch für Familienangehörige gearbeitet wird (vgl. BGH, NJW 1985, 735; auch Küppersbusch, a.a.O., Rn. 212, 602 Nr. 5 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Diese legen die Möglichkeit von Spätschäden durchaus nahe (vgl. etwa BGH, NJW 2001, 1431 = DAR 2001, 156 = VersR 2001, 874 = NZV 2001, 167).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

    Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Die Entscheidung des BGH vom 27. Juni 2006 (NJW 2006, 3565) betrifft die Kongruenz von Pflegegeld und Sozialhilfeleistungen, diejenige vom 15. Juni 2004 (NJW 2004, 2892) den Anspruch eines vierjährigen Kindes, das Pflegeleistungen der Mutter erhalten hat, Schadensersatzrente trotz Zahlung eines Pflegegeldes.
  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Die Entscheidung des BGH vom 27. Juni 2006 (NJW 2006, 3565) betrifft die Kongruenz von Pflegegeld und Sozialhilfeleistungen, diejenige vom 15. Juni 2004 (NJW 2004, 2892) den Anspruch eines vierjährigen Kindes, das Pflegeleistungen der Mutter erhalten hat, Schadensersatzrente trotz Zahlung eines Pflegegeldes.
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Der geltend gemachte Zeitaufwand der Ehefrau bei Krankenbesuchen ist nicht erstattungsfähig (BGH, VersR 1989, 188; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 249 BGB, Rn. 9; Küppersbuch, Ersatzansprüche bei Personenschaden; 8. Aufl. 2004, Rn. 238).
  • KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03

    Haftung und Schadenersatz bei Radfahrerunfall: Zulässige Benutzung eines

    Auszug aus KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
    Der Senat zieht hierbei grundsätzlich, dem BGH folgend, im Rahmen von § 287 ZPO die Tabellen von Schulz-Borck/Hofmann: Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, heran (vgl. Senat, MDR 2004, 1235 = DAR 2004, 699; vgl. auch Küppersbusch, a.a.O., Rn. 189 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Sodann ist die Arbeitszeit festzusetzen, die objektiv für die Fortsetzung der Haushaltsführung im bisherigen Umfang erforderlich ist (vgl. KG, Urteil vom 5. Juni 2008 - 12 U 188/04 -, juris, Absatz-Nr. 31).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an

    Da der Kläger jedoch nur Mehrbedarf wegen seines eigenen Ausfalls im Haushalt geltend macht und das Haus in diesem Zeitraum von seiner damaligen Freundin bewohnt wurde, ist ein ersatzfähiger Haushaltsführungsbedarf des Klägers während seiner Krankenhausaufenthaltes nicht ersichtlich (vgl. KG, Urteil vom 5.6.2008 - 12 U 188/04).
  • KG, 15.01.2015 - 22 U 68/11

    Verkehrsunfallhaftung: Feststellung einer Halswirbelsäulen-Distorsion durch

    Die Klägerin hätte zunächst ihren vor dem Unfall im Haushalt tatsächlich geleisteten Aufwand konkret unter Beweisantritt darzulegen gehabt (vgl. Schulz-Borck/Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 7. Aufl., S. 52 zu 3.1.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl., Rn. 186; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 11 StVG Rn. 15; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Aufl., § 842 BGB Rn. 113; OLG Celle mit Urteil vom 30. Mai 2007 - 14 U 202/06 - OLGR Celle 2007, 585 [zu II.3.]; KG mit Urteil vom 5. Juni 2008 - 12 U 188/04 - NJOZ 2008, 4695, 4696 [zu C.I.1.]; KG mit Urteil vom 04. Mai 2006 12 U 42/05 - KGR Berlin 2006, 749 [zu II.3.a)]).
  • OLG Celle, 06.05.2009 - 3 U 294/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Voraussetzungen

    Tabellenwerke wie dasjenige, auf das die Klägerin sich stützt, beinhalten stets nur Durchschnittswerte aus einer Vielzahl von Fällen, weshalb es in der Praxis erforderlich ist, die dabei erzielten Ergebnisse anhand der Besonderheiten des Einzelfalls zu plausibilisieren und ggf. zu korrigieren (BGH, Urteil vom 29. März 1988 - VI ZR 87/87, BGHZ 104, 113 ff.. KG, Urteil vom 5. Juni 2008, 12 U 188/04, KGR 2008, 860).
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Rechtsprechung
   KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2192
KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,2192)
KG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,2192)
KG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,2192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der materiellen Rechtskraft der tatsächlichen Feststellungen eines Urteils; Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens aus einem Parallelverfahren; Zulässigkeit eines neues Vortrags in Berufungsverfahren; Haftung eines Fahrzeugführers bei Unvermeidbarkeit des ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18; ; BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 411a n.F.; ; ZPO § 426 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; EGZPO § 29 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Beantwortung aufklärungsbedürftiger Fragen durch ein Gutachten aus einem Parallelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kausalität einer Geschwindigkeitsüberschreitung trotz Unvermeidbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1677
  • MDR 2006, 810
  • VersR 2006, 1377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (DAR 2000, 524; NJW 2001, 152, 153; NJW 2004, 772, 773) ist ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers auch dann anzunehmen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte und es bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre".

    Die Revision wird zugelassen, weil die Einzelheiten der Haftung eines Fahrzeugführers, der bei überhöhter Geschwindigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, den er auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht hätte vermeiden können, für Personenschäden, soweit ersichtlich, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt sind, und zwar auch nicht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2003 - VI ZR 31/02 - VersR 2004, 392 = NJW 2004, 772).

  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (DAR 2000, 524; NJW 2001, 152, 153; NJW 2004, 772, 773) ist ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers auch dann anzunehmen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte und es bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre".
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (DAR 2000, 524; NJW 2001, 152, 153; NJW 2004, 772, 773) ist ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers auch dann anzunehmen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte und es bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre".
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1993, 3204, 3205.
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nur wenn die Ausführungen des urkundlich zu verwertenden Gutachtens nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, muss der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen (BGH NJW 2002, 2324; BGH MDR 2000, 1148; BGH NJW 1997, 3381; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 402 Rdnr. 6 d).
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nur wenn die Ausführungen des urkundlich zu verwertenden Gutachtens nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, muss der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen (BGH NJW 2002, 2324; BGH MDR 2000, 1148; BGH NJW 1997, 3381; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 402 Rdnr. 6 d).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Der Tatrichter kann jedoch von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, wenn ihm ein früher erstattetes Gutachten über die Beweisfrage vorliegt; er kann dieses dann im Wege des Urkundsbeweises würdigen (BGH NJW 1987, 2300 f.; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW 1983, 121).
  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Der Tatrichter kann jedoch von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, wenn ihm ein früher erstattetes Gutachten über die Beweisfrage vorliegt; er kann dieses dann im Wege des Urkundsbeweises würdigen (BGH NJW 1987, 2300 f.; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW 1983, 121).
  • BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96

    Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren;

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nur wenn die Ausführungen des urkundlich zu verwertenden Gutachtens nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, muss der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen (BGH NJW 2002, 2324; BGH MDR 2000, 1148; BGH NJW 1997, 3381; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 402 Rdnr. 6 d).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Der Tatrichter kann jedoch von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, wenn ihm ein früher erstattetes Gutachten über die Beweisfrage vorliegt; er kann dieses dann im Wege des Urkundsbeweises würdigen (BGH NJW 1987, 2300 f.; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW 1983, 121).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Die entscheidungserheblichen Fragen sind damit durch den Sachverständigen ausreichend beantwortet, so daß davon abgesehen werden konnte, eine schriftliche oder mündliche Begutachtung durch ihn im vorliegenden Verfahren anordnen (vgl. KG NJW 2006, 1677 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 2324; MDR 2000, 1148; NJW 1997, 3381).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Demnach ist der für eine Haftung erforderliche Zurechnungszusammenhang schon dann anzunehmen, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise des PKW zu deutlich geringeren Schäden geführt hätte (vgl. so ausdrücklich BGH, Urteil vom 10.10.2000, VI ZR 268/99 = NJW 2001, 152 Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 27. Juni 2000, VI ZR 126/00 = NJW 2000, 3069; Urteil vom 18.11.2003, VI ZR 31/02 = NJW 2004, 772; Urteil vom 26.4.2005, VI ZR 228/03 = NJW 2005, 1940; KG, Teilurteil vom 24.11.2005, 12 U 188/04 = NJW 2006, 1677).

    Der Senat vertritt mit dem Kammergericht (Teilurteil vom 24.11.2005, a.a.O.) die Auffassung, dass der Fahrzeugführer nicht für konkret jene Schäden haftet, die nur aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hervorgerufen worden sind und bei Einhaltung der zuständigen Geschwindigkeit nicht entstanden wären, sondern dass er aufgrund der zurechenbaren Erhöhung der Betriebsgefahr wie auch sonst üblich nach einer zu ermittelnden Quote des Gesamtschadens einzustehen hat.

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

    Es erscheint daher sachgerecht, den Verursacherbeitrag durch Anrechnung einer Quote über alle Schadenspositionen zu pauschalieren (ebenso KG, MDR 2006, 810).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2023 - 10 O 15/21

    Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht schweren Verkehrsunfall

    Davon ist bei der Verursachung von Personenschäden dann auszugehen, wenn es zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der dabei erlittenen Verletzungen gekommen wäre (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03, NJW 2005, 1940; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 150/13, NVZ 2015, 295; KG, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 188/04, NJW 2006, 1677).

    Die Kammer vertritt insofern die Auffassung, dass die zurechenbare Erhöhung der Betriebsgefahr im Wege der Erhöhung der Quote am Gesamtschaden zu berücksichtigen ist (vgl. ebenso OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 150/13, NVZ 2015, 295; KG, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 188/04, NJW 2006, 1677; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15. April 2014 - 16 U 213/12, NJOZ 2015, 169; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03, NJW 2005, 1940).

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Rechtsprechung
   KG, 27.10.2005 - 12 U 188/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33466
KG, 27.10.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,33466)
KG, Entscheidung vom 27.10.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,33466)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,33466)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 256
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.07.2005 - 12 U 188/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,72117
OLG Naumburg, 22.07.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,72117)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.07.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,72117)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,72117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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