Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08   

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https://dejure.org/2009,6579
OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,6579)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,6579)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,6579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten drei vor ihm fahrende Rechtsabbieger unter Überfahren einer Sperrfläche überholenden Motorradfahrers mit einem wartepflichtigen Fahrzeug

  • Judicialis

    ZPO § 156; ; ZPO § ... 411 a; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 524; ; ZPO § 524 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 3; ; StVO § 5 Abs. 2; ; StVO § 5 Abs. 4; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 6; ; BGB § 253; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, drei vor ihm fahrende Rechtsabbieger unter Überfahren einer Sperrfläche überholenden Motorradfahrers mit einem wartepflichtigen Fahrzeug; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 21.02.2007 - 12 U 124/06

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: erforderlicher Seitenabstand zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Ein Überholen war in dieser Lage angesichts der Fahrbahnbreite von nur 3, 70 m unmittelbar vor dem Einmündungsbereich und dem in Rechnung zu stellenden Ausschwenken des Aufliegers des Sattelzuges, das den im Regelfall einzuhaltenden Seitenabstand von einem Meter (vgl. hierzu KG NZV 2007, S. 626; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 5 StVO, Rn. 54) nicht mehr als hinreichend erscheinen lässt, nicht zulässig.
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Zudem ist auch dieser Fall von dem Erfahrungssatz umfasst, wonach regelmäßig eine Vorfahrtsverletzung vorliegt, wenn ein Wartepflichtiger beim Überqueren einer Vorfahrtsstraße oder beim Einbiegen nach links mit einem Vorfahrtberechtigten zusammenstößt bzw. wenn es beim Einbiegen nach rechts zu einer Kollision mit einem sich von links nähernden Vorfahrtberechtigten kommt (BGH NJW 1982, S. 2668).
  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände einzustellen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 5 m. w. N.).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Grundsätzlich spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen (BGH NJW 1976, S. 1317; KG NZV 2002, S. 79; Hentschel/König/Dauer, a .a .O., § 8 StVO, Rn. 68 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Grundsätzlich spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen (BGH NJW 1976, S. 1317; KG NZV 2002, S. 79; Hentschel/König/Dauer, a .a .O., § 8 StVO, Rn. 68 m. w. N.).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Vorgerichtliche Anwaltskosten sind zu erstatten, soweit die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts im konkreten Fall zur Durchsetzung der Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH NJW 2004, S. 444; Heinrichs in Palandt, BGB, Kommentar, 67. Aufl., § 249, Rn. 39).
  • OLG Oldenburg, 11.11.1988 - 11 U 68/88

    Anscheinsbeweis; Vorfahrtverletzung; Wartepflichtiges Kraftfahrzeug; Einbiegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Dahinstehen kann für den vorliegenden Fall eines Linksabbiegens durch die Klägerin zu 2., ob ein Anscheinsbeweis nicht besteht, wenn der Wartepflichtige nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei auf der rechten Fahrbahnseite gegen einen von rechts kommenden und im Überholen begriffenen Verkehrsteilnehmer stößt (so BGH NJW 1982, a. a. O.; anderer Ansicht: OLG Oldenburg VRS 78, S. 25).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1992, S. 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

  • LG Neuruppin, 05.09.2008 - 2 O 478/07
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

  • OLG München, 13.02.1996 - 5 U 2060/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99

    Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung

  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 12 U 214/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15533
OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2010,15533)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2010 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2010,15533)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2010,15533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Badeunfall eines Erwachsenen bei unbefugtem Aufenthalt in einem Schwimmbad; Haftung des Mitarbeiters des Hallenbades wegen Ermöglichung des Zutritts

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen eines Badeunfalls beim unberechtigten nächtlichen Baden in einem Hallenbad

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Mitarbeiters des Hallenbades wegen Ermöglichung des Zutritts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche wegen eines Badeunfalls beim unberechtigten nächtlichen Baden in einem Hallenbad

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nächtlicher Kopfsprung ins Nichtschwimmerbecken

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld - Nächtlicher Hallenbadbesuch mit schweren Verletzungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nächtlicher Unfall im Hallenbad - Haustechniker, der Bekannte unbefugt einließ, haftet dafür nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei selbstverschuldeter Querschnittslähmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 12 U 214/08
    Bei der Beurteilung, ob den Beklagten eine seine Haftung begründende Pflichtverletzung gegenüber dem Kläger, der aus eigenem Entschluss das Hallenbad betrat und dann in der unbeleuchteten Schwimmhalle mit einem Kopfsprung in das ihm nicht bekannte Wasserbecken sprang, vorliegt, ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass weder ein allgemeines Gebot besteht, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen, sofern nicht - was hier jedoch ausscheidet - das selbstgefährdende Verhalten durch Hervorrufen einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation "herausgefordert" worden ist (BGH VersR 1978, S. 183, 184; BGH NJW 1986, S. 1865).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76

    Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 12 U 214/08
    Bei der Beurteilung, ob den Beklagten eine seine Haftung begründende Pflichtverletzung gegenüber dem Kläger, der aus eigenem Entschluss das Hallenbad betrat und dann in der unbeleuchteten Schwimmhalle mit einem Kopfsprung in das ihm nicht bekannte Wasserbecken sprang, vorliegt, ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass weder ein allgemeines Gebot besteht, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen, sofern nicht - was hier jedoch ausscheidet - das selbstgefährdende Verhalten durch Hervorrufen einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation "herausgefordert" worden ist (BGH VersR 1978, S. 183, 184; BGH NJW 1986, S. 1865).
  • OLG Köln, 24.04.2019 - 11 U 113/18

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters und des Betreibers eines

    Ist die Gefahr unschwer rechtzeitig zu erkennen und ihr ohne weiteres auszuweichen, darf der für die Verkehrsfläche Verantwortliche darauf vertrauen, dass der Betroffene die Gefahr erkennt und sich selbst schützt oder sich der Gefahr nicht aussetzt; in diesen Fällen ist auch eine Warnung oder besondere Kennzeichnung der Gefahrenstelle nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.1984 - VI ZR 218/83, NJW 1985, 1076, 1077; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2010 - 12 U 214/08, NJW-RR 2011, 313, 314; MünchKomm.BGB/ Wagner, 7. Aufl., § 823 Rn. 426 f.; Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl., § 823 Rn. 51).
  • LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13

    Die umfallende Tür

    Der Schädiger kann in einem solchen Fall davon ausgehen, dass der Geschädigte selbst Vorkehrungen zum eigenen Schutz trifft (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 313).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.10.2009 - 12 U 214/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29246
OLG Stuttgart, 28.10.2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,29246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,29246)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,29246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Dritten bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung im Fall eines Kopfsprungs in den unbeleuchteten Nichtschwimmerbereich eines Hallenbades

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Keine Haftung eines Dritten bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Haftung für Querschnittslähmung nach unbefugtem nächtlichem Schwimmbadbesuch

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Nachts im Bad

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1091
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2009 - 12 U 214/08
    Bei der Beurteilung, ob den Beklagten eine die Regresspflicht begründende Pflichtverletzung gegenüber dem Kläger trifft, ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass weder ein allgemeines Gebot besteht, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen, sofern nicht - was hier jedoch ausscheidet - das selbstgefährdende Verhalten durch Hervorrufen einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation "herausgefordert" worden ist (BGH VersR 1978, S. 183, 184; BGH NJW 1986, S. 1865).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76

    Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2009 - 12 U 214/08
    Bei der Beurteilung, ob den Beklagten eine die Regresspflicht begründende Pflichtverletzung gegenüber dem Kläger trifft, ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass weder ein allgemeines Gebot besteht, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen, sofern nicht - was hier jedoch ausscheidet - das selbstgefährdende Verhalten durch Hervorrufen einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation "herausgefordert" worden ist (BGH VersR 1978, S. 183, 184; BGH NJW 1986, S. 1865).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 1 U 267/21

    Beweislast für Produktfehler und dessen Ursächlichkeit für die

    Wer sich indes derartig leichtsinnig in Gefahr begibt, hat die sich hieraus ergebenden Schäden selbst zu tragen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.01.1986, Az. VI ZR 208/84; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 12 U 214/08; OLG Koblenz, Urteil vom 24.04.2006, Az. 12 U 996/04; jeweils Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.04.2009 - 12 U 214/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43424
OLG Karlsruhe, 21.04.2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,43424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.04.2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,43424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. April 2009 - 12 U 214/08 (https://dejure.org/2009,43424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,43424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
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