Weitere Entscheidung unten: KG, 05.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05   

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https://dejure.org/2006,16807
OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05 (https://dejure.org/2006,16807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2006 - 12 U 195/05 (https://dejure.org/2006,16807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 12 U 195/05 (https://dejure.org/2006,16807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 27 Abs 1 EGV 44/2001, Art 28 EGV 44/2001, Art 30 Nr 1 EGV 44/2001, Art 66 Abs 1 EGV 44/2001, Art 66 Abs 2 EGV 44/2001
    Mehrfache Rechtshängigkeit: Verfahrensaussetzung bei EU-ausländischer Rechtshängigkeit eines Verfahrens mit demselben Streitgegenstand; Identität des Streitgegenstandes von zwei Verfahren im Zusammenhang mit der streitigen Beendigung eines Handelsvertretervertrages

  • unalex.eu

    Art. 27, 30 Brüssel I-VO
    Rechtshängigkeit - Derselbe Anspruch - Derselbe Gegenstand bei Klagen aus Vertrag - Der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit - Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage - Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts - Anwendungsbereich von Art. 30 Brüssel I-VO

  • Judicialis

    GewStG § 3 Nr. 13; ; UStG § 4 Nr. 21 b; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 164 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 164 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; StBerG § 68; ; BGB § 214 n. F.; ; BGB § 222 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Sekundäranspruchs gegen einen Steuerberater; Beginn der Verjährung von Regressansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Sekundäranspruchs gegen einen Steuerberater; Beginn der Verjährung von Regressansprüchen

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 15 O 318/03
  • OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
    Hinsichtlich der Frage, ob zwei Verfahren den gleichen Gegenstand betreffen, ist Identität auch dann zu bejahen, wenn - wie hier - in einem Verfahren der Unternehmer auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung eines Handelsvertretervertrags klagt, während in dem anderen Verfahren der Handelsvertreter Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche aus diesem Vertrag geltend macht (BGH NJW 2002, 2795 - 2797 [BGH 06.02.2002 - VIII ZR 106/01] , zitiert nach JURIS, dort Rn. 9 f.; Kropholler a. a. O., Art. 27 Rn. 8).

    Würde deshalb auf die Klage in Italien hin rechtskräftig festgestellt, dass die Beklagte zu 2) der Klägerin keinen Betrag als Abfindung oder als die Kündigung abfindende Entschädigung schulde, so wäre aufgrund der nach Art. 33 EuGVVO (früher Art. 26 EuGVÜ) zu beachtenden materiellen Rechtskraft die hiesige Zahlungsklage der Klägerin als unbegründet abzuweisen (vgl. hierzu BGH, NJW 2002, 2795 - 2797 [BGH 06.02.2002 - VIII ZR 106/01] , zitiert nach JURIS, dort Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 16 U 26/04

    Internationale Zuständigkeit in Übergangsfällen: Anwendbarkeit nationalen Rechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
    Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für die internationale Zuständigkeit (OLG Frankfurt, 16 U 26/04, OLGR Frankfurt 2005, 507 - 508, mit Hinweis auf BGH NJW 2003, 426, zitiert nach JURIS; OLG Celle, ZIP 2002, 2168).

    Sie entspricht auch dem Verordnungsziel wie es in Nr. 15 der Stellungnahme festgelegt wurde, nämlich der Verhinderung von Problemen, die sich aus der einzelstaatlich unterschiedlichen Festlegung des Zeitpunkts ergeben, von dem an ein Verfahren als rechtshängig gilt (abgedruckt in Musielak, S 2734 f.; die Anwendbarkeit bejahend: OLG Frankfurt, 16. Zivilsenat OLGR Frankfurt 2005, 507-508 zit. n. JURIS dort S. 4 m . N.; Landgericht Berlin IPRax 2005, 261, zit. n. JURIS, dort S. 5; Kropholler a. a. O. Art. 66, Rn. 2; Geimer, in Geimer-Schütze, a. a. O. Art. 66 Rn. 2; verneinend: OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 208-213, zit. n. JURIS, dort Rn. 19; OLG Koblenz, IPR Rspr. 2003, Nr. 129, 403-406, zit. n. JURIS, Rn. 17).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
    Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für die internationale Zuständigkeit (OLG Frankfurt, 16 U 26/04, OLGR Frankfurt 2005, 507 - 508, mit Hinweis auf BGH NJW 2003, 426, zitiert nach JURIS; OLG Celle, ZIP 2002, 2168).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
    Wann die Klage bei einem Gericht erhoben wurde, entscheidet grundsätzlich dessen nationales Recht (Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Art. 66 Rdn. 2; OLG Frankfurt, a. a. O.; BGH, BGHZ 132, 105, 107 für die entsprechende Regelung in Art. 54 EuGVÜ).
  • EuGH, 09.10.1997 - C-163/95

    von Horn

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
    Nach Kropholler (a. a. O., Art. 66 Rn. 8), dessen Auffassung der Senat teilt, hat der EuGH diese Frage unter Geltung der EuGVÜ in seiner Entscheidung Horn ./. Cinnamond ( Arret vom 9. Oktober 1997, Az.: C - 163/95, Sammlung in der Rechtsprechung 1997, Seite I - 05451, zitiert nach JURIS, dort Rn. 17 - 19, 22) wie folgt beantwortet: Werden in zwei Mitgliedsstaaten Klagen wegen des selben Anspruchs zwischen den selben Parteien anhängig gemacht, von denen die erste vor dem Inkrafttreten und das Zweitverfahren nach diesem Zeitpunkt erhoben wurde, so hat das später angerufene Gericht - übertragen auf das nunmehr geltende Recht -Art. 27 EuGVVO vorläufig anzuwenden und das Verfahren auszusetzen, wenn das zuerst angerufene Gericht noch nicht über seine Zuständigkeit rechtskräftig entschieden hat.
  • OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02

    Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
    Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für die internationale Zuständigkeit (OLG Frankfurt, 16 U 26/04, OLGR Frankfurt 2005, 507 - 508, mit Hinweis auf BGH NJW 2003, 426, zitiert nach JURIS; OLG Celle, ZIP 2002, 2168).
  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
    Nach nationalem Recht führt gemäß § 696 Abs. 3 ZPO der Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids zur Rechtshängigkeit (vgl. § 253 Abs. 1 ZPO, BGH NJW 1993, 1070, 1071 [BGH 14.11.1991 - IX ZR 250/90] ).
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Rechtsprechung
   KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31372
KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05 (https://dejure.org/2007,31372)
KG, Entscheidung vom 05.07.2007 - 12 U 195/05 (https://dejure.org/2007,31372)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 12 U 195/05 (https://dejure.org/2007,31372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Radfahrer und Inline-Skater müssen aufeinander Rücksicht nehmen - Inline-Skater haben kein Rechtsfahrgebot

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 16.10.2003 - 12 U 58/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Haftung für psychische

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen ist, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1992, 1459; NJW 1996, 730; Senat, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa KGR 2004, 159 = VersR 2004, 1193 = VersR 106, 273).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 278/94

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen ist, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1992, 1459; NJW 1996, 730; Senat, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa KGR 2004, 159 = VersR 2004, 1193 = VersR 106, 273).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen ist, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1992, 1459; NJW 1996, 730; Senat, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa KGR 2004, 159 = VersR 2004, 1193 = VersR 106, 273).
  • OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
  • BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

    Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH stellen sie besondere Fortbewegungsmittel i.S.d. § 24 StVO dar mit der Folge, dass für ihre Benutzer grundsätzlich die Regeln für Fußgänger gelten (BGH, NJW 2002, 1955; die Entscheidung betrifft eine Kollision zwischen einem Motorroller und einer Inline-Skater-Fahrerin auf der Fahrbahn).
  • OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01

    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
  • OLG Hamm, 15.02.1995 - 13 U 111/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer auf einem von einem

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    16 1. Für einen Radfahrer gilt auch auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO (vgl. OLG Hamm, OLGR Hamm 1995, 89).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Allerdings darf und muss das Gericht, wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen ist, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei substantiierte, nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1992, 1459; NJW 1996, 730; Senat, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa KGR 2004, 159 = VersR 2004, 1193 = VersR 106, 273).
  • KG, 16.12.1976 - 22 U 3319/76

    Sonderweg; Fußgänger; Radfahrer; Sorgfaltspflicht; Sorgfalt

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05
    Bei gemischter Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger wird eine Abweichung häufig erforderlich sein, da es ein "Rechtsgehgebot" für Fußgänger auf gemeinschaftlich genutzten Sonderwegen nicht gibt (KG, VersR 1977, 770).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

    Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2002 (NJW 2002, 1955) war aber bereits vor dieser Novellierung anerkannt, dass es sich bei Inline-Skates um besondere Fortbewegungsmittel i.S.d. § 24 Abs. 1 StVO a.F. handelte, so dass der Inlineskater grundsätzlich den für Fußgänger geltenden Verkehrsregeln unterworfen war (vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1392; KG Berlin, Urteil vom 05.07.2007, Az.: 12 U 195/05 zitiert nach Juris, Jagow/Burmann/Hess, Straßenverkehrsrecht, § 24 Rdnr. 3).

    Da Inlineskater nach der für den Unfallzeitpunkt maßgeblichen h. M. als Fußgänger anzusehen sind, ist im Verhältnis zwischen diesen und Radfahrern nach Maßgabe des § 1 StVO ebenso ein wechselseitiges Gebot der Rücksichtnahme gegeben (jeweils für den Fall des Begegnungsverkehres: KG Berlin, Urteil vom 05.07.2007, Az.: 12 U 195/05 zitiert nach Juris.; OLG Hamm, OLGR 2001, 153).

  • LG Görlitz, 17.12.2013 - 6 O 382/11

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeld bei Schädelhirntrauma - Lockerung eines

    Insoweit oblag es ihm auch, nur so schnell zu fahren, dass er vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis anhalten konnte (vgl. KG Berlin, Urteil vom 05.07.2007, Az. 12 U 195/05).
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