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   OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14   

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https://dejure.org/2015,54604
OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14 (https://dejure.org/2015,54604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.2015 - 12 U 19/14 (https://dejure.org/2015,54604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 12 U 19/14 (https://dejure.org/2015,54604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    Der Hinweis des Versicherers gemäß § 19 Abs. 5 VVG muss, um eine spätere Vertragsanpassung zu eröffnen, auch die den Versicherungsnehmer im Falle einer Verletzung seiner vorvertraglichen Anzeigepflichten treffenden Folgen benennen, die den Versicherungsnehmer bei einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Hinweis gem. § 19 Abs. 5 VVG bei Vertragsanpassung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankheitskostenversicherung - Unwirksamkeit einer Vertragsanpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 19 Abs. 5 S. 1
    Anforderungen an den Hinweis des Versicherers auf die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an eine Belehrung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (BGH, IV ZR 58/03; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund, 2 O 450/12, mwN).

    Der damit durch den Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Bedeutung eines nachträglich eingefügten Risikoausschlusses für das versicherte Interesse des Versicherungsnehmers ist nach Auffassung des Senats im Rahmen der Belehrung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG dadurch Rechnung zu tragen, dass der Versicherer unmissverständlich auf diese Rechtsfolge der Vertragsanpassung hinweist (ebenso LG Dortmund, aao; Tschersich in r + s 2012, 53 (57); Prölls/Martin-Armbrüster, § 19 RN 129; vgl. auch OLG Brandenburg, VersR 2010, 1301; OLG Hamm, aao).

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    Auf die Frage, ob ein den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG genügender Hinweis der Beklagten auf die Folgen der Verletzung der Pflichten nach § 19 Abs. 1 VVG vorlag, kommt es allerdings dann nicht an, wenn der Kläger arglistig gehandelt hat, da sich der arglistig Handelnde nicht auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen kann (BGH, IV ZR 306/13, juris RN 9 ff).

    (3) Die Beklagte hat allerdings zu Recht eingewandt, dass sich der Kläger eine Kenntnis des Zeugen A von seinen "Rückenproblemen" zurechnen lassen müsste, da der Anwendungsbereich des § 70 S. 1 VVG hier nicht gegeben ist (BGH, IV ZR 306/13, RN 22 m. H. a. Senatsbeschluss vom 12. März 2008 - IV ZR 330/06, RN 8).

  • OLG Hamm, 13.02.2015 - 20 U 169/14

    Anforderungen an die Form der Belehrung über die Folgen unrichtiger oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    Erst recht ist so nicht bewiesen, dass dem Kläger selbst bewusst war, eine für die Beklagte relevante Information zurückzuhalten (OLG Hamm, 20 U 169/14, RN 34).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    (3) Die Beklagte hat allerdings zu Recht eingewandt, dass sich der Kläger eine Kenntnis des Zeugen A von seinen "Rückenproblemen" zurechnen lassen müsste, da der Anwendungsbereich des § 70 S. 1 VVG hier nicht gegeben ist (BGH, IV ZR 306/13, RN 22 m. H. a. Senatsbeschluss vom 12. März 2008 - IV ZR 330/06, RN 8).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    Der Zeuge A war danach als Hilfsperson des Klägers zu betrachten, deren Verhalten sich der Kläger gemäß § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (BGH, IV ZR 164/11, RN 51; BGH, XI ZR 336/99, VersR 2001, 188 [BGH 14.11.2000 - XI ZR 336/99] unter II 2).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    Seiner Einordnung als Makler gem. § 59 Abs. 3 VVG steht auch nicht entgegen, dass er Anträge der Beklagten verwandte und die Agentur, für die er tätig war, von der Beklagten im Versicherungsschein als Betreuer genannt worden ist (BGH IV ZR 15/99).
  • LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12

    Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages kann gerichtlich festgestellt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (BGH, IV ZR 58/03; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund, 2 O 450/12, mwN).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (BGH, IV ZR 58/03; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund, 2 O 450/12, mwN).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde .Weiterhin muss die arglistige Täuschung für die Willenserklärung des Versicherers kausal geworden sein (BGH, VersR 2011, 337, [BGH 24.11.2010 - IV ZR 252/08] RN 19 m. w. N.; IV ZR 331/05 RN 8).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14
    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde .Weiterhin muss die arglistige Täuschung für die Willenserklärung des Versicherers kausal geworden sein (BGH, VersR 2011, 337, [BGH 24.11.2010 - IV ZR 252/08] RN 19 m. w. N.; IV ZR 331/05 RN 8).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

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OLG Karlsruhe, 20.08.2014 - 12 U 19/14 (https://dejure.org/2014,62468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2014 - 12 U 19/14 (https://dejure.org/2014,62468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2014 - 12 U 19/14 (https://dejure.org/2014,62468)
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