Weitere Entscheidung unten: KG, 04.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall aufgrund nicht rechtzeitigem Ankündigen des Abbiegevorganges

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises für das Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs bei einem Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei einem Unfall anlässlich eines nicht auszuschließenden Fahrstreifenwechsels

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder, 22.09.2006 - 12 O 167/05
  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06

Rechtsprechung
   KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 17 Abs 1 StVG
    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeuges des Folgeverkehrs mit einem zum Wenden ansetzenden Fahrzeug; Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung; Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeuges des Folgeverkehrs mit einem zum Wenden ansetzenden Fahrzeug; Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

  • rechtsportal.de

    Beweis des ersten Anscheins nur bei "typischem" Auffahrunfall

  • Judicialis

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 19.10.2006 - 58 O 26/06
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 2008, 197



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Wird zitiert von ... (8)  

  • KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07  

    Haftungsverteilung und Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall nach

    Hingegen liegt kein typischer Auffahrunfall mit der Folge eines Anscheinsbeweises vor, wenn eine Eckkollision bei Schrägstellung der Längsachse des Vorausfahrenden gegeben ist (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 12 U 208/06 - NZV 2008, 197 = KGR 2008, 196 = VRS 113, 402).
  • KG, 30.08.2010 - 12 U 175/09  

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein wegen einer durch rote

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 12 U 32/09, Juris Rn. 10; NJOZ 2008, 782, 784).
  • KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09  

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein zum Zwecke des Wendens vom mittleren auf

    a) Insoweit ist richtig, dass sich aus der Darstellung des Klägers (Fahren links auf der Fahrbahn oder im linken Fahrstreifen und beabsichtigtes Wenden nach links durch den Mittelstreifendurchbruch) kein Anscheinsbeweis gegen den Wendenden ergibt (vgl. Senat KGR 2008, 196 = VRS 113, 402 = NZV 2008, 197 = DAR 2008, 87 L).
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  • KG, 20.09.2010 - 12 U 216/09  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Senat, NJOZ 2008, 782, 784).
  • KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08  

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

    a) Zwar trifft es zu, dass dieser Anscheinsbeweis nur bei einem "typischen" Auffahrunfall eingreift; dieser liegt nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des KG regelmäßig dann vor, wenn ein nachfolgendes Fahrzeug auf die Heckpartie eines in demselben Fahrstreifen befindlichen Fahrzeugs auffährt, wobei eine bloße Teilüberdeckung der Stoßflächen der im gleichgerichteten Verkehr befindlichen Fahrzeuge mit etwa parallelen Längsachsen ausreicht (vgl. KG, Urteil vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00 - KGR 2001, 93 = MDR 2001, 808 ; Senat, Urteil vom 21. September 1995 - 12 U 8438/94 - VM 1996 Nr. 8; Urteil vom 12. Dezember 2002 - 12 U 162/01 - ; vom 2. Oktober 2003 - 12 U 53/02 - VRS 106, 23 = KGR 2004, 106 = VM 2004, Nr. 26 = VersR 2004, 621 L; vom 4. Juni 2007 - 12 U 208/06 - KGR 2008, 196 = DAR 2008, 87 L = VRS 113, 402 = NZV 2008, 197 = VM 2008, Nr. 20).
  • KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09  

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Mittelstreifendurchbruch zum Zwecke

    Wenn das Landgericht im Streitfall der Klägerin nach § 17 StVG einen hälftigen Haftungsanteil zuweist, entspricht dies im Übrigen der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 4. Juni 2007 - 12 U 208/06 - VRS 113, 402 = NZV 2008, 197 = KGR 2008, 196 = DAR 2008, 87 L) und ist nicht zu beanstanden.
  • KG, 29.06.2010 - 12 U 186/09  

    Ersatzfähigkeit der Kosten einer Teilreparatur bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 12 U 32/09, Juris Rn. 10; NJOZ 2008, 782, 784).
  • KG, 13.09.2010 - 12 U 208/09  

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    Zwar trifft es zu, dass der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden nur dann eingreifen kann, wenn bei den Fahrzeugen jedenfalls eine Teilüberdeckung von Heck und Front vorliegt (Senat, NZV 2008, 197).
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