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   KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03   

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https://dejure.org/2003,4443
KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03 (https://dejure.org/2003,4443)
KG, Entscheidung vom 01.09.2003 - 12 U 20/03 (https://dejure.org/2003,4443)
KG, Entscheidung vom 01. September 2003 - 12 U 20/03 (https://dejure.org/2003,4443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund; Erfolglose Abmahnung ; Hausfrieden im Sinne der Kündigungsvorschriften; Bestehen einer Wiederholungs- oder Fortsetzungsgefahr ; Im Gewerbemietverhältnis bestehen - anders als im Wohnraummietrecht - keine ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 242; ; BGB § 536 a.F.; ; BGB § 537 a.F.; ; BGB § 543; ; BGB § 554a a.F.; ; BGB § 569 Abs. 2; ; BGB § 569 Abs. 4; ; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 578; ; ZPO § 74; ; ZPO § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung und Räumung von Gewerberäumen bei Störungen des Hausfriedens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 261
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 23.09.1999 - 61 S 518/98

    Mietminderung bei Betrieb eines Swinger-Clubs im Erdgeschoss des Hauses

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03
    Die damit verbundenen Probleme für die Wohnmieter waren im Vorprozess vor dem Amtsgericht Charlottenburg (20b C 182/96) und dem Landgericht Berlin (61 S 518/98) ausführlich zu Tage getreten.

    (1) Eine Pflicht der Beklagten, beim Betrieb des Swingerclubs die im Tenor zu 3 a) des am 23. September 1999 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin (61 S 518/98) bezeichneten Lärmbeeinträchtigungen in der Wohnung des dortigen Beklagten und hiesigen Streithelfers der Klägerin vollständig zu verhindern, ergibt sich nicht aus der Nebeninterventionswirkung aus dem Vorprozess nach §§ 74, 68 ZPO.

    Zutreffend hat die Zivilkammer 61 des Landgerichts im Rechtsstreit zwischen der Klägerin und ihrem jetzigen Streithelfer (Az. 61 S 518/98) auf S. 4 des am 23. September 1999 verkündeten Urteils für den dortigen Sachverhalt ausgeführt, der Vermieter sei seinem Mieter gegenüber nicht zur Wahrung der Rechtsordnung verpflichtet, sondern nur zur Gewährleistung des vertragsgemäßen Gebrauchs.

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03
    Eine Grenze für selbstwidersprechendes Verhalten ergibt sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) dann, wenn durch das ursprüngliche Verhalten für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen: In diesem Fall wäre eine Änderung eine unzulässige Rechtsausübung (BGH, NJW 1997, 3377 [3380]; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 BGB, Rn. 55 ff. m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03
    Diese Bindungswirkung bezieht sich nicht nur auf die erstinstanzlich erkannte Rechtsfolge, sondern zusätzlich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung im ersten Prozess, also alle die Entscheidung tragenden Feststellungen, BGH NJW 1983, 820 (821).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 04.11.1998 - 20b C 182/96

    Swinger-Club im Wohnhaus?

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03
    Die damit verbundenen Probleme für die Wohnmieter waren im Vorprozess vor dem Amtsgericht Charlottenburg (20b C 182/96) und dem Landgericht Berlin (61 S 518/98) ausführlich zu Tage getreten.
  • AG Münster, 12.09.1991 - 8 C 228/91

    Mietvertrag mit Eheleuten; Mietvertragspartner; Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03
    Ob sich Mieter untereinander auf die im Mietvertrag des jeweils anderen enthaltene Hausordnung berufen können, ist umstritten (dafür: OLG München, WuM 1992, 238; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 535 BGB, Rn. 20 und 28; dagegen Horst, Praxis des Mietrechts, 2003, Rn. 959).
  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

    (1) Fehlt es an für beide Teile verbindlichen vertraglichen Regelungen in einer Hausordnung, bestimmen sich die Grenzen des zulässigen Gebrauchs und der hinzunehmenden Beeinträchtigungen nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. KG, ZMR 2004, 261, 262; AG Bonn, NJW-RR 1989, 10; MünchKomm-BGB/Häublein, 6. Aufl., § 569 Rn. 17; vgl. auch Börstinghaus/Pielsticker, WuM 2012, 480, 482).
  • OLG Hamm, 08.11.2019 - 30 U 117/19

    Abmahnung; Frist; Fristlose Kündigung; Kündigung; Kündigungsfrist; Lärm;

    Hält sich das beanstandete Verhalten des Vertragspartners im Rahmen seines Mietgebrauches bzw. seiner vertraglichen Handlungsmöglichkeiten, kann ihm keine objektive Vertragsverletzung und damit keine Störung des Hausfriedens vorgeworfen werden (KG NJOZ 2004, 45 ; vgl. auch KG BeckRS 2017, 123613 ).

    Die Lärmeinwirkungen dürfen allerdings nicht zulässig mit dem betriebenen Gewerbebetrieb verbunden sein (KG BeckRS 2017, 123613 ; vgl. auch KG NJOZ 2004, 45 ).

  • OLG Köln, 12.11.2010 - 1 U 26/10

    Fristlose Kündigung von Praxisräumen wegen Durchführung von

    Die mietvertraglichen Abreden sind in diesem Zusammenhang nach den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB auszulegen (vgl. KG Urt. v. 01.09.2003, 12 U 20/03, Rdnr. 21; zit. nach Juris, ZMR 2004.261 ff.).

    Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Anforderung eines "nachhaltigen" Pflichtenverstoßes (KG Urt. v. 01.09.2003, 12 U 20/03, Rdnr. 23, a.a.O.).

  • LG Berlin, 23.08.2022 - 67 S 44/22

    Unterlassungsanspruch gegen das "Warmlaufenlassen" des Fahrzeugmotors in einer

    Dass einem Mieter ein Abwehranspruch nach § 862 Abs. 1 BGB gegen Besitzstörungen durch den von einem anderen Mieter verursachten Lärm zustehen kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. statt vieler etwa KG, Urt. v. 1. September 2003 - 12 U 20/03, NJOZ 2004, 45, 47).
  • AG Münster, 13.03.2017 - 5 C 1754/16

    Fristlose Kündigung der Wohnraummiete wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens

    Maßgeblich kommt es damit in diesem Zusammenhang auf die Folgen an, die ihn bei der Fortsetzung des Mietverhältnisses treffen; dafür sind die Folgen, die die anderen Mieter treffen, allenfalls mittelbar von Bedeutung (KG, Urteil vom 01.09.2003, - 12 U 20/03 -, NJOZ 2004, 45, 47).

    Sowohl ein Eingriff in die Vertragsrechte des Vermieters als auch in den vertragsgemäßen Gebrauch anderer Mieter kann eine kündigungsbegründende Störung darstellen (KG, Urteil vom 01.09.2003, a.a.O., 46 f., m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 10 U 44/12

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen Pflichtverletzungen

    Aus dem gesetzlichen Erfordernis eines "nachhaltigen" Pflichtenverstoßes wird abgeleitet, dass diese Voraussetzungen nur erfüllt sind, wenn es sich um eine über einen längeren Zeitraum hinziehende erhebliche Beeinträchtigung des Mieters durch einen schweren Verstoß des Vermieters gegen das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme handelt (Senat, Urt. v. 29.11.2007, GuT 2007, 439 = OLGR 2008, 269; OLG Köln, Urt. v. 12.11.2010, ZMR 2011, 285; KG, Urt. v. 1.9.2003, GuT 2004, 90 = KGR 2004, 75 = ZMR 2004, 262).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 15.04.2009 - 11 C 476/08

    Wohnraummiete: Kündigung wegen Hausfriedensstörung im Nachbarhaus

    In derartigen Fällen ist die Anwendbarkeit der Norm nicht eröffnet (Schmidt-Futterer, Mietrecht 9. Aufl. § 569 Rz. 19; KG ZMR 2004, 261).
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Die Rechtsordnung lässt widersprüchliches Verhalten grundsätzlich zu (KG ZMR 2004, 261/265).
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