Rechtsprechung
KG, 14.09.2006 - 12 U 190/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für einen "geschlossenen Verband" nach § 27 Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Judicialis
StVO § 27
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 27
Geschlossener Verband" nach § 27 StVO - Sicherheitsabstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Geschlossener Verband - Kolonnenvorrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.09.2005 - 24 O 423/04
- KG, 14.09.2006 - 12 U 190/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 381
- NZV 2007, 142
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 30.09.2002 - 12 U 52/01
Einzuhaltender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug im Tunnel einer …
Auszug aus KG, 14.09.2006 - 12 U 190/05
b) Der erforderliche Sicherheitsabstand richtet sich nach Örtlichkeit und Lage sowie der Fahrgeschwindigkeit und ist bei normalen Verhältnisses die in 1, 5 Sekunden durchfahrene Strecke (Senat, MDR 2003, 84 = KGR 2003, 19;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 4 StVO Rdnr. 6). - BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 1 St 541/74
Fahrzeuge; Verband; Geschlossen; Abblendlicht; Tag
Auszug aus KG, 14.09.2006 - 12 U 190/05
Nur so kann gewährleistet werden, dass die anderen Verkehrsteilnehmer, denen durch das Verbot des § 27 Absatz 2 Satz 2 StVO die Ausübung eines ihnen sonst zustehenden Vorrechts untersagt wird, unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass sie es nicht mit Einzelfahrzeugen sondern mit einem geschlossenen Verband zu tun haben (BayObLG; BayOBLGSt 1974, 43). - OLG Karlsruhe, 08.11.1990 - 1 U 185/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines an sich vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit …
Auszug aus KG, 14.09.2006 - 12 U 190/05
Maßgeblich sind vielmehr immer die Umstände des Einzelfalles, wobei es u. a. auch auf die Verkehrsverhältnisse und die eingehaltenen Geschwindigkeiten der einzelnen Fahrzeuge ankommt (OLG Karlsruhe NZV 1991, 154).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 10.04.2006 - 12 U 190/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Ermittlung der Sachmangelfreiheit einer Kaufsache; Zulässigkeit der Einordnung des normalen Materialverschleißes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Kaufsache als Sachmangel; Verantwortlichkeit für Fehler bei der Verwendung der Kaufsache am Beispiel von ...
- Judicialis
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de
BGB § 434 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Eine Sache (hier: Aluminium-Verschlusskapseln für Wein) hat keinen Sachmangel, wenn bei bestimmungsgemäßen Verbrauch normaler Materialverschleiß auftritt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachmangel: Maggi-Geruch an Alu-Weinverschlüssen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.01.2005 - 16 O 201/03
- OLG Koblenz, 10.04.2006 - 12 U 190/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.04.2006 - 12 U 190/05
Normaler Materialverschleiß beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar (vgl. in anderem Zusammenhang BGH NJW 2006, 434, 436 f.).