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   OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04   

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https://dejure.org/2004,6186
OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04 (https://dejure.org/2004,6186)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 (https://dejure.org/2004,6186)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 2004 - 12 U 211/04 (https://dejure.org/2004,6186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung fiktiv errechneter Bezüge aus der berufsständischen Versorgung auf die Gesamtversorgung; Anspruch auf eine über drei Jahre hinausgehende Berücksichtigung von Ausbildungszeiten; Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • Judicialis

    VBLS § 40 Abs. 2 Buchst c a.F.; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS a. F. § 40 Abs. 2 c; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14
    Anrechnungsregel des § 40 Abs. 2 c VBLS a. F. ist nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - Einbeziehung von Bezügen aus Ärzteversorgung in Berechung der Versorgungsrente?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 256
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Dieser Änderungsvorbehalt ist wirksam (BGH VersR 2004, 319 unter II 2 a m.w.N.).

    Dieser darf sich als aus dem Gruppenversicherungsvertrag zwischen senem früheren Arbeitgeber und der Beklagten unmittelbar Berechtigter auf den Schutz der §§ 9 AGBG, 307 Abs. 1 und 2 BGB berufen (BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b aa m.w.N.).

    Damit beruht die Regelung auch nicht auf einer Grundentscheidung der beteiligten Tarifpartner, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer allenfalls eingeschränkten Inhaltskontrolle unterläge (vgl. BGHZ 103, 370, 384 f; BGH VersR 2004, 319 unter II 1 b aa).

    Vielmehr sind die Klauseln kontrollfähig, da sie zu den Bestimmungen gehören, die das Hauptleistungsversprechen der Beklagten einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren (vgl. BGHZ 123, 83, 84; BGH VersR 2004, 319 aaO).

  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Dabei darf er Ungleichbehandlungen in Kauf nehmen, solange davon nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfG aaO; BGH VersR 2004, 55 unter 3 a).

    Es müsste daher zumindest feststellbar sein, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 2003, 1943 unter II 1 c m.w.N.; BGH VersR 2004, 55 unter II 1 a).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Es müsste daher zumindest feststellbar sein, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 2003, 1943 unter II 1 c m.w.N.; BGH VersR 2004, 55 unter II 1 a).
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 139/84

    Abzug von Leistungen zur freiwilligen Weiterversicherung vom Anrechnungsbetrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Denn zu prüfen ist insoweit nur, ob der Satzungsgeber - bei Ausschöpfung des ihm zukommenden Gestaltungsspielraumes - gegen das Willkürverbot verstoßen hat (vgl. BGH VersR 1986, 386 unter III).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Vielmehr sind die Klauseln kontrollfähig, da sie zu den Bestimmungen gehören, die das Hauptleistungsversprechen der Beklagten einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren (vgl. BGHZ 123, 83, 84; BGH VersR 2004, 319 aaO).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu den anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, VersR 2000, 835, 837 unter 1 c aa m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Dem Satzungsgeber der VBL ist ähnlich wie dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BGH VersR 1993, 1505 unter 1 d).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Entgegen der Auffassung des Klägers verspricht die Beklagte in § 40 VBLS nicht generell eine Aufstockung der Bezüge auf eine Gesamtversorgung, sondern lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten näher bestimmte Zusatzversorgung (BGH VersR 2003, 720 unter 2).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Diese unter den Gesichtspunkten eines überraschenden (vgl. § 305 c Abs. 1 BGB, § 3 AGBG) oder nicht hinreichend transparenten (vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie zur Rechtslage nach dem AGBGB etwa BGHZ 147, 354 und BGHZ 147, 373) Klauselinhalts, gegebenenfalls sogar grundrechtlich (vgl. BVerfGE 2000, 835 unter 2 c aa) beachtlichen Bedenken hält der Senat jedoch hier nicht für durchschlagend.
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04
    Bei den Bestimmungen der VBLS handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um Allgemeine Versicherungsbedingungen, die der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (BGHZ 142, 103, 105 ff).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

    (4) Zutreffend haben die Vorinstanzen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Anrechnung fiktiver Bezüge aus anderen Versorgungssystemen nach § 40 Abs. 2 c und d VBLS a.F. (OLG Karlsruhe, Urteile vom 21. September 2006 - 12 U 431/04, juris Rn. 23; vom 21. September 2004 - 12 U 211/04, VersR 2005, 256 unter 4 c aa) angenommen, dass sich die in den §§ 14 ATV und 45 VBLS getroffene Regelung angesichts der Vielfalt anderweitiger Grundversorgungen, der damit für die Beklagte schwer zu überschauenden fremden Regelwerke und Vertragsgestaltungen sowie der aus den unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen jener Grundversorgungen herrührenden Unwägbarkeiten für die Kalkulation und auch die Gleichbehandlung ihrer Versicherungsnehmer als zulässige Typisierung erweist.
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der

    Insoweit hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung zur Anrechnung fiktiver Bezüge aus anderen Versorgungen gemäß § 40 Abs. 2 c und d VBLS a.F. (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 21.09.2006 - 12 U 431/04 - veröffentlicht bei Juris, Rn. 23, sowie vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - VersR 2005, 256 unter II 4 c aa) zutreffend darauf hingewiesen, dass insoweit eine Vielfalt an Durchführungsmöglichkeiten besteht.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

    Bei dieser unterschiedlichen Sachlage musste die Beklagte Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung - ebenso wie solche aus berufsständischen Versorgungen (vgl. Senat, Urteil vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - unter II 4 c ) - nicht im Umfang einer fiktiven Sozialversicherungsrente anrechnen.

    Sie ermöglicht eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für sämtliche Fallgestaltungen einer solchen Grundversorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Zusatzversorgungssystem der Beklagten Ausnahmefälle sind (vgl. Senatsurteil vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - unter II 4 c aa).

  • LG Karlsruhe, 02.10.2009 - 6 O 215/08

    Anrechnung berufsständischer Versorgungsleistungen bei der Berechnung der

    Für die entsprechende, in § 40 Abs. 2c VBLS für Bezüge aus öffentlich-rechtlichem Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI getroffene Regelung kann nichts Anderes gelten (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. September 2004 - 12 U 211/04, in OLGReport 2005, 68 ff; LG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2002 6 S 77/02; Oberschiedsgericht der VBL vom 12. Februar 1990, OS 92/89; Gilbert-Hesse a.a.O.).

    Bei den nicht gesetzlich Rentenversicherten liegt es aus Gründen der Praktikabilität und der Ersparnis von Verwaltungsaufwand aufgrund der Vielfalt der berufsständischen Versicherungssysteme und der möglichen Vertragsgestaltungen sowie der Möglichkeit erheblicher Abweichungen bei der Vertragsdurchführung im Einzelfall nahe, auf eine fiktive Berechnung abzustellen (vgl. hierzu die Rechtsprechung zu § 40 Abs. 2 c VBLS a.F. vgl. oben II 1 d) und Rechtsprechung des OLG Karlsruhe, Urteile vom 21. September 2006, Az. 12 U 431/04, - veröffentlicht bei Juris, Rn. 23, sowie vom 21. September 2004 - 12 U 211/04 - VersR 2005, 256 unter II 4 c aa).

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