Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 24.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05   

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https://dejure.org/2005,13013
OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05 (https://dejure.org/2005,13013)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.2005 - 12 U 197/05 (https://dejure.org/2005,13013)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 12 U 197/05 (https://dejure.org/2005,13013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Versicherungswert im Zeitpunkt des Schadensfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Neuwertes in der Neuwertversicherung; Anforderungen an die Auslegung von Versicherungsbedingungen; Bereicherungsverbot im Versicherungsvertragsrecht; Abstellen bei Zeitwertversicherung und Neuwertversicherung auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des ...

  • tis-gdv.de

    Schiffskasko, Neuwertversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 138/00

    Kein allgemeines und zwingendes Bereicherungsverbot im Versicherungsrecht - Zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05
    Was der Versicherer vertraglich versprochen hat, muss er halten, es sei denn, aus dem Gesetz ergäben sich Leistungsbeschränkungen (BGHZ 147, 212).
  • AG Bremen, 10.12.2004 - 7 C 227/04
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05
    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (Senat NJW-RR 2005, 1273; VersR 2005, 547; BGHZ 123, 83 und ständig).
  • LG Mannheim, 12.07.2005 - 1 O 27/05

    Maschinenversicherung: Neuwertversicherung für eine Motoryacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12. Juli 2005 - 1 O 27/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05
    Versicherungsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen daher den §§ 305 ff. BGB mitsamt der Unklarheitenregel (BGH VersR 2003, 1163).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05
    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (Senat NJW-RR 2005, 1273; VersR 2005, 547; BGHZ 123, 83 und ständig).
  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 210/87

    Zulässigkeit einer Neuwertversicherung für Yachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2005 - 12 U 197/05
    Auch ergäbe es keinen Sinn, dass die Motoren bei einem schweren Schaden noch zum Neuwert, dagegen bei einem Totalverlust praktisch nur zum Zeitwert versichert gewesen sein sollen (vgl. auch BGHZ 103, 228).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 103/07

    Auslegung Versicherungsbedingungen, AVB Wassersportfahrzeuge 1985

    Auch wenn man mit dem BGH ( a.a.O.; anderer Ansicht wohl OLG Karlsruhe zfs 2006, 218; zum ganzen Looks, VersR 1991, 731) zur Überwindung der Bedenken hinsichtlich des Bereicherungsverbotes verlangt, dass in den Vertrag im Wege ergänzender Vertragsauslegung eine Wiederherstellungsklausel eingefügt wird, ergibt sich nichts anderes.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05   

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https://dejure.org/2007,44800
OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05 (https://dejure.org/2007,44800)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2007 - 12 U 197/05 (https://dejure.org/2007,44800)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 12 U 197/05 (https://dejure.org/2007,44800)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
    Ebenso kann die Bezeichnung "Schadenersatz aus Unfall/Vorfall gem. Schreiben vom 30.12.1993" ausreichen (BGH NJW 2000, 1420 ff), wobei der dortigen Entscheidung ein Brandstiftungsgeschehen zugrunde lag und es der BGH als entscheidend angesehen hat, dass zwischen den Parteien außerhalb des Brandstiftungsgeschehens keinerlei rechtliche Beziehungen bestanden haben.
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
    Einen solchen Anspruch hat hier möglicherweise das Landgericht in Betracht gezogen, da es auf einen BGH-Entscheidung Bezug nimmt (in NJW 1992, 2690), die eine Zweckverfehlung i.S.v. § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB zum Gegenstand hat.
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH muss der im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch so gegenüber anderen Ansprüchen abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (so zuletzt NJW-RR 2006, 275 ff).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
    So kann z. B. die Bezeichnung in einem Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkvertrag/Werklieferungsvertrag" genügen, wenn zwischen den Parteien keine weiteren Rechtsbeziehungen als aus einem Bauvertrag bestanden (BGH NJW 2002, 520, 521).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
    338.000,00 EUR zum maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheides (vgl. dazu BGH NJW 2001, 305 ff) keinerlei Erkenntnisse über die Zusammensetzung dieser Forderung erkennen konnte, insbesondere nicht, dass es sich dabei um die Erstattung gezogener Nutzungen bezüglich der erwirtschafteten Zinsen handeln sollte, da in Bezug auf den geltend gemachten Betrag ohnehin noch einmal ein erheblicher Zinsanspruch verlangt wurde.
  • OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04

    Keine Hemmung der Verjährung durch unbestimmte Bezeichnung der Hauptforderung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
    Ähnlich wie in einer der Entscheidung des OLG Köln in OLGR 2006, 550 ff zugrunde liegenden Konstellation, wo ebenfalls die Hauptforderung mit "Rückgriff auf Versich.-Vertrag weg.
  • BGH, 13.07.1959 - III ZR 27/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05
    Es mag im Einzelfall auch unter Berücksichtigung der Kürze der noch verbleibenden Zeit ausreichend sein, im Falle der Erhebung einer Klage, mit der Teilbeträge von selbständigen Einzelforderungen geltend gemacht werden, eine nähere Aufgliederung erst im Laufe des Rechtsstreits vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1959, 1819).
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