Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 29.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05   

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https://dejure.org/2006,2513
OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05 (https://dejure.org/2006,2513)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2006 - 12 U 188/05 (https://dejure.org/2006,2513)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 12 U 188/05 (https://dejure.org/2006,2513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen eines Verkehrsunfalls; Leistungsfreiheit einer KFZ-Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers; Ausschluss der Leistungsfreiheit eines Versicherers auf Grund eines mangelnden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 12 Nr. 1 II e); ; AKB § 13; ; AKB § 7 V Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7
    Keine Leistungsfreiheit wegen Verschweigens von Vorschäden bei Kenntniserlangung des Versicherers durch routinemäßige Datenüberprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundsätzlich sind dem Versicherer die Daten, die in Datenbanken gesammelt werden, nur dann als bekannt zuzurechnen, wenn Anlass bestand, diese Daten abzurufen

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Fehlendes Aufklärungsbedürfnis des Versicherers

  • IWW (Kurzinformation)

    Fehlendes Aufklärungsbedürfnis des Versicherers

  • IWW (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung - Vorschaden verschwiegen, trotzdem Glück gehabt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falschangeben - Versicherung muß trotzdem zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1180
  • MDR 2006, 1348
  • NZV 2006, 600
  • VersR 2007, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
    Dieser Ausgangslage steht der Fall gleich, in dem der Versicherer seine Schadenssachbearbeiter anweist, im Rahmen der Erstbearbeitung des Schadensfalles stets anhand der Datenbestände zu überprüfen, ob bezüglich des versicherten Fahrzeugs Vorschäden verzeichnet sind, denn dann ist ein Aufklärungsinteresse des Versicherers hinsichtlich der Vorschäden nicht ersichtlich (OLG Oldenburg VersR 2005, 782, 783; KG VersR 2002, 703).
  • OLG Oldenburg, 15.09.2004 - 3 U 43/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
    Dieser Ausgangslage steht der Fall gleich, in dem der Versicherer seine Schadenssachbearbeiter anweist, im Rahmen der Erstbearbeitung des Schadensfalles stets anhand der Datenbestände zu überprüfen, ob bezüglich des versicherten Fahrzeugs Vorschäden verzeichnet sind, denn dann ist ein Aufklärungsinteresse des Versicherers hinsichtlich der Vorschäden nicht ersichtlich (OLG Oldenburg VersR 2005, 782, 783; KG VersR 2002, 703).
  • KG, 11.08.1998 - 6 U 6438/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
    Entscheidend ist, ob der Versicherer eine sichere und aktuelle Kenntnis von den aufklärungsbedürftigen Tatsachen hat, wobei er grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten (hauseigenen EDV- oder Informationssysteme Dritter) abzurufen, um die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers z. B. zur Frage des Vorliegens von Vorschäden zu überprüfen (OLG Köln Schaden-Praxis 2005, 170, 171; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2003, 179; KG NVersZ 1999, 329; OLG Hamm VersR 1990, 195).
  • OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 313/88

    Schadensanzeige; Vorschäden; Vorschaden; Vorsatz; Falsche Angabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
    Entscheidend ist, ob der Versicherer eine sichere und aktuelle Kenntnis von den aufklärungsbedürftigen Tatsachen hat, wobei er grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten (hauseigenen EDV- oder Informationssysteme Dritter) abzurufen, um die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers z. B. zur Frage des Vorliegens von Vorschäden zu überprüfen (OLG Köln Schaden-Praxis 2005, 170, 171; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2003, 179; KG NVersZ 1999, 329; OLG Hamm VersR 1990, 195).
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.06.2006 - 12 U 188/05
    Fehlt aber das entsprechende Aufklärungsbedürfnis des Versicherers deshalb, weil er einen maßgeblichen Umstand bereits kennt, verletzen unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und rechtfertigen deshalb auch nicht dessen Leistungsfreiheit (BGH NJW 2005, 1185, 1186).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Daher kann dahin stehen, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass ein Versicherungsnehmer, der Fragen des Versicherers falsch beantwortet, aber Kenntnis des erfragten Umstands behauptet, das Fehlen des Aufklärungsbedürfnisses darlegen und beweisen muss (so OLG Brandenburg, VersR 2007, 99), oder ob es nicht zu dem vom Versicherer zu beweisenden Tatbestand einer objektiven Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gehört, die Sachdienlichkeit seiner Frage und damit sein Bedürfnis nach Information jedenfalls in den Fällen vorzutragen und unter Beweis zu stellen, in denen ein Versicherungsnehmer wie hier behauptet, der Versicherer habe über die erbetenen Informationen bereits verfügt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05   

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https://dejure.org/2006,19219
OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05 (https://dejure.org/2006,19219)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2006 - 12 U 188/05 (https://dejure.org/2006,19219)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 12 U 188/05 (https://dejure.org/2006,19219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Konkludenter Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung gegenüber dem Vertragsangebot; Übersendung einer Vertragsurkunde mit der Bitte zur rechtsverbindlichen Gegenzeichnung; Vorliegen einer Unterschrift im Rechtssinne unter eine Vertragsurkunde; Anerkennung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 124; ; BGB § ... 134; ; BGB § 138; ; BGB § 151; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 178; ; BGB § 181; ; BGB § 607; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 59 Abs. 1; ; HGB § 124; ; HGB § 128; ; HGB § 161 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Form und Wirksamkeit von Unterschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05
    Nach der Rechtsprechung setzt ein kausales Schuldanerkenntnis voraus, dass die Parteien mit der Vereinbarung das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (vgl. etwa BGH Urt. v. 24. Juni 1999 - VII ZR 120/98).
  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 128/84

    Rechte des Darlehensgebers nach Kündigung eines Darlehens; Verzinsung der aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05
    Ein Verstoß gegen das Zinseszinsverbot liegt nach der Kapitalisierung der früher angefallenen Zinsen in der Zusatzvereinbarung Nr. 1, die eine neue verzinsliche Hauptschuld geschaffen hat, nicht vor (vgl. BGH WM 1986, 8, 9 f.).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2002 - 3 U 30/02

    Voraussetzungen einer Unterschrift im Rechtssinne

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05
    Eine Unterschrift im Rechtssinne liegt vor, wenn sie einen individuellen Charakter aufweist, der sie von anderen Unterschriften unterscheidet, eine Nachahmung erschwert und die Absicht der vollen Unterschrift erkennen lässt, selbst wenn sie nur flüchtig oder verkürzt niedergelegt worden ist; unter diesen Voraussetzungen ist auch ein vereinfachter und nicht lesbarer Namensschriftzug als Unterschrift anzuerkennen (vgl. OLG Brandenburg WM 2003, 2037, 2038).
  • BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05
    Ein konkludenter Zugangsverzicht ist bei Rechtsgeschäften, die der Schriftform unterliegen, möglich, sofern nicht gerade der mit dem Schriftformerfordernis verfolgte Zweck einen Zugang der Annahmeerklärung verlangt (vgl. BGHR BGB § 151 Zugangsverzicht 1).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 134/85

    Zustandekommen eines der an sich vorgesehenen Schriftform nicht genügenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 188/05
    Insoweit bestehen keine Bedenken gegen die Annahme einer wirksamen Unterzeichnung Die Berufung auf ein fehlendes Formerfordernis kann im Übrigen treuwidrig (§ 242 BGB) sein; dies gilt nicht nur bei gesetzlichen Formvorschriften, sondern auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarter Form (vgl. BGHR BGB § 127 Treuwidrigkeit 1).
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