Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3891
OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08 (https://dejure.org/2008,3891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2008 - 12 U 22/08 (https://dejure.org/2008,3891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 12 U 22/08 (https://dejure.org/2008,3891)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame Mitteilung im Nachprüfungsverfahren über die Leistungseinstellung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung einer Zahlungspflicht durch einen Versicherer durch ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren; Vorliegen einer vollständigen Berufsunfähigkeit aufgrund einer schweren depressiven Störung mit sogenanntem Burn-out-Syndrom; Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit aufgrund Burn-out-Syndroms

  • Judicialis

    BB-BUZ § 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7 ; ZPO § 940
    Die Einstellungsmitteilung im Nachprüfungsverfahren muss eine Darstellung der Auswirkungen des verbesserten Gesundheitszustands auf die Berufsausübung enthalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 7
    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Mitteilung im Nachprüfungsverfahren über die Leistungseinstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachprüfungsverfahren: Versicherer muss genau darlegen, warum er Leistungen einstellen will

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Vorläufige Rentenzahlungen: Was Sie beim einstweiligen Rechtsschutz beachten müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1563
  • VersR 2008, 1252
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    a) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGHZ 121, 284, 293; BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521 unter 1 m.w.N.).

    Wirksam ist eine solche Mitteilung nur, wenn darin nachvollziehbar begründet wird, warum die anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (BGH, Urteile vom 28. April 1999 aaO; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter II 2 a).

    Außerdem müssen die aus dieser Vergleichsbetrachtung abgeleiteten Folgerungen aufgezeigt werden (BGH, Urteil vom 28. April 1999 aaO).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    a) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGHZ 121, 284, 293; BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521 unter 1 m.w.N.).

    Kommt es nicht zu einer Mitteilung oder ist sie rechtsunwirksam, besteht die anerkannte Leistungspflicht auch dann fort, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart geändert haben, dass sie den Versicherer zur Leistungseinstellung berechtigt hätten (BGHZ 121, 284, 293 f.).

    Sollte die Mitteilung wirksam nachgeholt werden, ist zu beachten, dass sie nach § 7 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 B-BUZ die anerkannte Leistungspflicht nicht rückwirkend beenden kann (vgl. BGHZ 121, 284, 294).

  • OLG Frankfurt, 17.08.1987 - 5 UF 162/87

    Einstweilige Unterhaltsverfügung trotz laufender Gewährung von Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    Denn nach zutreffender, wenngleich nicht unumstrittener Ansicht besteht sozialhilferechtlich für jeden Hilfesuchenden die Obliegenheit, zur Befriedigung seiner Not vorrangig eigene Mittel einzusetzen (OLG Frankfurt/M. FamRZ 1987, 1164 f.; vgl. Huber in Musielak, ZPO 6. Aufl. § 940 Rdn. 15; jeweils m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • OLG Hamm, 13.09.1989 - 20 W 47/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    Der Kläger hat für diesen Zeitraum eine - für den Erlass einer Leistungsverfügung unverzichtbare (vgl. OLG Saarbrücken aaO; OLG Hamm MDR 2000, 847; r+s 1990, 36) - existentielle Notlage hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Notunterhalt aufgrund unfallbedingter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    Der Kläger hat für diesen Zeitraum eine - für den Erlass einer Leistungsverfügung unverzichtbare (vgl. OLG Saarbrücken aaO; OLG Hamm MDR 2000, 847; r+s 1990, 36) - existentielle Notlage hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht.
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06

    Rechtsnatur der Mitteilung des Versicherers, die Leistungen aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    a) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGHZ 121, 284, 293; BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521 unter 1 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1406 f.), der sich der Senat anschließt, kann ein Versicherungsnehmer nach Einstellung der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer grundsätzlich im Wege der einstweiligen Verfügung die vorläufige Fortsetzung der Zahlungen beanspruchen, wenn ein Verfügungsanspruch und als Verfügungsgrund eine Existenzgefährdung des Versicherungsnehmers durch die Zahlungseinstellung dargelegt und glaubhaft gemacht werden.
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
    Wirksam ist eine solche Mitteilung nur, wenn darin nachvollziehbar begründet wird, warum die anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (BGH, Urteile vom 28. April 1999 aaO; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter II 2 a).
  • LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf andere Tätigkeit und

    Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (BGH, Urt. v. 03.11.1999, IV ZR 155/98, dort unter 3.; BGH, Urt. v. 28.04.1999, IV ZR 123/98, II.1 a.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08, juris Ziff. 20).

    Wirksam ist eine solche Mitteilung nur, wenn darin nachvollziehbar begründet wird, warum die anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08, juris Ziff. 21).

    Liegt der Grund der Leistungseinstellung in einer aufgetretenen Verbesserung des Gesundheitszustands, muss der Versicherer die ärztlichen Gutachten, auf die er sein Verlangen stützen will, dem Versicherungsnehmer zugänglich machen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08; OLG München, Urt. v. 12.03.2010, 25 U 4291).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09

    Verfahren bei Einstellung der Leistungen aus der

    Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGH VersR 1993, 562 unter II 2 a; BGH VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH VersR 2008, 521 unter 1.m.w.N.; Senat, VersR 2008, 1252 ).
  • OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08

    Zu den Beweisanforderungen eines Anspruchsgrundes bei einer Leistungsverfügung

    Es kann auch nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass das Sozialamt unter Hinweis darauf, dass Ansprüche gegen die Versicherung bestehen, einen Antrag ablehnt (so OLG Karlsruhe, VersR 2008, 1252).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.06.2008 - 12 U 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9256
OLG Hamm, 11.06.2008 - 12 U 22/08 (https://dejure.org/2008,9256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.2008 - 12 U 22/08 (https://dejure.org/2008,9256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 12 U 22/08 (https://dejure.org/2008,9256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-heinicke.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Abnahme durch Ingebrauchnahme, insbesondere Bezug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigungsanspruch des Bauherrn, wenn der Einzug in das Haus vor mehr als 5 Jahren war?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baustellenbegehung oder Einzug = Abnahme? (IBR 2009, 133)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 699
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 02.10.2013 - 12 U 5/13

    Wirksamkeit der Abnahme von Werkleistungen

    Auch in der anschließenden bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme lässt sich dann nicht ohne weiteres eine stillschweigende Abnahme sehen (OLG Hamm IBR 2009, 133, Tz. 40, 44).
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