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OLG Stuttgart, 24.06.2008 - 12 U 210/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltliche Anforderung an die Wirksamkeit einer Rücktrittserklärung betreffend des Rücktrittes vom Kaufvertrag eines Kfz; Anspruch auf Erstattung des Erhaltungsaufwandes nach Ermittlung der Vergütung für die Nutzung eines Pkws durch den Kläger nach der sog. linearen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 07.12.2007 - 27 O 209/07
- OLG Stuttgart, 24.06.2008 - 12 U 210/07
Wird zitiert von ...
- LG Koblenz, 28.06.2012 - 1 O 447/10
Erheblicher Mangel bei "Phantomanzeigen" des Bordcomputers eines Gebrauchtwagens
Der Nutzungswert bestimmt sich insoweit nicht anhand genereller Prozentgrößen (vgl. OLG Stuttgart, Urt . v. 24.06.2008 - 12 U 210/07, BeckRS 2010, 19769), sondern ist auch bei Gebrauchtwagen durch einen Multiplikation des vereinbarten Kaufpreises mit den tatsächlich gefahrenen Kilometerleistung und der anschließenden Division dieses Betrages durch die - ebenfalls zu schätzende - voraussichtliche Restlaufleistung des Fahrzeugs zu bestimmen (s. BGH , Urt . v. 02.06.2004 - VIII ZR 329/03, NJW 2004, 2299 [2301]).